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| Das '''Produktdatenblatt für [[Unterspannbahn]]en''' vom [[ZVDH]] ist Teil vom [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]] neben: Grundregel, Fachregeln für die verschiedenen Deckungsarten, Hinweisen, Merkblätter wie [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1|Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]]. | | Das '''Produktdatenblatt für [[Unterspannbahn]]en''' vom [[ZVDH]] ist Teil vom [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]] neben: Grundregel, Fachregeln für die verschiedenen Deckungsarten, Hinweisen, Merkblätter wie [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1|Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]]. |
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| ===Zusammenfassung / Auszug aus dem Produktdatenblatt für [[Unterspannbahn]]en=== | | ===Zusammenfassung aus dem Produktdatenblatt für [[Unterspannbahn]]en=== |
| (1) [[Unterspannbahn]]en (UDB) müssen der [[DIN EN 13859]] entsprechen.<br />
| | [[Unterspannbahn]]en (USB) entsprechen [[DIN EN 13859]]. Die Anforderungen der Anwendung sind gemäß üblicher Verlegetechnik und [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1#Übersicht angelehnt an Tabelle 1|Tabelle 1]] einzuhalten. |
| (2) ... Für die in Deutschland üblichen Verlegetechniken und unter den dort vorherrschenden Klima- und Umweltbedingungen sind für die Anwendung die Anforderungen nach [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1#Übersicht angelehnt an Tabelle 1|Tabelle 1]] zu erfüllen. (Siehe: [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1#Übersicht angelehnt an Tabelle 1|Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen - Tabelle 1]])<br />
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| (3) [[Unterspannbahn]]en ... sind regensichernde Zusatzmaßnahmen. Bahnen die nicht als Behelfsdeckung eingesetzt werden können (Klasse USB-B und ggf. UDB-A), sind schnellstmöglich nach dem Einbau durch die endgültige Deckung oder andere geeignete Maßnahmen abzudecken.<br />
| | Diese Bahnen gelten als "regensichernde Zusatzmaßnahme". [[Unterdeckung]]en die nicht als [[Behelfsdeckung]] (USB-B, ggf. UDB-A) gelten, sind sofort abzudecken, z.B. mit Maßnahmen wie [[Dachdeckung]]. Bahnen die als [[Behelfsdeckung]]en fungieren und bei Unterschreitung der [[Regeldachneigung]] werden Maßnahmen wie [[Nageldichtband|Nageldichtbänder]] erforderlich. |
| (5) Soll die Unterdeckung die Funktion einer Behelfsdeckung einschließen und/oder wird die [[Regeldachneigung]] der [[Dachdeckung]] unterschritten, sind weitere Maßnahmen, z.B. [[Nageldichtband|Nageldichtmaterial]]ien unter der [[Konterlattung]], zu verwenden.<br />
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| (7) Einschränkungen zur Einsatzfähigkeit der [[Unterspannbahn]] und des Zubehörs (z. B. durch Witterung, [[Temperatur]], [[Luftfeuchtigkeit]], [[Einsatzbereich]] etc.) sind vom Hersteller anzugeben.<br />
| | Herstellerseits (unter Anderem) <br /> |
| (8) Von Inhaltsstoffen der [[Unterspannbahn]]en darf bei der Verarbeitung und im eingebauten Zustand bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Gesundheitsgefahr ausgehen.<br />
| | - sind anzugeben: Einschränkungen zur Verlegung und Einsatzfähigkeit der Bahnen inkl. Zubehör (durch Witterung, Temperatur, [[Luftfeuchtigkeit]], Einsatzbereich usw.)<br /> |
| (9) Zusatzstoffe sind hinsichtlich Ihrer Auswirkung auf Mensch und Umwelt im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers anzugeben.<br />
| | - dürfen keine Gesundheitsgefahren aus Inhaltsstoffen ausgehen.<br /> |
| (10) Über das Brandverhalten von [[Unterspannbahn]]en muss ein Prüfzeugnis einer amtlich anerkannten Prüfstelle vorliegen.<br />
| | - sind im Sicherheitsdatenblatt anzugeben: Zusatzstoffe hinsichtlich Auswirkung auf Mensch und Umwelt. <br /> |
| (11) Eine gültige zum Produkt gehörige Verlegeanleitung sollte jeder einzelnen Verpackungseinheit/Lieferung beigelegt werden.<br />
| | - sind vorzulegen: Prüfungen zum Brandverhalten. <br /> |
| (12) Besondere Transport- und Lieferbedingungen sind auf jeder einzelnen Verpackungseinheit anzugeben.<br />
| | - sollten Verlegeanleitungen Verpackungseinheiten/Lieferungen beiliegen.<br /> |
| (13) [[Unterspannbahn]]en sind mit der [[CE-Kennzeichnung]] auf oder an dem Produkt zu versehen. Produkte, welche die Anforderungen dieses Produktdatenblatts erfüllen, sind zusätzlich zu kennzeichnen: "Entspricht dem ZVDH-Produktdatenblatt [[Unterspannbahn]]en Klasse USB-A/B gemäß Tabelle 1"; in der Klasse UDB-A ggf. mit dem Zusatz "Geeignet für Behelfsdeckung".<br />
| | - Kennzeichnungs-/Deklarationspflicht besteht ferner für die [[CE-Kennzeichnung]] und ggf. "Entspricht dem ZVDH-Produktdatenblatt [[Unterspannbahn]]en Klasse USB-A/B gemäß Tabelle 1"; mit dem Zusatz "Geeignet für Behelfsdeckung" in der Klasse UDB-A und ggf. in der Klasse UDB-B.<br /> |
| (14) [[Unterspannbahn]]en der Klasse USB-A erfüllen auch die Anforderungen der Klasse USB-B.<br />
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