KfW Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)

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Auszug aus: KfW: Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431) - Ein Programm der KfW Bankengruppe:

Aktualitätshinweis

Gesichert aktuelle Informationen und vor allem (ggf.) dargestellte Zinssätze sind nur auf der KfW-Website abrufbar.


Inhaltsverzeichnis

Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung - Programmnummer 431 - Zuschuss

Sonder-Bonus für Beratung

Bei einer energetischen Sanierung ist Unterstützung durch Experten eine echte Hilfe. Bestens beraten sind Sie mit Programm 431: Die KfW fördert

  • die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während Ihrer Sanierungsphase in Höhe von 50 % Ihrer Kosten (bis zu 4.000 Euro Zuschuss pro Antragsteller und Vorhaben)

Ihre Vorteile

  • Förderung Ihrer Eigeninitiative durch einen Zuschuss direkt auf Ihr Konto
  • individuelle Beratung - gesenktes Risiko und Kosten

Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie

  • Eigentümer Ihres Wohnraums/-gebäudes sind und selbst darin wohnen oder vermieten oder
  • als Mieter mit Zustimmung Ihres Vermieters.

Ihren Antrag stellen Sie spätestens 3 Monate nach Abschluss der qualifizierten Baubegleitung (Datum der Rechnungsstellung) direkt bei der KfW. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Nicht gefördert werden


Was wird gefördert?

Wenn Sie Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus sanieren oder auch einzelne Sanierungsmaßnahmen durchführen, ist Programm 431 - Baubegleitung - genau die richtige Ergänzung: Gefördert werden hier z. B. Leistungen zur Detailplanung, Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung, Bauausführung, Abnahme und Bewertung Ihrer Sanierung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zuschusses ist die Kombination mit dem Programm Energieeffizient Sanieren (Kredit 151, 152) oder Zuschuss (430)).

Auf der Rechnung sind die einzelnen Leistungen auszuweisen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Programm 431 (...) sowie dem Leitfaden "Baubegleitung durch Sachverständige".

Kombination mit anderen Fördermitteln

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Kosten nicht übersteigen.


Konditionen

Finanzierungsumfang und Höchstbetrag

Für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen werden Zuschüsse in Höhe von 50 % Ihrer Kosten gewährt (bis zu 4.000 Euro pro Antragsteller und Vorhaben).

Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.


Quelle

Siehe auch

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