BY - Modernisierungsprogramm
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Auzug aus: Bayerisches Modernisierungsprogramm
Aktualitätshinweis
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Inhaltsverzeichnis |
Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen
Förderung
Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen nach den Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm.
Ziele der Förderung sind:
- Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum,
- Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
- Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen,
- Energie- und Wassereinsparung,
- CO2-Minderung infolge einer Modernisierung,
- Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel,
- Sicherstellung einer sozialverträglichen Miete nach der Modernisierung,
- Bestimmung des berechtigten Personenkreises durch ein allgemeines Belegungsrecht.
Die Fördermittel können bei der jeweiligen Regierung, der Landeshauptstadt München oder den Städten Augsburg und Nürnberg beantragt werden. Diese Stellen geben auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragsstellung behilflich.
Das Arbeitsblatt 1 informiert über technische und rechtliche Fragen einer Modernisierung.
Rechtliche Grundlagen
Information
- Merkblatt - Förderung der Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern
- Verfahrenshinweise für die Vergabe von Darlehen für Modernisierungsmaßnahmen und Ersatzneubauten von stationären Altenpflegeeinrichtungen
Quelle - Weblinks
- Stand
- 26.08.2010