KfW Energieeffizient Bauen (153)
Auszug aus: KfW: Energieeffizient Bauen (153) - Ein Programm der KfW Bankengruppe:
Gesichert aktuelle Informationen und vor allem (ggf.) dargestellte Zinssätze sind nur auf der KfW-Website abrufbar.
Energieeffizient Bauen - Programmnummer 153 - Kredit
Energieeffizienz auf höchstem Standard
Sie haben vor, ein besonders energieeffizientes Wohngebäude zu bauen bzw. zu kaufen? Damit sind Sie Vorreiter in Sachen Klimaschutz und werden vom Bund besonders gewürdigt. Erreicht Ihr Niedrigenergiehaus beim Energiebedarf den Standard eines eines KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40 oder besser oder eines Passivhauses, begünstigen wir Ihren Kredit mit niedrigen Zinsen. Beim KfW-Effizienzhaus 55 oder 40 bzw. beim Passivhaus gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss.
Ihr KfW-Darlehen im Programm 153 übernimmt 100 % der Baukosten (ohne Grundstückskosten) bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Ihre Vorteile
- TOP-Konditionen: Zinssatz ab 1,92 % effektiv pro Jahr
- Tilgungszuschuss: bis zu 10 % der Darlehenssumme, je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard
- mehr Spielraum in tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinsen werden nur auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet, Doppelbelastung aus Mietzahlung und Kredittilgung entfällt
- 10 Jahre Zinsbindung
- kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich
Dieses Förderprogramm kann jeder nutzen, der gemäß KfW-Effizienzhaus-Standard (bzw. Passivhaus-Standard) baut oder einen entsprechenden Neubau kauft. Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie bestehende Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten erweitern oder bisher nicht zum Wohnen genutzte Gebäude entsprechend umbauen.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank, bevor Sie kaufen oder anfangen zu bauen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.
Nicht gefördert werden
- Umschuldungen bestehender Darlehen,
- Nachfinanzierungen bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben,
- Ferien- und Wochenendhäuser.
Was wird gefördert?
Das Programm Energieeffizient Bauen (153) fördert Ihre Investition, wenn Sie ein KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40 oder ein Passivhaus bauen bzw. kaufen.
Erläuterungen und technische Anforderungen zu den KfW-Effizienzhaus-Standards entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm und der Anlage zum Merkblatt (unter Reiter 4 - "Antrag und Dokumente").
Das Programm 153 unterstützt Sie auch, wenn Sie bestehende Gebäude zu Wohnraum umbauen oder durch abgeschlossene Wohneinheiten erweitern.
Auch für die Umwandlung eines Denkmals oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz in Wohnraum können Sie das Programm 153 nutzen.
Ihr Vorhaben wird von einem Sachverständigen Ihrer Wahl bestätigt.
Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung).
Zertifizierte Sachverständige für die Energieberatung, energetische Fachplanung und Baubegleitung finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.
Je geringer Ihr Energieverbrauch, desto höher der Tilgungszuschuss!
Maßgeblich sind die von der Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich vorgeschriebenen Werte für Energiebedarf und Wärmeverlust eines Neubaus.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Baukosten nicht übersteigen.
Wenn Sie eine Wohnung selbst nutzen, können Sie zur Finanzierung auch das "KfW Wohneigentumsprogramm (124)" in Anspruch nehmen.
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)" oder "Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430)" für dieselbe Wohneinheit ist nicht möglich.
Konditionen
Aktuelle Zinssätze und Darlehenskonditionen
Je nachdem, ob der Zinssatz bei Kreditzusage oder bei Antragseingang für Sie günstiger ist, wird der niedrigere Zinssatz festgeschrieben. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre - das erste Jahr ist in jedem Fall tilgungsfrei - zahlen Sie die Zinsen monatlich und nur auf den abgerufenen (tatsächlich genutzten) Kreditbetrag.
- Programm 153
| Sollzins (Effektivzins) pro Jahr |
Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufzeit |
Zinsbindung |
| 2,20 % (2,22 %) | 8 Jahre | 8 Jahre | 8 Jahre |
| 1,90 % (1,92 %) | 10 Jahre | 2 Jahre | 10 Jahre |
| 2,35 % (2,38 %) | 20 Jahre | 3 Jahre | 10 Jahre |
| 2,50 % (2,53 %) | 30 Jahre | 5 Jahre | 10 Jahre |
Zinsbindung
Die Zinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist macht die KfW ein Prolongationsangebot.
Tilgungszuschuss
Je energieeffizienter Sie gebaut haben bzw. Ihr gekaufter Wohnraum ist, desto weniger zahlen Sie vom Darlehen zurück. Die KfW gewährt einen Tilgungszuschuss: Dessen Höhe richtet sich danach, welche Energiewerte Ihr Wohnobjekt erzielt.
| Förderung auf Basis der Energiesparverordnung (EnEV): |
Tilgungszuschuss: Prozentualer Anteil an Ihrem Darlehensbetrag |
| KfW-Effizienzhaus 70 | -- |
| KfW-Effizienzhaus 55 (inklusive Passivhaus) | 5 % |
| KfW-Effizienzhaus 40 (inklusive Passivhaus) | 10 % |
Die Gutschrift Ihres Tilgungszuschusses erfolgt, sobald Ihr Sachverständiger und Ihre Hausbank die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt haben.
Finanzierungsumfang und Höchstbetrag
Sie können mit diesem Programm bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten finanzieren. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Abruffrist und Bereitstellungsprovision
Sie können den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Danach wird eine Bereitstellungsprovision berechnet. Sie beträgt 0,25 % pro Monat vom noch nicht abgerufenen Kreditbetrag. Die Abruffrist kann um bis zu 24 Monate verlängert werden.
Auszahlung
100 % des Kreditbetrags werden ausgezahlt.
Tilgung
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie Ihren Kredit in gleich hohen monatlichen Raten (Annuitäten) zurück.
Außerplanmäßige Tilgung
Im Programm 153 ist während der ersten Zinsbindungsfrist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder von Teilbeträgen ab 1.000 Euro kostenfrei möglich.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank.
Verwendungsnachweis
Gegenüber Ihrer Hausbank weisen Sie innerhalb von 9 Monaten nach der Auszahlung des gesamten Darlehens einen programmgemäßen Einsatz der Mittel nach. Zusätzlich reichen Sie bei Ihrer Hausbank eine von Ihnen und Ihrem Sachverständigen unterschriebene "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen" (unter Reiter 4 - "Antrag und Dokumente") ein.
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Was kostet Sie Ihr KfW-Kredit? Wie lange dauert die Tilgung? Wie hoch ist die Belastung in der gewählten Laufzeit? Diese Fragen beantwortet Ihnen unser
Quelle
- KfW: Energieeffizient Bauen (153) - Abgerufen: 26.04.2012