Gewährleistung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Gewährleistungskaufrecht==
== Gewährleistungskaufrecht ==
;Dauer: Nach derzeit geltendem Recht läuft die Gewährleistung zwei Jahre (bis 2002 waren es 6 Monate).<br />Nach 6 Monaten gilt die "Umkehr der Beweislast". Sprich: Ab dann hat der Käufer, den Beweis zu erbringen, dass der Mangel bereits beim Kauf der Ware vorgelegen ist.
;Dauer: Nach derzeit geltendem Recht läuft die Gewährleistung zwei Jahre (bis 2002 waren es 6 Monate).<br />Nach 6 Monaten gilt die "Umkehr der Beweislast". Sprich: Ab dann hat der Käufer, den Beweis zu erbringen, dass der Mangel bereits beim Kauf der Ware vorgelegen ist.


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==Werkvertragsrecht==
== Werkvertragsrecht ==
Das ist eine typische Vertragsgrundlage z.B. für Bauwerke.
Das ist eine typische Vertragsgrundlage z.B. für Bauwerke.
;Dauer: nach bürgerlichem Gesetzbuch (BGB): 5 Jahre (nach [[VOB]]: 2 Jahre)
;Dauer: nach bürgerlichem Gesetzbuch (BGB): 5 Jahre (nach [[VOB]]: 2 Jahre)
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* und dann zusätzlich eine Messung der [[Luftwechselrate]] im Differenzdruckverfahren vorzunehmen und zu protokollieren.
* und dann zusätzlich eine Messung der [[Luftwechselrate]] im Differenzdruckverfahren vorzunehmen und zu protokollieren.


==Systemgewährleistung==
 
== Systemgewährleistung ==
Eine Sonderform der Herstellergewährleistung bei dem ein Hersteller konkrete Gewährleistungszusagen trifft. <br />
Eine Sonderform der Herstellergewährleistung bei dem ein Hersteller konkrete Gewährleistungszusagen trifft. <br />
Beispiel pro clima: '''6 Jahre Systemgewährleistung''' <br />
Beispiel pro clima: '''6 Jahre Systemgewährleistung''' <br />
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{{Rechtshinweis}}  
{{Rechtshinweis}}  


[[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Glossar]]
 
[[Kategorie:Baurecht]][[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Glossar]]