Durchsturzsicherheit

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für Personen

Durchsturzsicherheit von Unterdeck-/ Unterspannbahnen
vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV
Sie dient der Bewertung von sicherheitstechnischen Anforderungen durch das Institut für Arbeitsschutz (IFA) als Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test.

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der im GS-IFA-B03 festgelegten Anforderungen. Der Prüfgrundsatz gilt ab dem 01.04.2021.

Definition: Unterdeck-/ Unterspannbahnen, die für ein Betreten nicht vorgesehen sind, aber eine Person, die darauf fällt, vor dem Durchstürzen schützen. Dabei wird nur von einer Person ausgegangen, deren Standplatz sich vertikal in gleicher Höhe oder unterhalb des Bauteils befindet.

Mehr siehe: https://www.dguv.de/dguv-test/prod-pruef-zert/pruefgrundsaetze-erfahrung/pruefgrundsaetze/ifa/index.jsp

erfüllt: frei gespannt :

Die Prüfung der Durchsturzsicherheit wurden durchgeführt bei einem lichten Sparrenabstand von 1 m; waagrechten Dachflächen; Bahnenüberlappung 15 cm, frei gespannt.
Am Ortgang wurde das Bahnenende um die Konterlatte umgeschlagen und an dieser mit Heftklammern befestigt.

für großformatige Ziegel

Gemäß der Anforderungen nach DIN 4426, Punkt 5.2 „Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz auf Dächern“ (Tabelle 2 – Zugfestigkeit bei Unterspannbahnen nach DIN EN 13859-1, 5.2.6, u.a. ≥ 450 N/5 cm) z. B. bei großen Lattenabstände durch großformatige Dachziegel.

erfüllt durch :


Siehe auch