KfW-Effizienzhaus 130
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KfW-Effizienzhaus 130
+++ Die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 130 ist seit dem 01.07.2010 entfallen. +++
Das KfW-Effizienzhaus 130 war die Bezeichnung der KfW Bankengruppe für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.
KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
- Jahres-Primärenergiebedarf (QP): 130 %
- Transmissionswärmeverlust (H'T): 145 %
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).
Siehe auch
- Bund, D - Förderprogramme - Übersicht
- KfW-Förderangebot für Privatkunden - Übersicht
- Energiestandards - Übersicht
- KfW-Effizienzhaus 40
- KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 85
- KfW-Effizienzhaus 100
- KfW-Effizienzhaus 115
- KfW-Effizienzhaus 130