KfW Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
Auszug aus: KfW: Altersgerecht Umbauen (159) - Ein Programm der KfW Bankengruppe:
Gesichert aktuelle Informationen und vor allem (ggf.) dargestellte Zinssätze sind nur auf der KfW-Website abrufbar.
Inhaltsverzeichnis |
Altersgerecht Umbauen - Kredit - Programmnummer 159
Barrieren adé
Im Programm Altersgerecht Umbauen (159) fördert die KfW alle Baumaßnahmen, die zu einer Barrierereduzierung führen und eine angenehme Wohnqualität gewährleisten oder den Kauf frisch umgebauter Wohngebäude.
Mit modernen Umrüstungen wohnen Sie komfortabler und fühlen sich unabhängig von körperlichen Einschränkungen in jedem Alter wohl.
Ihr KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Ihre Vorteile
- TOP-Konditionen: Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr
- bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
- 5 oder 10 Jahre Zinsbindung
- endfälliges Darlehen mit bis zu 8 Jahren Laufzeit
Diese Förderung kommt Ihnen als Eigentümer oder Vermieter zugute. Auch als Mieter können Sie mit Zustimmung Ihres Vermieters umbauen und die Fördermittel nutzen.
Den Antrag stellen Sie, bevor Sie mit dem Umbau beginnen oder kaufen, bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.
Nicht gefördert werden
- Umschuldungen bestehender Darlehen,
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
- Ferien- und Wochenendhäuser,
- gewerblich genutzte Flächen.
Was wird gefördert?
Das Programm Altersgerecht Umbauen fördert alle Maßnahmen, die Ihnen oder Ihren Mietern das Wohnen angenehmer machen und unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Wir finanzieren den Erwerb bzw. den barrierereduzierenden Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden zum Standard "Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus". Wir fördern auch die Umsetzung nur einzelner barrierereduzierende Maßnahmen. Insbesondere Maßnahmen aus den Bereichen
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereiche und Wohnungszugang (z. B. Bewegungsflächen, Wetterschutzmaßnahmen)
- vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden (z. B. Aufzugsanlage, Rampen)
- Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Änderung Raumzuschnitt, Schwellenabbau, Freisitze)
- Maßnahmen in Sanitärräumen (z. B. bodengleiche Dusche, Änderung Raumzuschnitt)
- Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation (z. B. AAl-Systeme, Stütz- und Haltesysteme, Gegensprechanlagen)
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu beachten. Diese sind in individuell wählbaren Förderbereichen zusammengefasst. Detaillierte Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm.
Die Baumaßnahmen werden von Fachunternehmen ausgeführt. Die Firmen bestätigen in ihren Rechnungen, dass die Umbauten den Maßgaben des Merkblatts sowie der Anlage "Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen" entsprechen.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Umbaukosten nicht übersteigen.
Für Arbeiten an der Gebäudehülle von Altbauten empfehlen wir das Programm Energieeffizient Sanieren (Kredit (151, 152) oder Zuschuss (430)).
Beim Erwerb einer Wohnimmobilie zur eigenen Nutzung kann zusätzlich das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) in Anspruch genommen werden.
Konditionen
Aktuelle Zinssätze und Darlehenskonditionen
Je nachdem, ob der Zinssatz bei Kreditzusage oder bei Antragseingang für Sie günstiger ist, wird der niedrigere Zinssatz festgeschrieben. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre - das erste Jahr ist in jedem Fall tilgungsfrei - zahlen Sie die Zinsen monatlich und nur auf den abgerufenen (tatsächlich genutzten) Kreditbetrag.
- Programm 159
| Sollzins (Effektivzins) pro Jahr |
Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufzeit |
Zinsbindung |
| 1,55 % (1,56 %) | 8 Jahre | 8 Jahre | 8 Jahre |
| 1,00 % (1,00 %) | 10 Jahre | 2 Jahre | 5 Jahre |
| 1,25 % (1,26 %) | 10 Jahre | 2 Jahre | 10 Jahre |
| 1,10 % (1,11 %) | 20 Jahre | 3 Jahre | 5 Jahre |
| 1,65 % (1,66 %) | 20 Jahre | 3 Jahre | 10 Jahre |
| 1,25 % (1,26 %) | 30 Jahre | 5 Jahre | 5 Jahre |
| 1,80 % (1,81 %) | 30 Jahre | 5 Jahre | 10 Jahre |
Zinsbindung
Sie wählen, ob die Zinsen für 5 oder 10 Jahre festgeschrieben werden. Nach Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist macht die KfW ein Prolongationsangebot.
Finanzierungsumfang und Höchstbetrag
Die Kosten für Ihren Umbau oder die anteiligen Umbaukosten beim Erwerb können zu 100 % finanziert werden. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Abruffrist und Bereitstellungsprovision
Sie können den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Die Abruffrist kann um bis zu 24 Monate verlängert werden.
Eine Bereitstellungsprovision wird nach 4 Monaten und 2 Bankarbeitstagen nach Zusage berechnet. Sie beträgt 0,25 % pro Monat vom noch nicht abgerufenen Kreditbetrag.
Auszahlung
100 % des Kreditbetrags werden ausgezahlt.
Tilgung
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie Ihren Kredit in gleich hohen monatlichen Raten (Annuitäten) zurück.
Außerplanmäßige Tilgung
Während der Zinsbindungsfrist können Sie den gesamten ausstehenden Kreditbetrag gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts zurückzahlen.
Sicherheiten
Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank.
Quelle
- KfW: Altersgerecht Umbauen (159) - Abgerufen: 18.05.2012