SL - Neubau Wohneigentum
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Auzug aus: Saarländische Wohnraumförderung – Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum
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Saarländische Wohnraumförderung – Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum
Sie planen den Ersterwerb oder Neubau einer Immobilie oder Wohnung zur Selbstnutzung? Mit einem Darlehen aus der Saarländischen Wohnraumförderung ergänzen Sie Ihr Hausbankdarlehen.
Nutzen für den Antragsteller
- Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen mit einer max. 30-jährigen Zinsbindung.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen, unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes
Zu welchen Bedingungen wird gefördert?
- Zinssatz derzeit 1,90% p.a. nom.
- Maximale Kreditlaufzeit 30 Jahre
- Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit des Darlehens fest
Was wird gefördert?
- Errichtung (Baugrundstück, Baukosten, Außenanlagen)
- Ersterwerb (Kaufpreis einschl. Kaufpreisnebenkosten)
- Durchführung von wesentlichen Baumaßnahmen (Baukosten einschließlich Baunebenkosten)
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
- bis zu 30% der Gesamtkosten (max. EUR 500,00 je qm förderbarer Wohnfläche, EUR 400,00 je qm bei der Durchführung von wesentl. Baumaßnahmen)
- Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen muss sichergestellt sein.
Quelle
- Saarländische Wohnraumförderung – Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum - abgerufen: 28.02.2011