KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)

Aus WISSEN-WIKI
Wechseln zu: Navigation, Suche

Auszug aus: KfW: Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430) - Ein Programm der KfW Bankengruppe:

Aktualitätshinweis

Gesichert aktuelle Informationen und vor allem (ggf.) dargestellte Zinssätze sind nur auf der KfW-Website abrufbar.


Inhaltsverzeichnis

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss - Programmnummer 430 - Zuschuss

Der Extra-Zuschuss für Selbstfinanzierer

Sie sanieren Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Ein-/Zweifamilienhaus und wenden dazu Eigenmittel auf? Oder Sie kaufen energetisch sanierten Wohnraum und investieren Eigenkapital? Dann ist Ihr vorbildliches Engagement für die CO2-Reduktion uns eine Extra-Belohnung wert! Im Programm Energieeffizient Sanieren (430) fördert die KfW Ihre Sanierung bzw. Ihren Kauf mit einem Zuschuss (alternativ zur Kreditfinanzierung in den Programmen 151 (KfW-Effizienshaus) oder 152 (Einzelmaßnahmen)).

Der Zuschuss wird gewährt

  • für eine umfassende Sanierung, die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus macht,
  • die Sanierung eines Denkmals oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz oder
  • für die Durchführung einzelner Sanierungsmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen oder
  • für den Kauf eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung.

Ihre Vorteile

  • Förderung Ihrer Eigeninvestition durch einen Zuschuss direkt auf Ihr Konto
  • keine Kredittilgung - keine finanziellen Verpflichtungen
  • gleichermaßen begünstigt: selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum.

Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard beträgt der Zuschuss bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 3.750 Euro pro Wohneinheit. Begünstigt werden bis zu 2 Wohneinheiten.

Als Privatperson können Sie den Zuschuss im Programm 430 erhalten, wenn Sie

Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn bzw Kauf direkt bei der KfW.

Photovoltaikanlagen werden im KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" gefördert.

Nicht gefördert werden

  • Wohneigentum, für das nach dem 01.01.1995 Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde,
  • bereits begonnene/abgeschlossene Vorhaben,
  • Ferien- und Wochenendhäuser,
  • gewerblich genutzte Flächen.


Was wird gefördert?

Das Programm Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430) können Sie für alle energetischen Maßnahmen nutzen, die zur Erreichung des angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Auch für die Sanierung eines Baudenkmals oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist dieses Programm geeignet. Oder Sie nutzen nur einzelne Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Diese entnehmen Sie bitte der Anlage des Merkblatts zu diesem Programm.

Finanziert werden folgende Maßnahmen:

  • Wärmedämmung der Wände,
  • Wärmedämmung der Dachflächen,
  • Wärmedämmung der Geschossdecken,
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren,
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Erneuerung der Heizung
  • Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen
  • Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Kaufen Sie energetisch sanierten Wohnraum, so bringen Haus oder Wohnung den KfW-Effizienzhaus-Standard schon mit. Die an Ihrem Kaufobjekt erfolgten Sanierungsmaßnahmen sind im Kaufvertrag gesondert auszuweisen.

Ihr Vorhaben wird von einem Sachverständigen Ihrer Wahl bestätigt.

Lassen Sie sich vor Ihrer Sanierung durch einen Sachverständigen beraten.

Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung).

Zertifizierte Sachverständige für die Energieberatung, energetische Fachplanung und Baubegleitung finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.

Die Sanierungsmaßnahmen werden durch Fachunternehmen ausgeführt.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Krediten aus Förderprogrammen des Bundes und der Länder für eine bereits mit dem Zuschuss geförderte Maßnahme ist nicht möglich.

Eine Kombination mit dem "Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)" ist möglich. Nicht möglich ist hingegen die gleichzeitige Nutzung der Kreditvariante des Programmes Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152).

Für Arbeiten zur Barrierereduzierung empfehlen wir das Programm Altersgerecht Umbauen (159).

Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des BAFA-Programms "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) gefördert. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de.


Wozu brauchen Sie einen Sachverständigen?

Beispiele für den notwendigen Einsatz von Sachverständigen

Fensteraustausch:
Bei unfachmännischer Planung besteht ein erhebliches Risiko von Schimmelpilzbildung an den Außenwänden. Die Problematik besteht darin, dass Sie dichte Fenster einbauen und der Wärmedurchgangswert der Fenster dann niedriger ist als bei den ungedämmten Außenwänden. Als Folge des Fenstertausches wird somit der Luftaustausch reduziert. Gleichzeitig wird der kälteste Punkt der Gebäudeaußenfläche nicht mehr am Fenster sein, sondern an den Außenwänden. Dadurch verlagert sich der Ort für das Tauwasser vom Fenster an die Wand. Es besteht ein erhebliches Risiko von Schimmelbildung an kaum sichtbaren Stellen, wie z. B. hinter Schränken, da dort die Oberflächentemperatur noch geringer ist als an den offenen Außenwandflächen. Der Fensteraustausch sollte daher nur in Verbindung mit einer Analyse der Außenwand und des Luftwechsels geschehen, um spätere Schäden zu vermeiden.

Heizung:
In vielen Fällen wird die neue Heizungsanlage überdimensioniert. Auch ist die Heizungsanlage im Kontext mit möglichen weiteren (folgenden) Sanierungsmaßnahmen zu beurteilen. Der Sachverständige achtet zudem darauf, dass der hydraulische Abgleich fachgerecht durchgeführt wird. Überdimensionierte und nicht hydraulisch abgeglichene Heizungsanlagen arbeiten deutlich ineffizienter und erhöhen somit die Heizkosten bei unnötig hohem Energieaufwand.

Außendämmung (Wand, Dach, Keller):
Bei Dämmmaßnahmen ist besondere fachmännische Aufmerksamkeit auf die Qualität der Baudurchführung zu richten, um eine Durchfeuchtung der Dämmschicht bei Anschlüssen und Stößen sowie die Entstehung von sogenannten Wärmebrücken (Risiko der Kondenswasserbildung) zu verhindern und die Luftdichtheit sicherzustellen. In Verbindung mit einer Heizungserneuerung ist eine Veränderung der Heizlast durch die Dämmmaßnahmen zu berücksichtigen.


Konditionen

Ihre Zuschusshöhe bemisst sich nach Effizienz

Je energieeffizienter Ihr Wohnraum nach der Sanierung ist, desto mehr Geld gibt es für Sie vom Staat.

Förderung auf Basis der Energieeinsparverordnung (EnEV) Ihr Zuschuss ab 01.01.2012 im Programm 430
Einzelmaßnahmen 7,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 3.750 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus Denkmal 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 115 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 100 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 9.375 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 85 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 11.250 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70 17,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit
dient Zeilenumbruch

Wenn Sie Wohnungseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft sanieren, bemisst sich die Zuschusshöhe für Sie als Einzeleigentümer nach der Höhe Ihres Miteigentumsanteils.

Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.

Zuschusshöhe bei Kombination mit anderen Fördermitteln

Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln ist möglich. In diesem Fall gilt die "10 %-Regel": Die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter darf zusätzlich zum KfW-Anteil nochmals bis zu 10 % Ihrer förderfähigen Kosten betragen. Übersteigen die Zuschüsse Dritter die 10 %-Grenze, wird der KfW-Zuschuss anteilig gekürzt.

Bei Baudenkmalen ist ein höherer Anteil zulässig, sofern die Summe aller Fördermittel die förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen (spätestens 36 Monate nach Datum der Zusage) weisen Sie der KfW den programmgemäßen Einsatz der Mittel nach. Verwenden Sie dazu bitte den "Verwendungsnachweis".

Quelle

Siehe auc h

Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Bauen
Leben
pro clima
Mitmachen
Werkzeuge