BMU Umweltinnovationsprogramm (230)
Auzug aus: KfW - BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
Gesichert aktuelle Informationen und vor allem (ggf.) dargestellte Zinssätze sind nur auf der KfW-Website abrufbar.
Inhaltsverzeichnis |
BMU-Umweltinnovationsprogramm - Programmnummer 230 - Kredit, Zuschuss
- Als Umweltschutz-Pionier besonders profitieren
Das Wichtigste in Kürze
- attraktive Zins- oder Investitionszuschüsse
- für innovative Umweltschutzmaßnahmen in Deutschland
- insbesondere für Unternehmen und Kommunen
- tilgungsfreie Anlaufjahre schonen Ihre Liquidität
- bevorzugte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen
Was fördern wir?
Mit dem BMU-Umweltinnovationsprogramm fördern wir innovative großtechnische Pilotvorhaben, die unsere Umwelt nachhaltig entlasten – Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden. Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Maschinen und Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen – insbesondere in den Bereichen:
- Abwasserbehandlung/Wasserbau
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Sanierung von Altablagerungen
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung und Reduzierung von Gerüchen
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
- umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung
- Ressourceneffizienz/Materialeinsparung
Ihr Projekt ist förderfähig, wenn Sie Verfahren großtechnisch erstmalig in Deutschland anwenden oder bekannte Techniken in einer neuen Kombination einsetzen – Ihr Projekt also Innovationscharakter besitzt. Wichtig ist ebenfalls, dass ähnliche Anlagen bei anderen Anwendern zu erwarten sind, Ihr Vorhaben Demonstrationscharakter besitzt und eine Multiplikatorwirkung entfalten kann.
- Das Förderprodukt kommt nicht in Frage, wenn Sie
- Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen finanzieren wollen
- Grundstücke erwerben
- Vorhaben umschulden oder nachfinanzieren, die bereits begonnen haben
Wen fördern wir?
- Mit dem BMU-Umweltinnovationsprogramm fördern wir
- in- und ausländische gewerbliche Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, Zweckverbände
- Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
Die Konditionen im Einzelnen
Art und Höhe der Förderung
Für die Förderung stehen 2 verschiedene Varianten zur Wahl:
- 1. Investitionszuschuss
Sie erhalten einen Zuschuss, der in der Regel bis zu 30 % der förderfähigen Kosten beträgt.
- 2. Kredit mit Zinszuschuss des Bundesumweltministeriums (BMU)
Sie erhalten einen zinsverbilligten Kredit in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten.
Kleine und mittlere Unternehmen werden besonders gefördert.
Die Konditionen für einen Kredit
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Mehr Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Für natürliche Personen und Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände gilt ein einheitlicher Zinssatz.
Das BMU verbilligt die genannten Zinssätze in der Regel über 5 Jahre. Höhe und Dauer der Zinsverbilligung werden für Ihr Projekt individuell festgelegt.
Kredithöhe und Auszahlung
- Für Ihren Kredit gibt es keinen festgelegten Höchstbetrag.
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt.
- Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen.
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit unserem Tilgungsrechner.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten für Ihren Kredit vereinbaren Sie mit Ihrer Bank. Für Kredite an Kommunen gelten die üblichen formalen Voraussetzungen für Kommunaldarlehen.
Beihilferechtliche Regelungen
Mit diesem Förderprodukt erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit oder einen Investitionszuschuss. Zinsverbilligungen und Investitionszuschuss gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.
Informationen zu Beihilfen im Detail (PDF, 161 KB)
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
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Quelle
- KfW - BMU-Umweltinnovationsprogramm (230) - Abgerufen: 24.04.2013