EU - LIFE+ Finanzierung Umwelt

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Auszug aus: LIFE+ - Finanzierungsinstrument für die Umwelt

LIFE+ - Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2014-2020)

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Infrastruktur; Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Nationale Kontaktstellen LIFE; Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME); Europäische Kommission

Übersicht

Ziel und Gegenstand

Das Programm bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2014 bis 2020. LIFE besteht aus den Teilprogrammen „Umwelt“ und „Klimapolitik“.

Das Teilprogramm „Umwelt“ umfasst die Schwerpunkte

  • Umwelt und Ressourceneffizienz,
  • Natur und Biodiversität sowie
  • Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich.

Das Teilprogramm „Klimapolitik“ umfasst die Schwerpunkte

  • Klimaschutz,
  • Anpassung an den Klimawandel sowie
  • Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich.

Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt:

  • Pilotprojekte,
  • Demonstrationsprojekte,
  • Best-Practice-Projekte,
  • integrierte Projekte,
  • Projekte der technischen Hilfe,
  • Projekte zum Kapazitätsaufbau,
  • vorbereitende Projekte,
  • Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte,
  • sonstige Projekte, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.

Aus dem LIFE-Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, mit denen die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union gefördert werden.
Hierzu zählen:

  • Information und Kommunikation,
  • Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien,
  • Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften,
  • Workshops, Konferenzen und Sitzungen,
  • Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren,
  • sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die förderfähige Vorhaben durchführen. Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des EWR, den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie Ländern, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden sind, offen.

Art und Höhe der Förderung

Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.

Budget

Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 insgesamt 3,457 Mrd. EUR, darunter 2,592 Mrd. EUR für das Teilprogramm „Umwelt“ und 864,164 Mio. EUR für das Teilprogramm „Klimapolitik“.

Antragsverfahren

DDie Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme mit einer Laufzeit von vier bzw. drei Jahren. Im Rahmen der Arbeitsprogramme veröffentlicht die Kommission jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Teilbereiche des Programms. Die Anschriften der nationalen Kontaktstellen für Deutschland können im Internet abgerufen werden.

Weiterführende Informationen:

Europäische Kommission
Generaldirektion Umwelt (DG ENV)
Avenue de Beaulieu 5
B-1160 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11 (Telefonzentrale)
E-Mail: envinfo@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/dgs/environment

Zuständig für die Durchführung von Teilen des Programms ist:

Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME)
Place Charles Rogier 16
B-1210 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (00 32 2) 2 96 14 94
Fax (00 32 2) 2 97 35 12
E-Mail: eaci-enquiries@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/easme

Quelle

Verordnung (EU) Nr. 1239/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 185; Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2016; Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 3. November 2016.

Geltungsdauer

1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020.

Wichtige Hinweise

Die Europäische Kommission hat am 3. November 2016 Investitionen von insgesamt 223 Mio. EUR aus dem LIFE-Programm der EU für Umwelt- und Klimaschutz-Projekte in 23 Ländern genehmigt. Davon erhalten elf deutsche Projekte unter anderem in Aachen, Fulda, am Bodensee, in der Region Saale-Unstrut und in Dresden insgesamt 33 Mio. EUR. Die EU-Mittel werden zusätzliche Investitionen anstoßen, so dass insgesamt 398,6 Mio. EUR in 144 neue Projekte fließen werden.
Die Kommission hat am 26. Januar 2016 Investitionen in Höhe von 63,8 Mio. EUR für die ersten „integrierten Projekte“ angekündigt. Die integrierten Projekte wurden eingeführt, um Umweltvorschriften in größerem Maßstab durchführen zu können und die Wirkung von Finanzmitteln für Pläne zu verstärken, die auf regionaler, multiregionaler und nationaler Ebene erarbeitet wurden. Die sechs ausgewählten Projekte verfügen über eine Mittelausstattung von insgesamt 108,7 Mio. EUR, davon entfallen insgesamt 63,8 Mio. EUR auf die EU-Kofinanzierung. Hierdurch könnten zusätzliche Mittel aus den EU-Agrar- und Regionalfonds sowie nationale und private Mittel von mehr als 1 Mrd. EUR mobilisiert und koordiniert werden. Mit den Geldern werden Projekte in Belgien, Deutschland, Italien, Polen, Finnland und dem Vereinigten Königreich unterstützt. Hauptmerkmal dieser Projekte ist ihr umfassender Ansatz, der verschiedene Interessenträger einbindet und zur Mobilisierung mindestens einer weiteren – EU-, nationalen oder privaten – Finanzierungsquelle beiträgt.

Quelle

Siehe auch