KfW Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung (157)
Auzug aus: Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung (157) - Ein Programm der KfW Bankengruppe:
Gesichert aktuelle Informationen und vor allem (ggf.) dargestellte Zinssätze sind nur auf der KfW-Website abrufbar.
Inhaltsverzeichnis |
Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung - Programmnummer 157 - Kredit
Energieeffizienz geht alle an
Vorausschauende Investitionen machen sich schon in wenigen Jahren für Sie bezahlt. Indem Sie energieeffizient sanieren, handeln Sie umweltbewusst - für heutige und künftige Generationen. Viele Gebäude können ganz erheblich Energie- und Heizkosten sparen.
Wir fördern die Sanierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur zum KfW-Effizienzhaus 85 und 100, aber auch Einzelmaßnahmen. Die Gebäude müssen vor dem 01. Januar 1995 fertig gestellt worden sein.
Nutzen Sie als gemeinnützige Organisation jetzt langfristige KfW-Kredite, die durch Bundesmittel besonders zinsgünstig für Sie sind.
Ihre Vorteile:
- TOP-Konditionen: Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr
- 100 % Finanzierung
- 10 Jahre Zinsbindung
- Einzelmaßnahmen werden ebenfalls gefördert.
Ihren Kreditantrag reichen Sie bitte bei Ihrer Hausbank ein, bevor Sie investieren.
Nicht gefördert werden
- Gebäude, die nach dem 01. Januar 1995 fertig gestellt wurden
- Wohngebäude (z. B. Internate, Studentenwohnheime, Landschulheime, Kinderheime, Betreutes Wohnen, Behindertenheime) und Wohnflächen (Ausnahme: Hausmeisterwohnung)
- Landesschulen
Was wird gefördert?
Finanziert wird die energetische Sanierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur, z. B. von
- Kultureinrichtungen
- Krankenhäusern
- Behinderteneinrichtungen
- Vereinsgebäuden
- Schulen und Kindergärten
Die Gebäude müssen vor dem 1. Januar 1995 fertig gestellt worden sein.
Außerdem finanzieren wir alle notwendigen Nebenarbeiten sowie das Beraterhonorar für einen Sachverständigen, wenn dafür keine andere Förderung in Anspruch genommen wurde. Beauftragen Sie bitte ausschließlich Fachunternehmen.
Ein Sachverständiger Ihrer Wahl bestätigt, dass die technischen Anforderungen eingehalten werden. Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Personen, die nach § 21 der Energieeinsparverordnung berechtigt sind, Nachweise nach der EnEV auszustellen oder zu prüfen. Auch das zuständige Hochbauamt kann Ihnen die Einhaltung der technischen Anforderungen bestätigen.
A: Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85
Mit dem Programm 157 können alle energetischen Maßnahmen finanziert werden, die zum Standard eines KfW-Effizienzhauses 85 führen.
B: Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100
Mit dem Programm 157 können alle energetischen Maßnahmen finanziert werden, die zum Standard eines KfW-Effizienzhauses 100 führen.
C: Einzelmaßnahmen
Wir fördern auch Einzelmaßnahmen, wenn sie von einem Sachverständigen empfohlen werden und wenn sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Gefördert werden
- die Wärmedämmung der gesamten thermischen Hülle, z. B. der Außenwände, des Daches oder der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke zum kalten Keller
- neue Fenster und Eingangstüren
- Sonnenschutzeinrichtungen
- Lüftungsanlagen
- Beleuchtung
- neue Heizung
Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten
Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig.
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden auch von der BAFA gefördert (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Außerdem können Sie das KfW-Programm "Erneuerbare Energien" (Programmnummern 271, 272, 281, 282) nutzen.
Wenn Sie eine neue Heizung als Einzelmaßnahme aus dem Programm 218 finanzieren, bekommen Sie keine weitere Förderung der BAFA oder aus dem KfW-Programm "Erneuerbare Energien".
Konditionen
Es gilt der am Tag der Zusage aktuelle Programmzinssatz.
Ihr Zinssatz wird für Sie individuell anhand des risikogerechten Zinssystems ermittelt.
Zinsbindung
Die Zinsen werden für die ersten 10 Jahre der Laufzeit festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist macht die KfW ein Prolongationsangebot zu marktnahen Konditionen.
Finanzierungsumfang und Höchstbetrag
Der Kredit finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.
Es gelten folgende Höchstbeträge:
- für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85: 600 Euro pro m² Nettogrundfläche (NGF)
- für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100: 350 Euro pro m² NGF
- für Einzelmaßnahmen: 50 Euro pro Maßnahme und m² NGF,
- für mehrere Einzelmaßnahmen pro Gebäude: 300 Euro pro m² NGF
Laufzeit
Ihr Kredit läuft wahlweise
- bis zu 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder
- bis zu 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Abruffrist und Bereitstellungsprovision
Sie können den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach der Kreditzusage abrufen. Ihr Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar. Die jeweils abgerufenen Beträge sollten innerhalb von 6 Monaten vollständig ihrem Verwendungszweck zugeführt werden. Anderenfalls wird ein Zinszuschlag fällig.
Beginnend 2 Bankarbeitstage und 1 Monat nach Zusage wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat berechnet.
Auszahlung
100 % des Kreditbetrags werden ausgezahlt.
Tilgung
Während der tilgungsfreien Zeit leisten Sie nur Zinszahlungen. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit tilgen Sie Ihren Kredit in gleich hohen vierteljährlichen Raten zuzüglich der Zinsen auf den noch offenen Kreditbetrag.
Außerplanmäßige Tilgung
Bei außerplanmäßiger Tilgung fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank. Bankübliche Sicherheiten sind z. B.
- Grundschulden,
- Sicherungsübereignung von Maschinen,
- Bürgschaften (inklusive kommunaler Bürgschaften).
Verwendungsnachweis
Gegenüber Ihrer Hausbank weisen Sie 9 Monate nach vollständiger Auszahlung des Kredits den programmgemäßen Einsatz der Mittel nach. Bitte nutzen Sie hierzu den Verwendungsnachweis. Haben Sie zum KfW-Effizienzhaus 100 saniert, ist zusätzlich eine "Bestätigung des Sachverständigen nach Durchführung der Sanierung" erforderlich.
Sanieren Sie in Bauabschnitten oder Einzelmaßnahmen über mehrere Jahre, senden Sie Ihrer Hausbank bitte nach jedem Bauabschnitt/jeder Einzelmaßnahme einen separaten Verwendungsnachweis und nach Abschluss des Gesamtvorhabens einen abschließenden Verwendungsnachweis zu.
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Quelle
- Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung (157) - Abgerufen: 26.04.2012