EU - Regionale Entwicklung (EFRE): Unterschied zwischen den Versionen

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Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 210 vom 31. Juli 2006, S. 1; berichtigt durch Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 301 vom 12. November 2008, S. 40; geändert durch Verordnung (EG) Nr. 397/2009 vom 6. Mai 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 126 vom 21. Mai 2009, S. 3.
Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 210 vom 31. Juli 2006, S. 1; zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 437/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 132 vom 29. Mai 2010, S. 1; Pressemitteilung der EU-Kommission vom 10. November 2010.


====Geltungsdauer====
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====Wichtige Hinweise====
====Wichtige Hinweise====
Die Europäische Kommission hat am 10. November 2010 ihren fünften Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt veröffentlicht. Mit dem Bericht wird die Kohäsionspolitik in den Kontext der Wirtschaftskrise und der Strategie „Europa 2020“ eingebunden. Künftig sollen sich die kohäsionspolitischen Investitionen eng an den Zielen der Strategie „Europa 2020“ ausrichten. Ferner werden strengere Auflagen sowie Anreize vorgeschlagen, um eine wirksame Nutzung der kohäsionspolitischen Mittel zu gewährleisten und Ergebnisse stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Der fünfte Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen sind im Internet abrufbar. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation können bis zum 31. Januar 2011 Beiträge eingereicht werden, um die künftige Strategie sowie Legislativvorschläge mitzugestalten. Die Legislativvorschläge werden in der ersten Jahreshälfte 2011 vorgelegt.
Die Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 bildet gemeinsam mit den Allgemeinen Bestimmungen den rechtlichen Rahmen für die Durchführung des Europäischen Sozialfonds in den Jahren 2007 bis 2013.
Die Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 bildet gemeinsam mit den Allgemeinen Bestimmungen den rechtlichen Rahmen für die Durchführung des Europäischen Sozialfonds in den Jahren 2007 bis 2013.


Der Nationale Strategische Rahmenplan (NSRP) für den Einsatz der EU-Strukturfonds in der Bundesrepublik Deutschland 2007–2013 kann auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie abgerufen werden.
Der '''Nationale Strategische Rahmenplan (NSRP)''' für den Einsatz der EU-Strukturfonds in der Bundesrepublik Deutschland 2007–2013 kann auf den Internetseiten des [[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie|Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie]] abgerufen werden.




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: 06.10.2010
: 07.12.2010