HE - Mietwohnungen Modernisierung soziale Wohnraumförderung
Auszug aus: WI Bank Mietwohnungen: Modernisierung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung
Inhaltsverzeichnis |
Soziale Wohnraumförderung: Modernisierung von Mietwohnungen
Zielgruppe
Antragsberechtigt ist der Eigentümer / Erbbauberechtigte von Mietwohnungen.
Programmtyp
Darlehen
Kurzinfo
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vergibt im Rahmen eines Landesprogramms zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung von Mietwohnungen, die vor dem 1. Januar 1984 bezugsfertig geworden sind.
Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietbindungen.
Die Wohnungen sollen nach Abschluss der geförderten Modernisierung möglichst dem aktuellen Ausstattungsstandard des sozialen Wohnungsbaues entsprechen.
Eckpunkte:
Förderfähig ist die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen, insbesondere die Verbesserung
- des Wohnungszuschnittes, z. B. durch Zusammenlegung kleiner Wohnungen zu einer großen Wohnung für kinderreiche Familien,
- der natürlichen Belichtung und Belüftung,
- der Beheizung, falls die Vorhaben nicht im Rahmen der Programme der KfW finanziert werden können,
- der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Verbrauchsreduzierung, Messung des Trinkwasserverbrauchs),
- der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeitsschutzes,
- des Schallschutzes,
- der baulichen Eignung einer Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen und
- der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes (Grünflächen, Kinderspielplätze).
Förderfähig ist die durch Modernisierung verursachte Instandsetzung.
Vorrangig gefördert wird die Modernisierung bei gleichzeitiger Durchführung energetischer Maßnahmen.
Nicht gefördert werden können energetische Maßnahmen, die die KfW im Rahmen ihrer Programme fördert.
Die Förderung besteht aus einem Darlehen in Höhe von bis zu 85 % der förder fähigen Kosten.
Die Verzinsung des Darlehens beginnt ab Auszahlung. Von da ab wird das Darlehen für die Dauer von mindestens 10 Jahren bis zum nächsten regulären Zahlungstermin (15.3. bzw. 15.9. des Jahres) mit 1,2% verzinst. In den folgenden fünf Jahren wird es mit 3,5% verzinst. Für die Restlaufzeit kann eine marktübliche Verzinsung entsprechender erststelliger Kapitalmarktmittel verlangt werden, mindestens jedoch 4,5%.
Die Tilgung beträgt über die gesamte Laufzeit des Darlehens 2,0%.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zahlt das Darlehen aus, sobald der Nachweis der ordnungsgemäßen Sicherung erbracht ist. Das Darlehen wird in Raten nach Baufortschritt ausgezahlt.
Mit der Maßnahme darf vor der Darlehenszusage noch nicht begonnen worden sein.
Quelle - Weblink
- WI Bank Mietwohnungen: Modernisierung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung - abgerufen: 14.04.2011