KfW-Effizienzhaus 40

Nicht zu verwechseln mit dem im März 2009 ausgelaufen Standard "KfW-40 Haus" !

Das KfW-Effizienzhaus 40 ist die Bezeichnung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.

KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.



Folgende Förderprogramme der KfW lassen sich dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 40 zuordnen:

KfW Fördermittel - Neubau

Seit 01.07.2010 neu für KfW-Effizienzhaus 40:

KfW Energieeffizient Bauen (153)
Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 153 oder direkt abfragen.
Bedingung für KfW-Effizienzhaus 40: Baubegleitung durch einen Sachverständigen
Tilgungszuschuss ab 01.07.2010 für KfW-Effizienzhaus 40: 10 %
Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit KfW Programm 124. Keine Kombination mit KfW Programm 151, 152, 154 für dieselbe Wohneinheit.

KfW Fördermittel - Altbau

Für diesen Bereich liegen seitens der KfW aktuell keine spezifischen Aussagen vor. Es ist davon auszugehen, dass hier die gleichen Bedingungen und Konditionen vorliegen wie für das KfW-Effizienzhaus 55.

Siehe auch

Weblinks