NRW - Denkmalgerechte Erneuerung

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Auzug aus: NRW.BANK - Förderung selbst genutzten Wohnraums - Denkmalgerechte Erneuerung

Inhaltsverzeichnis

Förderung selbst genutzten Wohnraums - Denkmalgerechte Erneuerung

  • Fördernehmer: Privatpersonen
  • Förderthemen: Wohnraummodernisierung/-ausbau
  • Förderart: Darlehen
  • Fördergeber: Land NRW
  • Ansprechpartner: Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK

In aller Kürze

Zinsgünstige Darlehen für die denkmalgerechte Erneuerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.

Antragsberechtigte

Die Förderung wird natürlichen Personen als Eigentümerinnen und Eigentümern, als Erbauberechtigten oder als sonstigen dinglich Verfügungsberechtigten mit ausreichender Kreditwürdigkeit gewährt.

Einkommensgrenzen bestehen nicht.

Verwendungszweck

Fördermittel können für Maßnahmen zur denkmalgerechten Modernisierung und energetischen Optimierung von Wohngebäuden in historischen Stadt- und Ortskernen, in denkmalgeschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen, in sonstigen Gebieten mit Erhaltungssatzung sowie in Stadterneuerungsgebieten beantragt werden.

Förderfähige Maßnahmen

  • denkmalgerechte Fassadensanierung einschließlich Wärmedämmung
  • denkmalgerechte Dacherneuerung einschließlich Wärmedämmung
  • Restaurierung und Erneuerung von Fenstern, ggf. Fensterläden, Haustüren und ggf. Eingangsbereichen,
  • Trockenlegung und Wärmedämmung von Kellern und Sicherung der Standsicherheit,
  • Instandsetzungen, die durch die durchgeführten Maßnahmen verursacht werden.

Umfang und Konditionen

Darlehensbeträge: 40.000 € pro selbst genutzter Wohnung, höchstens 50 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.

Darlehen unter 2.500 Euro werden nicht bewilligt.

Zinsen:0,5% p.a. für 10 Jahre ab Fertigstellung der Maßnahme,danach wird das Darlehen marktüblich verzinst.

Tilgung: 2,0% p.a. zuzüglich ersparter Zinsen.

Verwaltungskosten:

  • einmalig: 0,4 % (werden bei Auszahlung einbehalten),
  • laufend: 0,5 % p.a., nach Tilgung des Darlehens um 50% wird der Verwaltungskostenbeitrag vom halben Darlehensbetrag erhoben.

Auszahlung:

  • 30% bei Maßnahmenbeginn,
  • 60% nach Fertigstellung der Maßnahme,
  • 10% nach Prüfung des Kostennachweises.
Beträgt das insgesamt gewährte Darlehen nicht mehr als 15.000 € erfolgt die Auszahlung mit:
  • 50% bei Maßnahmenbeginn und
  • 50% nach Prüfung des Kostennachweises.

Voraussetzungen

Die Förderung setzt voraus, dass

  • der geförderte Wohnraum von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer selbst genutzt wird,
  • als Denkmal geschützt ist oder in einem Denkmalbereich liegt und
  • eine gültige Erlaubnis der geplanten Maßnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz vorliegt.


Quelle

Siehe auch

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