Das KfW Effizienzhaus 70 bezeichnet Standards der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für entsprechende Programme zur Förderung von energieeffizientem Bauen.

Förderung

Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist. Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 70 beträgt somit nur 70 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach EnEV.

Gültigkeit seit 01.10.2009

Am 01.10.2009 trat die novellierte EnEV2009 in Kraft. Die energetischen Anforderungen liegen ca. 30 % unter den vorherigen Standards.

Da die Bezeichnungen KfW-Effizienzhaus 70 (bzw. KfW-Effizienzhaus 55) die prozentual zulässigen Höchstwerte in Anlehnung an die geltende EnEV2009 widerspiegeln, ist eine Anpassung an die neuen Standards erforderlich.

Das KfW-Effizienzhaus 70 gemäß EnEV2009 benötigt nur 70 % der Energie, die ein Neubau in Deutschland maximal verbrauchen darf. Der Transmissionswärmeverlust liegt bei 85 % im Vergleich zum Referenzgebäude. Es ist derzeit der höchste von der KfW gesetzte Förderstandard.

Weitere Infos hierzu unter: KfW Förderinfo EnEV 2009

Regularien bis 30.09.2009

mit Option zur Antragstellung bis 31.12.2009

Dieser Standard löste das bis 31.03.09 gültige Programm KfW-60 Haus ab.

10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr.

Siehe auch

Weblinks