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Im Oktober 2016 hat das UBA internationale Behördenvertreter sowie renommierte Wissenschaftler eingeladen, um über die Risiken und Besorgnisse zu diskutieren, die mit der zunehmenden Verwendung der kurzkettigen PFC einhergehen. Kurzkettige PFC sind nicht abbaubar und sehr mobil. Dadurch haben sie sich bereits ubiquitär in der Umwelt verbreitet. Diese Stoffe kommen nicht natürlich vor, sondern haben einen anthropogenen Ursprung. Sie werden im Rohwasser gefunden und können daher potentiell auch ins Trinkwasser gelangen. Kurzkettige PFC reichern sich in Pflanzen an und können somit in die Nahrungskette eingetragen werden. Derzeit lassen sich die langfristigen toxikologischen Wirkungen dieser Stoffe noch nicht vorhersagen. Deshalb waren sich die Behördenvertreter einig, dass regulatorische Maßnahmen aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der daraus abgeleiteten Besorgnisse vertretbar sind und zügig vorbereitet werden sollten.
Im Oktober 2016 hat das UBA internationale Behördenvertreter sowie renommierte Wissenschaftler eingeladen, um über die Risiken und Besorgnisse zu diskutieren, die mit der zunehmenden Verwendung der kurzkettigen PFC einhergehen. Kurzkettige PFC sind nicht abbaubar und sehr mobil. Dadurch haben sie sich bereits ubiquitär in der Umwelt verbreitet. Diese Stoffe kommen nicht natürlich vor, sondern haben einen anthropogenen Ursprung. Sie werden im Rohwasser gefunden und können daher potentiell auch ins Trinkwasser gelangen. Kurzkettige PFC reichern sich in Pflanzen an und können somit in die Nahrungskette eingetragen werden. Derzeit lassen sich die langfristigen toxikologischen Wirkungen dieser Stoffe noch nicht vorhersagen. Deshalb waren sich die Behördenvertreter einig, dass regulatorische Maßnahmen aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der daraus abgeleiteten Besorgnisse vertretbar sind und zügig vorbereitet werden sollten.


Detailliertere Informationen zum Workshop in englischer Sprache finden Sie hier:
Detailliertere Informationen zum Workshop in englischer Sprache finden Sie hier:
[[http://www.reach-info.de/dokumente/short-chain_workshop_summary.pdf Summary of the International workshop for authorities on the assessment of risks of short-chain per- and polyfluoroalkyl substances (PFASs) – 24/25.10.2016 Berlin]]
[http://www.reach-info.de/dokumente/short-chain_workshop_summary.pdf Summary of the International workshop for authorities on the assessment of risks of short-chain per- and polyfluoroalkyl substances (PFASs) – 24/25.10.2016 Berlin]
 


Weitere Informationen zu PFC in Trinkwasser finden Sie hier:
Weitere Informationen zu PFC in Trinkwasser finden Sie hier:
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22. März 2017
22. März 2017


Deutschland und Schweden erarbeiten einen Beschränkungsvorschlag für die langkettigen perfluorierten Alkylcarbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCAs), ihre Salze und Vorläufersubstanzen. Die Chemikalien werden nicht abgebaut, reichern sich in Organismen an und sind z.T. toxisch. Sie wurden bereits als besonders besorgniserregende Substanzen auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Die langkettigen PFC werden für die Fluorpolymerherstellung und z.B. zur wasser-, öl-, und schmutzabweisenden Ausrüstung in Textilien und in Farben und Lacken verwendet. Im Dezember 2016 haben sich die EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung der langkettigen perfluorierten Alkylcarbonsäure mit 8 Kohlenstoffatomen (Perfluoroktansäure - PFOA) [[http://www.reach-info.de/pfoa2.htm geeinigt]]. Diese Beschränkung tritt voraussichtlich noch im Frühjahr 2017 EU-weit in Kraft. Deutschland und Schweden haben das Ziel die langkettigen PFCAs bis zu einer Kettenlänge von 13 perfluorierten Kohlenstoffatomen zu regulieren und damit die Herstellung, Verwendung und den Import der Stoffe (auch in Verbraucherprodukten) zu unterbinden.
Deutschland und Schweden erarbeiten einen Beschränkungsvorschlag für die langkettigen perfluorierten Alkylcarbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCAs), ihre Salze und Vorläufersubstanzen. Die Chemikalien werden nicht abgebaut, reichern sich in Organismen an und sind z.T. toxisch. Sie wurden bereits als besonders besorgniserregende Substanzen auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Die langkettigen PFC werden für die Fluorpolymerherstellung und z.B. zur wasser-, öl-, und schmutzabweisenden Ausrüstung in Textilien und in Farben und Lacken verwendet. Im Dezember 2016 haben sich die EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung der langkettigen perfluorierten Alkylcarbonsäure mit 8 Kohlenstoffatomen (Perfluoroktansäure - PFOA) [http://www.reach-info.de/pfoa2.htm geeinigt]. Diese Beschränkung tritt voraussichtlich noch im Frühjahr 2017 EU-weit in Kraft. Deutschland und Schweden haben das Ziel die langkettigen PFCAs bis zu einer Kettenlänge von 13 perfluorierten Kohlenstoffatomen zu regulieren und damit die Herstellung, Verwendung und den Import der Stoffe (auch in Verbraucherprodukten) zu unterbinden.


LINK zu ROI-Eintrag: [https://echa.europa.eu/de/registry-of-current-restriction-proposal-intentions]
LINK zu ROI-Eintrag: [https://echa.europa.eu/de/registry-of-current-restriction-proposal-intentions]
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22. März 2017
22. März 2017


Aufgrund des internationalen regulatorischen Druckes hat die Industrie Perfluoroktansäure (PFOA) als Emulgator bei der Fluorpolymerherstellung durch Alternativen ersetzt. Fünf dieser Stoffe bewertet Deutschland in diesem Jahr. Insbesondere, die Abbaubarkeit, das Potential zur Anreicherung in Organismen und die schädlichen Wirkungen für Menschen und Umwelt werden gezielt betrachtet. Folgende Stoffe werden bewertet:
Aufgrund des internationalen regulatorischen Druckes hat die Industrie Perfluoroktansäure (PFOA) als Emulgator bei der Fluorpolymerherstellung durch Alternativen ersetzt. Fünf dieser Stoffe bewertet Deutschland in diesem Jahr. Insbesondere, die Abbaubarkeit, das Potential zur Anreicherung in Organismen und die schädlichen Wirkungen für Menschen und Umwelt werden gezielt betrachtet. Folgende Stoffe werden bewertet:<br />
- Wässrige Lösung des MV 31-Kaliumsalz,
- Wässrige Lösung des MV 31-Kaliumsalz, <br />
- Ammonium 2,2,3 trifluor-3-(1,1,2,2,3,3-hexafluor-3- trifluormethoxypropoxy)propionat (ADONA)
- Ammonium 2,2,3 trifluor-3-(1,1,2,2,3,3-hexafluor-3- trifluormethoxypropoxy)propionat (ADONA)<br />
- Ammonium 2,3,3,3-tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propanoat (GenX)
- Ammonium 2,3,3,3-tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propanoat (GenX)<br />
- Ammonium difluor[1,1,2,2-tetrafluor-2-(pentafluorethoxy)ethoxy]azetat (EEA-NH4)
- Ammonium difluor[1,1,2,2-tetrafluor-2-(pentafluorethoxy)ethoxy]azetat (EEA-NH4)<br />
- Polyfluor-5,8,11,14-tetrakis(polyfluoralkyl)-polyoxaalkan
- Polyfluor-5,8,11,14-tetrakis(polyfluoralkyl)-polyoxaalkan<br />


=== Weiterer Vertreter der poly- und perfluorierten Chemikalien (PFC) auf REACH-Kandidatenliste ===
=== Weiterer Vertreter der poly- und perfluorierten Chemikalien (PFC) auf REACH-Kandidatenliste ===
01. Februar 2017
01. Februar 2017


Die schwedische Chemikalienbehörde KEMI und das Umweltbundesamt haben die Identifizierung der Perfluordekansäure (PFDA) sowie deren Natrium- und Ammoniumsalze als besonders besorgniserregende Stoffe initiiert. Das Mitgliedstaatenkomitee (MSC) hat PFDA im Dezember 2016 als sogenannten PBT-Stoff (persistent - nicht abbaubar, bioakkumulierend - reichert sich in Organismen an und toxisch -giftig) identifiziert. Damit sind nun alle langkettigen perfluorierten Carbonsäuren (perfluorinated carboxylic acids - PFCAs) mit einer Kohlenstoffkette von acht bis vierzehn Kohlenstoffatomen (C8-C14-PFCAs) auf der Kandidatenliste. Als weitere Risikominderungsmaßnahme wird das Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit KEMI einen Beschränkungsvorschlag für die C9-C14-PFCAs, deren Salze und Vorläuferverbindungen vorbereiten.
Die schwedische Chemikalienbehörde KEMI und das Umweltbundesamt haben die Identifizierung der Perfluordekansäure (PFDA) sowie deren Natrium- und Ammoniumsalze als besonders besorgniserregende Stoffe initiiert. Das Mitgliedstaatenkomitee (MSC) hat PFDA im Dezember 2016 als sogenannten PBT-Stoff (persistent - nicht abbaubar, bioakkumulierend - reichert sich in Organismen an und toxisch -giftig) identifiziert. Damit sind nun alle langkettigen perfluorierten Carbonsäuren (perfluorinated carboxylic acids - PFCAs) mit einer Kohlenstoffkette von acht bis vierzehn Kohlenstoffatomen (C8-C14-PFCAs) auf der Kandidatenliste. Als weitere Risikominderungsmaßnahme wird das Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit KEMI einen Beschränkungsvorschlag für die C9-C14-PFCAs, deren Salze und Vorläuferverbindungen vorbereiten. <br />
[[Weiterlesen http://www.reach-info.de/pfc.htm]]
[http://www.reach-info.de/pfc.htm Weiterlesen]


=== Weitere Alkylphenole aufgrund ihrer hormonellen Wirkung für die Umwelt als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert ===
=== Weitere Alkylphenole aufgrund ihrer hormonellen Wirkung für die Umwelt als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert ===
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Kurz vor Weihnachten hat der zuständige Ausschuss der ECHA zwei Vorschlägen des österreichischen und deutschen UBA zur Identifizierung von zwei Alkylphenolen als besonders besorgniserregende Stoff unter REACH (SVHC) einstimmig zugestimmt.
Kurz vor Weihnachten hat der zuständige Ausschuss der ECHA zwei Vorschlägen des österreichischen und deutschen UBA zur Identifizierung von zwei Alkylphenolen als besonders besorgniserregende Stoff unter REACH (SVHC) einstimmig zugestimmt.
Nun sind neben Nonylphenol und 4-tert-octylphenol auch 4-tert-pentylphenol und 4-heptylphenol branched and linear (ein Gruppeneintrag) als SVHC identifiziert. Im Januar werden die Stoffe auf die Kandidatenliste aufgenommen.
Nun sind neben Nonylphenol und 4-tert-octylphenol auch 4-tert-pentylphenol und 4-heptylphenol branched and linear (ein Gruppeneintrag) als SVHC identifiziert. Im Januar werden die Stoffe auf die Kandidatenliste aufgenommen. <br />
[[Weiterlesen http://www.reach-info.de/alkylphenole2.htm]]
[http://www.reach-info.de/alkylphenole2.htm Weiterlesen]


=== REACH-Regelungsausschuss einig über PFOA-Beschränkung ===
=== REACH-Regelungsausschuss einig über PFOA-Beschränkung ===
12. Dezember 2016
12. Dezember 2016


Die EU-Mitgliedstaaten haben sich über die Beschränkung von Perfluoroktansäure (PFOA) geeinigt. Die Beschränkung tritt voraussichtlich in 3 Jahren in Kraft und regelt die Herstellung, Verwendung, das Inverkehrbringen sowie den Import von PFOA, deren Salze und Substanzen, die zu PFOA abgebaut werden können (sogenannte Vorläuferverbindungen). Grenzwerte von 25 ppb (entspricht 25 µg/l) für PFOA und deren Salze sowie 1000 ppb (1000 µg/l) für PFOA-Vorläuferverbindungen müssen dann eingehalten werden. Das betrifft Bestandteile eines anderen Stoffes, Gemische und Erzeugnisse, in denen die Chemikalien als Inhaltsstoffe vorhanden sind, wie z. B. Imprägniersprays, Textilien, Lebensmittelverpackungen. Für einige Verwendungen wurden jedoch längere Übergangszeiten und Ausnahmen gewährt.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich über die Beschränkung von Perfluoroktansäure (PFOA) geeinigt. Die Beschränkung tritt voraussichtlich in 3 Jahren in Kraft und regelt die Herstellung, Verwendung, das Inverkehrbringen sowie den Import von PFOA, deren Salze und Substanzen, die zu PFOA abgebaut werden können (sogenannte Vorläuferverbindungen). Grenzwerte von 25 ppb (entspricht 25 µg/l) für PFOA und deren Salze sowie 1000 ppb (1000 µg/l) für PFOA-Vorläuferverbindungen müssen dann eingehalten werden. Das betrifft Bestandteile eines anderen Stoffes, Gemische und Erzeugnisse, in denen die Chemikalien als Inhaltsstoffe vorhanden sind, wie z. B. Imprägniersprays, Textilien, Lebensmittelverpackungen. Für einige Verwendungen wurden jedoch längere Übergangszeiten und Ausnahmen gewährt.<br />
[[Weiterlesen http://www.reach-info.de/pfoa2.htm]]
[http://www.reach-info.de/pfoa2.htm Weiterlesen]


=== Konsultation zu per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) ===
=== Konsultation zu per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) ===
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Das Umweltbundesamt hat Ökopol und Swerea IVF beauftragt, eine Konsultation durchzuführen, um Informationen zu Herstellung- und Importmengen dieser Stoffe sowie mögliche Alternativen und Grenzen der Substituierbarkeit zu erhalten. Damit sollen geeignete Maßnahmen erarbeitet werden und spezielle Anforderungen für einzelne Verwendungen schon zu Beginn des Beschränkungsprozess angemessen berücksichtigt werden.
Das Umweltbundesamt hat Ökopol und Swerea IVF beauftragt, eine Konsultation durchzuführen, um Informationen zu Herstellung- und Importmengen dieser Stoffe sowie mögliche Alternativen und Grenzen der Substituierbarkeit zu erhalten. Damit sollen geeignete Maßnahmen erarbeitet werden und spezielle Anforderungen für einzelne Verwendungen schon zu Beginn des Beschränkungsprozess angemessen berücksichtigt werden.
Unter folgendem Link können Unternehmen, Verbände, NGOs usw. an der Umfrage teilnehmen:
Unter folgendem Link können Unternehmen, Verbände, NGOs usw. an der Umfrage teilnehmen:
[[http://www.oekopol.de/themen/chemikalienpolitik/umfragen/pfca/]]
[http://www.oekopol.de/themen/chemikalienpolitik/umfragen/pfca/]


=== Polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoff auf REACH-Kandidatenliste ===
=== Polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoff auf REACH-Kandidatenliste ===
20. Juni 2016
20. Juni 2016


Einstimmig unterstützten alle EU-Mitgliedstaaten vor kurzem den deutschen Vorschlag, Benzo[a]pyren als besonders besorgniserregenden Stoff auf die REACH-Kandidatenliste aufzunehmen. Benzo[a]pyren gehört zur Stoffgruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Die Chemikalie gilt als krebserregend (Carcinogen), erbgutverändernd (Mutagen) und reproduktionstoxisch (toxic to Reproduction) und ist daher ein sogenannter CMR-Stoff (Cancerogen und/oder Mutagen und/oder Reproduktionstoxisch). Das Umweltbundesamt hat die Chemikalie auch als besorgniserregend für die Umwelt identifiziert. Benzo[a]pyren ist langlebig (Persistent), reichert sich in Organismen an (Bioakkumulierend) und ist sehr giftig (Toxisch) für Wasserorganismen. Damit sind die Kriterien für einen PBT-Stoff erfüllt. Da Benzo[a]pyren besonders langlebig ist (very Persistent) und sich sehr stark in Organismen anreichert (very Bioaccumulative), erfüllt es außerdem die Kriterien eins vPvB- Stoffes.
Einstimmig unterstützten alle EU-Mitgliedstaaten vor kurzem den deutschen Vorschlag, Benzo[a]pyren als besonders besorgniserregenden Stoff auf die REACH-Kandidatenliste aufzunehmen. Benzo[a]pyren gehört zur Stoffgruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Die Chemikalie gilt als krebserregend (Carcinogen), erbgutverändernd (Mutagen) und reproduktionstoxisch (toxic to Reproduction) und ist daher ein sogenannter CMR-Stoff (Cancerogen und/oder Mutagen und/oder Reproduktionstoxisch). Das Umweltbundesamt hat die Chemikalie auch als besorgniserregend für die Umwelt identifiziert. Benzo[a]pyren ist langlebig (Persistent), reichert sich in Organismen an (Bioakkumulierend) und ist sehr giftig (Toxisch) für Wasserorganismen. Damit sind die Kriterien für einen PBT-Stoff erfüllt. Da Benzo[a]pyren besonders langlebig ist (very Persistent) und sich sehr stark in Organismen anreichert (very Bioaccumulative), erfüllt es außerdem die Kriterien eins vPvB- Stoffes. <br />
> [[Weiterlesen http://www.reach-info.de/benzo-a-pyren.htm]]
> [http://www.reach-info.de/benzo-a-pyren.htm Weiterlesen]


=== Sind endokrin wirksame Campherstoffe besonders besorgniserregend? ===
=== Sind endokrin wirksame Campherstoffe besonders besorgniserregend? ===
16. Juni 2016
16. Juni 2016


Wegen der endokrinen Wirkungen auf aquatische Organismen schlug Deutschland im Februar 2016 vor, die beiden in Kosmetika verwendeten UV-Filter 4-Methylbenzylidencamphor (4-MBC) und 3-Benzylidencamphor (3-BC) als besonders besorgniserregende Stoffe auf die REACH-Kandidatenliste aufzunehmen. Mit zwei Gegenstimmen votierte am 08.06.2016 der Ausschuss der Mitgliedstaaten für die Aufnahme von 3-BC. Den zweiten Vorschlag zog Deutschland zurück, weil die vorgelegte Bewertung die anwesenden Vertretenden nicht überzeugen konnte.
Wegen der endokrinen Wirkungen auf aquatische Organismen schlug Deutschland im Februar 2016 vor, die beiden in Kosmetika verwendeten UV-Filter 4-Methylbenzylidencamphor (4-MBC) und 3-Benzylidencamphor (3-BC) als besonders besorgniserregende Stoffe auf die REACH-Kandidatenliste aufzunehmen. Mit zwei Gegenstimmen votierte am 08.06.2016 der Ausschuss der Mitgliedstaaten für die Aufnahme von 3-BC. Den zweiten Vorschlag zog Deutschland zurück, weil die vorgelegte Bewertung die anwesenden Vertretenden nicht überzeugen konnte. <br />
Da die Beschlüsse des Ausschusses der Mitgliedstaaten einstimmig sein müssen, wird die Entscheidung wird nun an die EU-Kommission überwiesen. Sie muss dem REACH-Regelungsausschuss einen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen. Ebenfalls in diesem Ausschuss entschieden wird der dänisch/schwedische Vorschlag, Dicyclohexyl phthalate (DCHP) auch wegen endokrin-schädlicher Wirkungen als besonders besorgniserregend zu identifizieren. Auch diesen Vorschlag unterstützten die Mitgliedstaaten nicht einstimmig. DCHP gehört zu den als Weichmacher in Kunststoffen verwendeten Phthalaten, für die schon verschiedene Vertreter nach REACH geregelt sind.
Da die Beschlüsse des Ausschusses der Mitgliedstaaten einstimmig sein müssen, wird die Entscheidung wird nun an die EU-Kommission überwiesen. Sie muss dem REACH-Regelungsausschuss einen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen. Ebenfalls in diesem Ausschuss entschieden wird der dänisch/schwedische Vorschlag, Dicyclohexyl phthalate (DCHP) auch wegen endokrin-schädlicher Wirkungen als besonders besorgniserregend zu identifizieren. Auch diesen Vorschlag unterstützten die Mitgliedstaaten nicht einstimmig. DCHP gehört zu den als Weichmacher in Kunststoffen verwendeten Phthalaten, für die schon verschiedene Vertreter nach REACH geregelt sind.<br />
> [[UBA-Seite zu Campherstoffen http://www.reach-info.de/campherstoffe.htm]]
> [http://www.reach-info.de/campherstoffe.htm UBA-Seite zu Campherstoffen]<br />
> [[Erläuterung Kandidatenliste http://www.reach-info.de/kandidatenliste.htm]]
> [http://www.reach-info.de/kandidatenliste.htm Erläuterung Kandidatenliste]<br />
> [[UBA-Themenseite zu Phthalaten https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/weichmacher]]
> [https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/weichmacher UBA-Themenseite zu Phthalaten]]


=== Öffentliche Ausschreibung für UFOPLAN Forschungsvorhaben ===
=== Öffentliche Ausschreibung für UFOPLAN Forschungsvorhaben ===
31. Mai 2016
31. Mai 2016


'''„Potenzielle SVHC in Umwelt und Erzeugnissen - Messungen zum Vorkommen potentiell besonders besorgniserregender Stoffe in Umwelt und Erzeugnissen“''' (FKZ 3716 64 4300)
'''„Potenzielle SVHC in Umwelt und Erzeugnissen - Messungen zum Vorkommen potentiell besonders besorgniserregender Stoffe in Umwelt und Erzeugnissen“''' (FKZ 3716 64 4300) <br />
In diesem Projekt sollen Erzeugnisse und Umweltproben auf per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) und Alkylphenole untersucht werden.
In diesem Projekt sollen Erzeugnisse und Umweltproben auf per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) und Alkylphenole untersucht werden.
PFC sollen insbesondere in Bauprodukten (z.B. Farben und Lacke) und technischen Textilien (z.B. in Autositzen) untersucht werden.
PFC sollen insbesondere in Bauprodukten (z.B. Farben und Lacke) und technischen Textilien (z.B. in Autositzen) untersucht werden.
Alkylphenole (4-tert-butylphenol, 4-tert-pentylphenol, 4-tert-octylphenol, 4-nonylphenol) sind in Farben und Lacken, Beschichtungen und Klebstoffen zu analysieren. Außerdem sollen die Konzentrationen der genannten Alkylphenole in Gewässern unterhalb verschiedener Kläranlagen ermittelt werden.
Alkylphenole (4-tert-butylphenol, 4-tert-pentylphenol, 4-tert-octylphenol, 4-nonylphenol) sind in Farben und Lacken, Beschichtungen und Klebstoffen zu analysieren. Außerdem sollen die Konzentrationen der genannten Alkylphenole in Gewässern unterhalb verschiedener Kläranlagen ermittelt werden.


Weitere Details, sowie die Vergabeunterlagen erhalten Sie unter folgendem Link: [[http://www.umweltbundesamt.de/das-uba/ausschreibungen-zuwendungen]] Die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2016 (12 Uhr Posteingang Umweltbundesamt Dessau-Roßlau).
Weitere Details, sowie die Vergabeunterlagen erhalten Sie unter folgendem [http://www.umweltbundesamt.de/das-uba/ausschreibungen-zuwendungen Link]: Die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2016 (12 Uhr Posteingang Umweltbundesamt Dessau-Roßlau).


=== Öffentliche Ausschreibungen für UFOPLAN Forschungsvorhaben ===
=== Öffentliche Ausschreibungen für UFOPLAN Forschungsvorhaben ===
09. Mai 2016
09. Mai 2016


'''„Potenzielle SVHC in Umwelt und Erzeugnissen - Datenerhebung zur Vorbereitung von Beschränkungsvorschlägen für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC)“''' (FKZ 3716 64 4151)
'''„Potenzielle SVHC in Umwelt und Erzeugnissen - Datenerhebung zur Vorbereitung von Beschränkungsvorschlägen für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC)“''' (FKZ 3716 64 4151) <br />
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, durch Unternehmens- und Verbändekonsultationen Informationen, wie beispielsweise Verwendungen, Tonnage oder Exposition, zu per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) zu ermitteln. Im Rahmen des Vorhabens soll auch festgestellt werden, welche Maßnahmen Unternehmen treffen, um die Umweltexpositionen zu minimieren. Des Weiteren sollen nichtfluorierte Alternativen bzw. technisch geeignete Alternativen hinsichtlich der Anwendbarkeit für die verschiedenen Verwendungen bewertet werden. Das Projekt umfasst zudem die Entwicklung eines „Muster“-Fragebogens für Unternehmens- und Verbändekonsultationen zu Beschränkungsvorschlägen unter REACH.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, durch Unternehmens- und Verbändekonsultationen Informationen, wie beispielsweise Verwendungen, Tonnage oder Exposition, zu per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) zu ermitteln. Im Rahmen des Vorhabens soll auch festgestellt werden, welche Maßnahmen Unternehmen treffen, um die Umweltexpositionen zu minimieren. Des Weiteren sollen nichtfluorierte Alternativen bzw. technisch geeignete Alternativen hinsichtlich der Anwendbarkeit für die verschiedenen Verwendungen bewertet werden. Das Projekt umfasst zudem die Entwicklung eines „Muster“-Fragebogens für Unternehmens- und Verbändekonsultationen zu Beschränkungsvorschlägen unter REACH.


'''„REACH: Weiterentwicklung des Leitfadens zur Identifizierung und Bewertung rohwasserrelevanter Stoffe“''' (FKZ 3716 67 416 0)
'''„REACH: Weiterentwicklung des Leitfadens zur Identifizierung und Bewertung rohwasserrelevanter Stoffe“''' (FKZ 3716 67 416 0) <br />
Dieses Vorhaben soll zum Schutz des Trinkwassers den vom Umweltbundesamt entwickelten Leitfaden und damit das PMT-Bewertungskonzept anwenden, um rohwasserkritische Chemikalien unter den REACH-registrierten Stoffen zu identifizieren. Weiterhin soll durch Öffentlichkeitsarbeit der Leitfaden und damit das PMT-Bewertungskonzept auf EU-Ebene bekannt gemacht werden, eine Harmonisierung angestrebt und erste Schritte zur Implementierung umgesetzt werden. Durch ein Fachgespräch soll die Abstimmung mit anderen Behörden und den Unternehmensverbänden fortgesetzt werden. Zusätzlich soll in einem englischsprachigen Dokument demonstriert werden, dass PMT-Stoffe eine vergleichbare Besorgnis nach Artikel 57 (f) der REACH-Verordnung auslösen. Dies soll mit 3 bis 5 Stoffen beispielhaft belegt werden.
Dieses Vorhaben soll zum Schutz des Trinkwassers den vom Umweltbundesamt entwickelten Leitfaden und damit das PMT-Bewertungskonzept anwenden, um rohwasserkritische Chemikalien unter den REACH-registrierten Stoffen zu identifizieren. Weiterhin soll durch Öffentlichkeitsarbeit der Leitfaden und damit das PMT-Bewertungskonzept auf EU-Ebene bekannt gemacht werden, eine Harmonisierung angestrebt und erste Schritte zur Implementierung umgesetzt werden. Durch ein Fachgespräch soll die Abstimmung mit anderen Behörden und den Unternehmensverbänden fortgesetzt werden. Zusätzlich soll in einem englischsprachigen Dokument demonstriert werden, dass PMT-Stoffe eine vergleichbare Besorgnis nach Artikel 57 (f) der REACH-Verordnung auslösen. Dies soll mit 3 bis 5 Stoffen beispielhaft belegt werden.


'''„P!B!T! und ED! - Non-testing Methoden zur Vorhersage kritischer Eigenschaften unter REACH“''' (FKZ 3716 65 4140)
'''„P!B!T! und ED! - Non-testing Methoden zur Vorhersage kritischer Eigenschaften unter REACH“''' (FKZ 3716 65 4140) <br />
Hinweise auf besonders umweltkritische Eigenschaften wie etwa Abbaubarkeit, Bioakkumulationspotential und Toxizität oder auch das endokrine Wirkpotenzial eines Stoffes können mit Hilfe von (quantitativen) Struktur-Wirkung-Beziehungen (QSAR -Methoden) und sogenannten Strukturalarmen z.T. bereits aus der chemischen Struktur abgeleitet werden. Ziel dieses Projektes ist ein Tool, das bei der Auswahl besonders regulierungsbedürftiger Stoffe unter REACH unterstützt und dabei besonders auf die Vermeidung der Priorisierung von „falsch positiven“ Stoffen ausgelegt ist. Das Ergebnis dieses Projektes ist besonders für die Erfassung von regulierungsbedürftigen Stoffen mit geringeren Tonnagen und dementsprechend begrenzterer Datenlage innerhalb von REACH von Bedeutung.
Hinweise auf besonders umweltkritische Eigenschaften wie etwa Abbaubarkeit, Bioakkumulationspotential und Toxizität oder auch das endokrine Wirkpotenzial eines Stoffes können mit Hilfe von (quantitativen) Struktur-Wirkung-Beziehungen (QSAR -Methoden) und sogenannten Strukturalarmen z.T. bereits aus der chemischen Struktur abgeleitet werden. Ziel dieses Projektes ist ein Tool, das bei der Auswahl besonders regulierungsbedürftiger Stoffe unter REACH unterstützt und dabei besonders auf die Vermeidung der Priorisierung von „falsch positiven“ Stoffen ausgelegt ist. Das Ergebnis dieses Projektes ist besonders für die Erfassung von regulierungsbedürftigen Stoffen mit geringeren Tonnagen und dementsprechend begrenzterer Datenlage innerhalb von REACH von Bedeutung.


Weitere Details, sowie die Vergabeunterlagen erhalten Sie unter folgendem Link: [[http://www.umweltbundesamt.de/das-uba/ausschreibungen-zuwendungen]] Die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2016 (12 Uhr Posteingang Umweltbundesamt Dessau-Roßlau).
Weitere Details, sowie die Vergabeunterlagen erhalten Sie unter folgendem [http://www.umweltbundesamt.de/das-uba/ausschreibungen-zuwendungen Link] Die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2016 (12 Uhr Posteingang Umweltbundesamt Dessau-Roßlau).


=== Gemeinsamer Aktionsplan zur Stoffbewertung 2016-2018 veröffentlicht ===
=== Gemeinsamer Aktionsplan zur Stoffbewertung 2016-2018 veröffentlicht ===
22. April 2016
22. April 2016


Im April veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur ECHA den erweiterten gemeinsamen Aktionsplan zur Stoffbewertung (Substance Evaluation) für die Jahre 2016 bis 2018. Deutschland übernimmt jeweils 11 – 14 Stoffbewertungen pro Jahr. Das Umweltbundesamt (UBA) beteiligt sich an der Bewertung der Stoffe, für die Hinweise auf eine Umweltgefährdung vorliegen. Sie ergeben sich aus besorgniserregenden Stoffeigenschaften oder aus einer hohen Exposition der Umwelt. Die Details zu den Stoffbewertungen mit UBA-Beteiligung, die Besorgnisgründe und das weitere Vorgehen sind hier dokumentiert: [[http://www.reach-info.de/stoffbewertung.htm]]
Im April veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur ECHA den erweiterten gemeinsamen Aktionsplan zur Stoffbewertung (Substance Evaluation) für die Jahre 2016 bis 2018. Deutschland übernimmt jeweils 11 – 14 Stoffbewertungen pro Jahr. Das Umweltbundesamt (UBA) beteiligt sich an der Bewertung der Stoffe, für die Hinweise auf eine Umweltgefährdung vorliegen. Sie ergeben sich aus besorgniserregenden Stoffeigenschaften oder aus einer hohen Exposition der Umwelt. Die Details zu den Stoffbewertungen mit UBA-Beteiligung, die Besorgnisgründe und das weitere Vorgehen sind hier dokumentiert: [http://www.reach-info.de/stoffbewertung.htm]


Den gesamten Aktionsplan und Hintergründe zur Stoffbewertung veröffentlicht die ECHA auf ihrer Homepage [[http://echa.europa.eu/web/guest/information-on-chemicals/evaluation/community-rolling-action-plan/corap-list-of-substances]]
Den gesamten Aktionsplan und Hintergründe zur Stoffbewertung veröffentlicht die ECHA auf ihrer Homepage [http://echa.europa.eu/web/guest/information-on-chemicals/evaluation/community-rolling-action-plan/corap-list-of-substances]


=== Deutschland schlägt zwei UV-Filtersubstanzen (3-BC und 4-MBC) als SVHC vor – Dossier kann kommentiert werden ===
=== Deutschland schlägt zwei UV-Filtersubstanzen (3-BC und 4-MBC) als SVHC vor – Dossier kann kommentiert werden ===
18. März 2016
18. März 2016


Am 01. Februar 2016 hat Deutschland der EU die UV-Filtersubstanzen 3-Benzylidencamphor und 4-Methylbenzylidencamphor als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) vorgeschlagen. Der Vorschlag war bereits seit 17.06.2014 auf der offiziellen Seite des deutschen [[REACH-CLP Helpdesks http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/REACH/SVHC-Roadmap/DE_RMOA-Liste/DE_Stoffliste.html]] angekündigt. Bis zum 14. April 2016 können die Dossiers, die die Besorgnisgründe fachlich erläutern über die [[ECHA Homepage https://www.echa.europa.eu/addressing-chemicals-of-concern/authorisation/substances-of-very-high-concern-identification]] kommentiert werden.
Am 01. Februar 2016 hat Deutschland der EU die UV-Filtersubstanzen 3-Benzylidencamphor und 4-Methylbenzylidencamphor als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) vorgeschlagen. Der Vorschlag war bereits seit 17.06.2014 auf der offiziellen Seite des deutschen [http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/REACH/SVHC-Roadmap/DE_RMOA-Liste/DE_Stoffliste.html REACH-CLP Helpdesks] angekündigt. Bis zum 14. April 2016 können die Dossiers, die die Besorgnisgründe fachlich erläutern über die [https://www.echa.europa.eu/addressing-chemicals-of-concern/authorisation/substances-of-very-high-concern-identification ECHA Homepage] kommentiert werden. <br />
[[Weiterlesen http://www.reach-info.de/campherstoffe.htm]]
[http://www.reach-info.de/campherstoffe.htm Weiterlesen]


=== Novellierung der Chemikalienverbotsverordnung in der Pipeline ===
=== Novellierung der Chemikalienverbotsverordnung in der Pipeline ===
29. Februar 2016
29. Februar 2016


Die "Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen nach dem Chemikaliengesetz" (ChemVerbotsV) wird zurzeit überarbeitet. Bis zum 15.2. konnten die Bundesländer und beteiligte Kreise den Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) kommentieren. Nun werden die Stellungnahmen ausgewertet, damit die neue Verordnung möglichst noch im Sommer 2016 in Kraft treten kann.
Die "Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen nach dem Chemikaliengesetz" (ChemVerbotsV) wird zurzeit überarbeitet. Bis zum 15.2. konnten die Bundesländer und beteiligte Kreise den Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) kommentieren. Nun werden die Stellungnahmen ausgewertet, damit die neue Verordnung möglichst noch im Sommer 2016 in Kraft treten kann. <br />
[[http://www.reach-info.de/chemikalienverbotsverordnung.htm Weiterlesen]]
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=== Frankreich kündigt an, Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff vorzuschlagen ===
=== Frankreich kündigt an, Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff vorzuschlagen ===
26. Februar 2016
26. Februar 2016


Am 04.Februar 2016 haben die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten im REACH- Regelungsausschuss entschieden, Bisphenol A als reproduktionstoxisch Kategorie 1B einzustufen. Nun kündigte Frankreich an, Bisphenol A als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) zu identifizieren. Der Vorschlag soll zum August 2016 bei der ECHA eingereicht werden. Die deutschen Bewertungsbehörden überlegen nun, wie die Ergebnisse der REACH Stoffbewertung berücksichtigt werden können.
Am 04.Februar 2016 haben die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten im REACH- Regelungsausschuss entschieden, Bisphenol A als reproduktionstoxisch Kategorie 1B einzustufen. Nun kündigte Frankreich an, Bisphenol A als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) zu identifizieren. Der Vorschlag soll zum August 2016 bei der ECHA eingereicht werden. Die deutschen Bewertungsbehörden überlegen nun, wie die Ergebnisse der REACH Stoffbewertung berücksichtigt werden können. <br />
[[http://www.reach-info.de/bisphenol-a.htm Weiterlesen und weitere Neuigkeiten zu Bisphenol A]]
[http://www.reach-info.de/bisphenol-a.htm Weiterlesen und weitere Neuigkeiten zu Bisphenol A]


=== Umweltschädliches Flammschutzmittel HBCD darf weiter verwendet werden ===
=== Umweltschädliches Flammschutzmittel HBCD darf weiter verwendet werden ===
01. Februar 2016
01. Februar 2016


Die Chemikalie Hexabromcyclododecan (HBCD) verzögert die Entflammbarkeit bei entzündlichen Materialien. Wegen seiner umweltschädlichen Eigenschaften steht HBCD allerdings schon seit Jahren im Fokus der Behörden. Um den weiteren Eintrag in die Umwelt zu verhindern, verbietet das Stockholmer Übereinkommen zu langlebigen organischen Schadstoffen die Verwendung von HBCD seit November 2014. Die chemische Industrie hat bereits eine marktreife Alternative zu HBCD entwickelt – dennoch nimmt die EU-Kommission eine Ausnahme des Abkommens in Anspruch und hat die weitere Verwendung von HBCD in Dämmmaterialien zugelassen.
Die Chemikalie Hexabromcyclododecan (HBCD) verzögert die Entflammbarkeit bei entzündlichen Materialien. Wegen seiner umweltschädlichen Eigenschaften steht HBCD allerdings schon seit Jahren im Fokus der Behörden. Um den weiteren Eintrag in die Umwelt zu verhindern, verbietet das Stockholmer Übereinkommen zu langlebigen organischen Schadstoffen die Verwendung von HBCD seit November 2014. Die chemische Industrie hat bereits eine marktreife Alternative zu HBCD entwickelt – dennoch nimmt die EU-Kommission eine Ausnahme des Abkommens in Anspruch und hat die weitere Verwendung von HBCD in Dämmmaterialien zugelassen. <br />
[[http://www.reach-info.de/hbcd.htm Weiterlesen]]
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=== Neue Studie zum Vorkommen von Vorläuferverbindungen perfluorierter Chemikalien (PFC) in der Umwelt ===
=== Neue Studie zum Vorkommen von Vorläuferverbindungen perfluorierter Chemikalien (PFC) in der Umwelt ===
27. Januar 2016
27. Januar 2016


Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) gelangen durch Emissionen während der Produktion und der Verwendung in die Umwelt, z.B. bei der Herstellung fluorhaltiger Kunststoffe. Auch wasser-, öl- und fettabweisend ausgerüstete Textilien oder Lebensmittelverpackungen tragen zur Exposition bei. Häufig werden PFC eingesetzt, die zu persistenten perfluorierten Sulfon- und Carbonsäuren abgebaut werden, sogenannte Vorläuferverbindungen.
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) gelangen durch Emissionen während der Produktion und der Verwendung in die Umwelt, z.B. bei der Herstellung fluorhaltiger Kunststoffe. Auch wasser-, öl- und fettabweisend ausgerüstete Textilien oder Lebensmittelverpackungen tragen zur Exposition bei. Häufig werden PFC eingesetzt, die zu persistenten perfluorierten Sulfon- und Carbonsäuren abgebaut werden, sogenannte Vorläuferverbindungen. <br />
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschule Fresenius und der Universität von Amsterdam untersuchten für das Umweltbundesamt welche Vorläuferverbindungen in der Umwelt vorkommen und zur Umweltbelastung der persistenten perfluorierten Sulfon- und Carbonsäuren beitragen können. Hierfür wurden Kläranlagen und Innenräume als Quelle für PFC in die Umwelt analysiert.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschule Fresenius und der Universität von Amsterdam untersuchten für das Umweltbundesamt welche Vorläuferverbindungen in der Umwelt vorkommen und zur Umweltbelastung der persistenten perfluorierten Sulfon- und Carbonsäuren beitragen können. Hierfür wurden Kläranlagen und Innenräume als Quelle für PFC in die Umwelt analysiert.<br />
[[http://www.reach-info.de/wwtps.htm Weiterlesen]]
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=== Strengere Grenzwerte von PAK in Gummi und Kunststoffprodukten - EU-weite Beschränkung gilt ab sofort ===
=== Strengere Grenzwerte von PAK in Gummi und Kunststoffprodukten - EU-weite Beschränkung gilt ab sofort ===
08. Januar 2016
08. Januar 2016


Fahrradgriffe, Badeschuhe, Gartenhandschuhe – solche gummihaltigen Erzeugnisse können Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. PAK sind krebserregend, können das Erbgut verändern und haben fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. PAK können in der Umwelt nicht abgebaut werden und reichern sich in Organismen an.
Fahrradgriffe, Badeschuhe, Gartenhandschuhe – solche gummihaltigen Erzeugnisse können Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. PAK sind krebserregend, können das Erbgut verändern und haben fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. PAK können in der Umwelt nicht abgebaut werden und reichern sich in Organismen an. <br />
[[ http://www.reach-info.de/pak-beschraenkung.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/pak-beschraenkung.htm Weiterlesen]


===  Bioaccumulation Workshop Review-Artikel zum Bioakkumulationsworkshop veröffentlicht ===
===  Review-Artikel zum Bioakkumulationsworkshop veröffentlicht ===
05. Januar 2016
05. Januar 2016


Die Bioakkumulation ist eine der wichtigsten Kenngrößen bei der Identifizierung von Stoffen mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften (PBT-Eigenschaften). Solche Stoffe sind langlebig in der Umwelt, können sich in Organismen anreichern und sind gleichzeitig giftig – eine ungewünschte Kombination von Eigenschaften. REACH fordert daher, solche Stoffe zu ersetzen.
Die Bioakkumulation ist eine der wichtigsten Kenngrößen bei der Identifizierung von Stoffen mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften (PBT-Eigenschaften). Solche Stoffe sind langlebig in der Umwelt, können sich in Organismen anreichern und sind gleichzeitig giftig – eine ungewünschte Kombination von Eigenschaften. REACH fordert daher, solche Stoffe zu ersetzen. <br />
Das UBA lud im Juni 2014 zu einem internationalen Workshop ins Bauhaus Dessau ein, um mit Vertretern aus Regulatorik, Wissenschaft und Industrie den state-of-the-art der Bioakkumulationsbewertung zu diskutieren, wie beispielsweise alternative Bewertungskonzepte, Verteilungsmodelle und Testsysteme (in vitro und in-vivo-Tests). Gemeinsam mit dem Fraunhofer (IME) fasste das UBA die Ergebnisse des Workshops in einem Review-Artikel in Environmental Sciences Europe zusammen, der [[https://link.springer.com/article/10.1186/s12302-015-0067-0?wt_mc=internal.event.1.SEM.ArticleAuthorIncrementalIssue hier]] runtergeladen werden kann.
Das UBA lud im Juni 2014 zu einem internationalen Workshop ins Bauhaus Dessau ein, um mit Vertretern aus Regulatorik, Wissenschaft und Industrie den state-of-the-art der Bioakkumulationsbewertung zu diskutieren, wie beispielsweise alternative Bewertungskonzepte, Verteilungsmodelle und Testsysteme (in vitro und in-vivo-Tests). Gemeinsam mit dem Fraunhofer (IME) fasste das UBA die Ergebnisse des Workshops in einem Review-Artikel in Environmental Sciences Europe zusammen, der [https://link.springer.com/article/10.1186/s12302-015-0067-0?wt_mc=internal.event.1.SEM.ArticleAuthorIncrementalIssue hier] runtergeladen werden kann.<br />
[[ http://www.reach-info.de/ws_bioakkumulation.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/ws_bioakkumulation.htm Weiterlesen]


=== REACH-Kandidatenliste umfasst nun 168 Stoffe ===
=== REACH-Kandidatenliste umfasst nun 168 Stoffe ===
17. Dezember 2015
17. Dezember 2015


Zum zweiten Mal in diesem Jahr hat die EU die REACH-Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of very high concern - SVHC) erweitert. Dieses Mal wurde die Liste um fünf Stoffe ergänzt. Es handelt sich um 1,3-Propanesulfon (EC 214-317-9), Nitrobenzol (EC 202-716-0), Perfluornonan-1-säure (PFNA) mit seinen Natrium- und Ammoniumsalzen (EC 206-801-3), sowie 2,4-di-tert-butyl-6-(5-chlorobenzotriazol-2-yl)phenol (UV-327, EC 223-383-8) und 2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol (UV-350, EC 253-037-1).
Zum zweiten Mal in diesem Jahr hat die EU die REACH-Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of very high concern - SVHC) erweitert. Dieses Mal wurde die Liste um fünf Stoffe ergänzt. Es handelt sich um 1,3-Propanesulfon (EC 214-317-9), Nitrobenzol (EC 202-716-0), Perfluornonan-1-säure (PFNA) mit seinen Natrium- und Ammoniumsalzen (EC 206-801-3), sowie 2,4-di-tert-butyl-6-(5-chlorobenzotriazol-2-yl)phenol (UV-327, EC 223-383-8) und 2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol (UV-350, EC 253-037-1). <br />
[[http://www.reach-info.de/kandidatenliste168.htm Weiterlesen]]
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=== Schweden zieht EU-weite Beschränkungsankündigung für Bisphenol A zurück ===
=== Schweden zieht EU-weite Beschränkungsankündigung für Bisphenol A zurück ===
15. Dezember 2015
15. Dezember 2015


Die schwedische Chemikalienagentur KEMI hat ihre Ankündigung zurückgenommen, EU-weit die Beschränkung von Bisphenol A-haltigen Epoxidharzen zur Sanierung von Trinkwasserleitungen vorzuschlagen. Anlass für den Vorschlag war die mögliche Gesundheitsgefährdung von Kindern durch Bisphenol A-haltiges Trinkwasser.
Die schwedische Chemikalienagentur KEMI hat ihre Ankündigung zurückgenommen, EU-weit die Beschränkung von Bisphenol A-haltigen Epoxidharzen zur Sanierung von Trinkwasserleitungen vorzuschlagen. Anlass für den Vorschlag war die mögliche Gesundheitsgefährdung von Kindern durch Bisphenol A-haltiges Trinkwasser. <br />
[[https://echa.europa.eu/registry-of-withdrawn-restriction-proposal-intentions-and-submissions/-/substance-rev/11812/term Registry of Intentions]]
[https://echa.europa.eu/registry-of-withdrawn-restriction-proposal-intentions-and-submissions/-/substance-rev/11812/term Registry of Intentions]<br />
]]http://www.reach-info.de/bisphenol-a.htm Weiterlesen]]
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=== Deutschland schlägt 13 weitere Stoffe für eine Stoffbewertung 2016-2018 vor ===
=== Deutschland schlägt 13 weitere Stoffe für eine Stoffbewertung 2016-2018 vor ===
11. Dezember 2015
11. Dezember 2015


Die Europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlichte im Oktober 2015 die vorläufige Liste mit 138 Stoffen, die die Mitgliedsstaaten in den Jahren 2016 – 2018 für den gemeinsamen Aktionsplan zur Stoffbewertung vorschlagen (Draft Community Rolling Action Plan, CoRAP). Auch wenn es bis zur offiziellen Verabschiedung Ende März 2016 noch Änderungen geben kann, wird Deutschland mit 36 Stoffbewertungen den größten Anteil übernehmen, gefolgt von Frankreich (15) und Großbritannien (10). 13 der 36 Stoffe, für die Deutschland zuständig ist, werden mit der anstehenden Aktualisierung neu auf den Aktionsplan aufgenommen. Den höchsten Anteil haben die Stoffe, die das Umweltbundesamt wegen Besorgnissen für die Umwelt bearbeiten wird: 25 Stoffe in den drei Jahren.
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlichte im Oktober 2015 die vorläufige Liste mit 138 Stoffen, die die Mitgliedsstaaten in den Jahren 2016 – 2018 für den gemeinsamen Aktionsplan zur Stoffbewertung vorschlagen (Draft Community Rolling Action Plan, CoRAP). Auch wenn es bis zur offiziellen Verabschiedung Ende März 2016 noch Änderungen geben kann, wird Deutschland mit 36 Stoffbewertungen den größten Anteil übernehmen, gefolgt von Frankreich (15) und Großbritannien (10). 13 der 36 Stoffe, für die Deutschland zuständig ist, werden mit der anstehenden Aktualisierung neu auf den Aktionsplan aufgenommen. Den höchsten Anteil haben die Stoffe, die das Umweltbundesamt wegen Besorgnissen für die Umwelt bearbeiten wird: 25 Stoffe in den drei Jahren. <br />
[[http://www.reach-info.de/corap2016-18.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/corap2016-18.htm Weiterlesen]


=== Deutschlandfunk sieht REACH als zahnlosen Tiger ===
=== Deutschlandfunk sieht REACH als zahnlosen Tiger ===
05. November 2015
05. November 2015


REACH als zahnloser Tiger – so zumindest bezeichnet der Deutschlandfunk die Europäische Chemikalienverordnung in der Sendung „Forschung aktuell“ am 03.11.2015. Insbesondere werden Verzögerungen bei der Umsetzung bemängelt - Kritikpunkt ist die fehlende Umsetzung der ECHA-Empfehlungen für zulassungspflichtige Stoffe. In dem Beitrag räumt ein Mitglied der EU-Kommission ein, dies sei auch auf Aktivitäten von Interessensvertretungen der Unternehmen zurückzuführen. Christoph Schulte, Leiter des für REACH zuständigen Fachgebiets „Chemikalien“ im Umweltbundesamt (UBA), kritisiert, dass die Anstrengungen bei der Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe ins Leere laufen, solange diese Stoffe nicht zügig einer Zulassungspflicht unterworfen werden.
REACH als zahnloser Tiger – so zumindest bezeichnet der Deutschlandfunk die Europäische Chemikalienverordnung in der [http://www.deutschlandfunk.de/forschung-aktuell.675.de.html Sendung „Forschung aktuell“] am 03.11.2015. Insbesondere werden Verzögerungen bei der Umsetzung bemängelt - Kritikpunkt ist die fehlende Umsetzung der ECHA-Empfehlungen für zulassungspflichtige Stoffe. In dem Beitrag räumt ein Mitglied der EU-Kommission ein, dies sei auch auf Aktivitäten von Interessensvertretungen der Unternehmen zurückzuführen. Christoph Schulte, Leiter des für REACH zuständigen Fachgebiets „Chemikalien“ im Umweltbundesamt (UBA), kritisiert, dass die Anstrengungen bei der Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe ins Leere laufen, solange diese Stoffe nicht zügig einer Zulassungspflicht unterworfen werden. <br />
Den gesamten Beitrag können Sie sich anhören und nachlesen unter [[http://www.deutschlandfunk.de/chemikalienverordnung-reach-kompliziert-beschwerlich-und.676.de.html?dram:article_id=335864]]
Den gesamten Beitrag können Sie sich anhören und nachlesen unter [http://www.deutschlandfunk.de/chemikalienverordnung-reach-kompliziert-beschwerlich-und.676.de.html?dram:article_id=335864]


=== Wissenschaftlicher Ausschuss unterstützt Vorschlag, die umweltgefährliche Perfluoroktansäure (PFOA) zu beschränken ===
=== Wissenschaftlicher Ausschuss unterstützt Vorschlag, die umweltgefährliche Perfluoroktansäure (PFOA) zu beschränken ===
25. September 2015
25. September 2015


Jahrelang wurde Perfluoroktansäure (PFOA) in der EU zur Herstellung des Kunststoffes PTFE (Polytetrafluorethylen) verwendet. PTFE wird als Textilmembranen und zur Beschichtung von Haushaltsgegenständen genutzt. Während die Europäischen und amerikanischen PTFE-Hersteller PFOA ersetzt haben, wird PTFE außerhalb der EU und USA noch immer mit PFOA produziert. Außerdem kann die Substanz in der Umwelt aus anderen Fluorchemikalien entstehen und findet sich als Verunreinigung in Gemischen, die z.B. für die Imprägnierung oder Beschichtung von Textilien und in bestimmten Feuerlöschschäumen verwendet werden.
Jahrelang wurde Perfluoroktansäure (PFOA) in der EU zur Herstellung des Kunststoffes PTFE (Polytetrafluorethylen) verwendet. PTFE wird als Textilmembranen und zur Beschichtung von Haushaltsgegenständen genutzt. Während die Europäischen und amerikanischen PTFE-Hersteller PFOA ersetzt haben, wird PTFE außerhalb der EU und USA noch immer mit PFOA produziert. Außerdem kann die Substanz in der Umwelt aus anderen Fluorchemikalien entstehen und findet sich als Verunreinigung in Gemischen, die z.B. für die Imprägnierung oder Beschichtung von Textilien und in bestimmten Feuerlöschschäumen verwendet werden. <br />
[[http://www.reach-info.de/pfoa.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/pfoa.htm Weiterlesen]


=== Empfindlichkeitsvergleich der Daphnien- und Fischtoxizität - wann kann auf einen chronischen Fischtest verzichtet werden? ===
=== Empfindlichkeitsvergleich der Daphnien- und Fischtoxizität - wann kann auf einen chronischen Fischtest verzichtet werden? ===
24. September 2015
24. September 2015


REACH hat zum Ziel, den Schutz der Umwelt auf einem hohen Niveau zu gewährleisten und dabei den Tierschutzgedanken zu verwirklichen und Tests mit Wirbeltieren zu vermeiden. Deshalb sieht die Verordnung Möglichkeiten vor, auf bestimmte Prüfungen zu verzichten oder Nachweise ohne experimentelle Prüfungen zu erbringen.
REACH hat zum Ziel, den Schutz der Umwelt auf einem hohen Niveau zu gewährleisten und dabei den Tierschutzgedanken zu verwirklichen und Tests mit Wirbeltieren zu vermeiden. Deshalb sieht die Verordnung Möglichkeiten vor, auf bestimmte Prüfungen zu verzichten oder Nachweise ohne experimentelle Prüfungen zu erbringen. <br />
[[http://www.reach-info.de/sensitivity.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/sensitivity.htm Weiterlesen]


=== Zulassungspflichtige Stoffe in Bauprodukten ===
=== Zulassungspflichtige Stoffe in Bauprodukten ===
22. September 2015
22. September 2015


Auch Bauprodukte können von der Zulassungspflicht für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) betroffen sein. Die Zulassungspflicht kann bestimmte Flammschutzmittel in Dämmstoffen, Weichmacher in PVC, Farben, Lacken, Kleb- und Dichtstoffen sowie einige schwermetallhaltige Pigmente betreffen. Da weitere Stoffe für die Aufnahme in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-Verordnung) vorgesehen sind, werden weitere Bauprodukte folgen. Der Artikel im Newsletter des Deutschen Instituts für Bautechnik liefert eine lesenswerte Übersicht dazu:
Auch Bauprodukte können von der Zulassungspflicht für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) betroffen sein. Die Zulassungspflicht kann bestimmte Flammschutzmittel in Dämmstoffen, Weichmacher in PVC, Farben, Lacken, Kleb- und Dichtstoffen sowie einige schwermetallhaltige Pigmente betreffen. Da weitere Stoffe für die Aufnahme in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-Verordnung) vorgesehen sind, werden weitere Bauprodukte folgen. Der Artikel im Newsletter des Deutschen Instituts für Bautechnik liefert eine lesenswerte Übersicht dazu: <br />
[[http://www.reach-info.de/dokumente/DIBt-Newsletter_3-15-Zulassungspflichtige_Stoffe_in_Bauprodukten.pdf Erste Chemikalien in Bauprodukten zulassungspflichtig unter der Chemikalienverordnung REACH]]
 
[http://www.reach-info.de/dokumente/DIBt-Newsletter_3-15-Zulassungspflichtige_Stoffe_in_Bauprodukten.pdf Erste Chemikalien in Bauprodukten zulassungspflichtig unter der Chemikalienverordnung REACH]


Das UBA rät allen Kunden, die REACH-Auskunftsrechte zu nutzen und sich frühzeitig zu informieren.
Das UBA rät allen Kunden, die REACH-Auskunftsrechte zu nutzen und sich frühzeitig zu informieren. <br />
[[http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm mehr Informationen zum REACH-Auskunftsrecht]] >
[http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm mehr Informationen zum REACH-Auskunftsrecht >] <br />  
[[http://www.reach-info.de/verbraucheranfrage.htm Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien]] >
[http://www.reach-info.de/verbraucheranfrage.htm Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien >]


=== ECHA-Ausschuss für Sozioökonomische Bewertung legt vorläufige Stellungnahme zum französischen Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in Thermopapier vor ===
=== ECHA-Ausschuss für Sozioökonomische Bewertung legt vorläufige Stellungnahme zum französischen Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in Thermopapier vor ===
21. September 2015
21. September 2015


Der wissenschaftliche Ausschuss für Sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) legte am 11.09.2015 seine vorläufige Stellungnahme vor. Der SEAC hält die geplante Beschränkung von Bisphenol A in Thermopapier aus der Sicht der ökonomischen Effizienz (Vergleich der sozioökonomischen Vorteile mit den Kosten der Beschränkung) für unangemessen. Trotzdem sieht der SEAC in der Beschränkung positive Verteilungswirkungen und kostensenkende Effekte für mögliche Alternativen zu Bisphenol A. Die vorläufige Stellungnahme kann bis zum 16.11.2015 kommentiert werden:
Der wissenschaftliche Ausschuss für Sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) legte am 11.09.2015 seine vorläufige Stellungnahme vor. Der SEAC hält die geplante Beschränkung von Bisphenol A in Thermopapier aus der Sicht der ökonomischen Effizienz (Vergleich der sozioökonomischen Vorteile mit den Kosten der Beschränkung) für unangemessen. Trotzdem sieht der SEAC in der Beschränkung positive Verteilungswirkungen und kostensenkende Effekte für mögliche Alternativen zu Bisphenol A. Die vorläufige Stellungnahme kann bis zum 16.11.2015 kommentiert werden: <br />
[[https://comments.echa.europa.eu/comments_cms/SeacDraftOpinionBisphenolA.aspx]]
[https://comments.echa.europa.eu/comments_cms/SeacDraftOpinionBisphenolA.aspx] <br />
[[http://www.reach-info.de/bisphenol-a.htm Weiterlesen]]
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=== EuGH bestätigt Grundsatz „Einmal ein Erzeugnis - immer ein Erzeugnis“ ===
=== EuGH bestätigt Grundsatz „Einmal ein Erzeugnis - immer ein Erzeugnis“ ===
11. September 2015
11. September 2015


Die REACH-Verordnung verpflichtet Hersteller, Importeure und ggf. Händler zu Kommunikations- und Meldepflichten zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte darüber zu entscheiden ob die dabei anzuwendende Konzentrationsgrenze von 0,1% auf das Gesamterzeugnis (z.B. Auto) oder auch auf Teilerzeugnisse (z.B. Autofelge) anzuwenden ist.
Die REACH-Verordnung verpflichtet Hersteller, Importeure und ggf. Händler zu Kommunikations- und Meldepflichten zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte darüber zu entscheiden ob die dabei anzuwendende Konzentrationsgrenze von 0,1% auf das Gesamterzeugnis (z.B. Auto) oder auch auf Teilerzeugnisse (z.B. Autofelge) anzuwenden ist. <br />
Der EuGH hat nun entschieden, dass die Pflichten auch für Teilerzeugnisse gelten, die selber die Erzeugnisdefinition erfüllen. Mit diesem Urteil werden die Informationsrechte für Unternehmen und Verbraucher gestärkt. Hinweise zur Anwendung dieses Grundsatzes finden sich in Leitfäden des nationalen Helpdesks.
Der EuGH hat nun entschieden, dass die Pflichten auch für Teilerzeugnisse gelten, die selber die Erzeugnisdefinition erfüllen. Mit diesem Urteil werden die Informationsrechte für Unternehmen und Verbraucher gestärkt. Hinweise zur Anwendung dieses Grundsatzes finden sich in Leitfäden des nationalen Helpdesks. <br />
[[http://www.reach-info.de/erzeugnisse.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/erzeugnisse.htm Weiterlesen]


=== UBA schlägt zwei weitere Benzotriazole als SVHC vor ===
=== UBA schlägt zwei weitere Benzotriazole als SVHC vor ===
04. September 2015
04. September 2015


Das UBA hat zwei weitere Phenol-Benzotriazole, UV-327 und UV-350, als sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) bewertet und schlägt diese als besonders besorgniserregende Stoffe vor (SVHC - Substances of very high concern). Der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten (Member State Committee) muss nun im Oktober entscheiden, ob UV-327 und UV-350 die Kriterien des Art 57 d) der REACH-Verordnung erfüllen. In diesem Fall werden sie auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen.
Das UBA hat zwei weitere Phenol-Benzotriazole, UV-327 und UV-350, als sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) bewertet und schlägt diese als besonders besorgniserregende Stoffe vor (SVHC - Substances of very high concern). Der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten (Member State Committee) muss nun im Oktober entscheiden, ob UV-327 und UV-350 die Kriterien des Art 57 d) der REACH-Verordnung erfüllen. In diesem Fall werden sie auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. <br />
[[http://www.reach-info.de/svhc_vorschlaege.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/svhc_vorschlaege.htm Weiterlesen]


=== Schweden kündigt Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in der Trinkwasserleitungssanierung an ===
=== Schweden kündigt Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in der Trinkwasserleitungssanierung an ===
03. September 2015
03. September 2015


Die schwedische Chemikalienagentur möchte vorschlagen, die Verwendung von Bisphenol A-haltigen Epoxidharzen EU-weit gesetzlich zu beschränken. Als Grund für die Beschränkung nennt Schweden eine mögliche Gesundheitsgefährdung von Kindern durch Bisphenol A-haltiges Trinkwasser. Der konkrete Vorschlag mit der wissenschaftlichen Begründung ist für den 31.12.2015 angekündigt.
Die schwedische Chemikalienagentur möchte vorschlagen, die Verwendung von Bisphenol A-haltigen Epoxidharzen EU-weit gesetzlich zu beschränken. Als Grund für die Beschränkung nennt Schweden eine mögliche Gesundheitsgefährdung von Kindern durch Bisphenol A-haltiges Trinkwasser. Der konkrete Vorschlag mit der wissenschaftlichen Begründung ist für den 31.12.2015 angekündigt. <br />
[[https://echa.europa.eu/web/guest/registry-of-current-restriction-proposal-intentions Current restriction intentions]]
[https://echa.europa.eu/web/guest/registry-of-current-restriction-proposal-intentions Current restriction intentions] <br />
[[http://www.reach-info.de/bisphenol-a.htm Weiterlesen]]
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=== ECHA-Ausschuss stimmt französischem Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in Thermopapier zu ===
=== ECHA-Ausschuss stimmt französischem Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in Thermopapier zu ===
03. September 2015
03. September 2015


Der wissenschaftliche Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stimmte auf seiner Junisitzung dem französischen Vorschlag zu, die Verwendung von Bisphenol A als Farbentwickler in Thermopapier zu beschränken. Die unabhängigen Experten des RAC identifizierten ein Gesundheitsrisiko für Kassenpersonal durch die arbeitsplatzbedingte Exposition gegenüber Bisphenol A aus Kassenzetteln. Ein Risiko für die Bevölkerung aus dieser Verwendung von Bisphenol A liegt laut RAC Analyse nicht vor. Der ECHA Ausschuss für Sozioökonomische Analyse legt voraussichtlich im Dezember 2015 seine Stellungnahme zu dem Beschränkungsvorschlag vor.
Der wissenschaftliche Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stimmte auf seiner Junisitzung dem französischen Vorschlag zu, die Verwendung von Bisphenol A als Farbentwickler in Thermopapier zu beschränken. Die unabhängigen Experten des RAC identifizierten ein Gesundheitsrisiko für Kassenpersonal durch die arbeitsplatzbedingte Exposition gegenüber Bisphenol A aus Kassenzetteln. Ein Risiko für die Bevölkerung aus dieser Verwendung von Bisphenol A liegt laut RAC Analyse nicht vor. Der ECHA Ausschuss für Sozioökonomische Analyse legt voraussichtlich im Dezember 2015 seine Stellungnahme zu dem Beschränkungsvorschlag vor. <br />
Das UBA begrüßt den Vorschlag und fordert eine rasche Umsetzung. Die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier stellt einen wichtigen Eintragspfad von Bisphenol A in die Umwelt dar. Eine Beschränkung wird daher auch die Bisphenol A-Einträge in die Umwelt verringern.
Das UBA begrüßt den Vorschlag und fordert eine rasche Umsetzung. Die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier stellt einen wichtigen Eintragspfad von Bisphenol A in die Umwelt dar. Eine Beschränkung wird daher auch die Bisphenol A-Einträge in die Umwelt verringern. <br />
[[http://www.reach-info.de/bisphenol-a.htm Weiterlesen]]
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=== Gefährliche Chemikalien in Produkten: Zahlen Sie nicht den Preis, sondern fragen Sie nach! ===
=== Gefährliche Chemikalien in Produkten: Zahlen Sie nicht den Preis, sondern fragen Sie nach! ===
18. August 2015
18. August 2015


Produkte können gefährliche Chemikalien enthalten. Bevor Sie eins kaufen, haben Sie das Recht, beim Hersteller, Importeur oder Händler nachzufragen. Das geht ganz einfach: mit dem Online-Formular des Umweltbundesamtes. Nach Eingabe der Barcode-Nummer des Produktes und Ihrer Kontaktdaten wird dort automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur versendet. Dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Auskunftsrecht nutzen, wirbt dieser Werbespot der Europäischen Chemikalienagentur ECHA.
Produkte können gefährliche Chemikalien enthalten. Bevor Sie eins kaufen, haben Sie das Recht, beim Hersteller, Importeur oder Händler nachzufragen. Das geht ganz einfach: mit dem Online-Formular des Umweltbundesamtes. Nach Eingabe der Barcode-Nummer des Produktes und Ihrer Kontaktdaten wird dort automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur versendet. Dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Auskunftsrecht nutzen, wirbt dieser Werbespot der Europäischen Chemikalienagentur ECHA. <br />
> [[https://www.youtube.com/watch?v=DJ3ag6Bssl8 Gefährliche Chemikalien in Produkten - "The Price You Pay"]]
> [https://www.youtube.com/watch?v=DJ3ag6Bssl8 Gefährliche Chemikalien in Produkten - "The Price You Pay"]


=== Zwei weitere Stoffe auf der Kandidatenliste ===
=== Zwei weitere Stoffe auf der Kandidatenliste ===
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Zwei weitere Chemikalien mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (Substances of very high concern - SVHC) wurden am 15.06.2015 auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen, die damit 163 Stoffe umfasst.
Zwei weitere Chemikalien mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (Substances of very high concern - SVHC) wurden am 15.06.2015 auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen, die damit 163 Stoffe umfasst.
Die Stoffgruppe der Alkyl-Diester mit ≥ 0,3 Massenprozent Dihexyl-Phthalate wurde wegen fortpflanzungsschädigender Eigenschaften auf die Kandidatenliste aufgenommen. Alkyl-Diester werden beispielsweise als Weichmacher und Schmiermittel, in Klebstoff, Baumaterial, Polymerfolien, Knete und Fingerfarbe eingesetzt.
Die Stoffgruppe der Alkyl-Diester mit ≥ 0,3 Massenprozent Dihexyl-Phthalate wurde wegen fortpflanzungsschädigender Eigenschaften auf die Kandidatenliste aufgenommen. Alkyl-Diester werden beispielsweise als Weichmacher und Schmiermittel, in Klebstoff, Baumaterial, Polymerfolien, Knete und Fingerfarbe eingesetzt. <br />
[[http://www.reach-info.de/kandidatenliste163.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/kandidatenliste163.htm Weiterlesen]


=== Neue Studie zur Datenverfügbarkeit unter REACH ===
=== Neue Studie zur Datenverfügbarkeit unter REACH ===
26. Juni 2015
26. Juni 2015


58 Prozent von 1.814 Dossiers der ersten REACH-Registrierungsperiode verfehlen mindestens eine der sieben überprüften Datenanforderungen, 17 Prozent sogar zwei oder mehr. Nur ein Dossier ist vollständig anforderungskonform. Dies ist das Ergebnis [[https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/reach-compliance-data-availability-of-reach einer neuen Studie von Umweltbundesamt (UBA) und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)]]. Zwar schreibt REACH eindeutige Datenanforderungen vor, gleichzeitig erlaubt die Verordnung den registrierungspflichtigen Unternehmen, bestimmte Prüfungen nicht vorzulegen („Waiving“), sie mit Daten ähnlicher Chemikalien („read-across“) oder mit Hilfe von Struktur-Wirkungsmodellen („QSAR“) zu erfüllen. Dies muss wissenschaftlich plausibel begründet sein. In der Studie überprüften die Behörden die Plausibilität der Begründungen. War dies in der für die Studie zur Verfügung stehenden Zeit nicht nachvollziehbar, wurde die Datenanforderung als „komplex“ bewertet. Dies betrifft 42 Prozent der Registrierungen. Bei diesen Dossiers muss nun eine Detailprüfung erfolgen.
58 Prozent von 1.814 Dossiers der ersten REACH-Registrierungsperiode verfehlen mindestens eine der sieben überprüften Datenanforderungen, 17 Prozent sogar zwei oder mehr. Nur ein Dossier ist vollständig anforderungskonform. Dies ist das Ergebnis [https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/reach-compliance-data-availability-of-reach einer neuen Studie von Umweltbundesamt (UBA) und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)]. Zwar schreibt REACH eindeutige Datenanforderungen vor, gleichzeitig erlaubt die Verordnung den registrierungspflichtigen Unternehmen, bestimmte Prüfungen nicht vorzulegen („Waiving“), sie mit Daten ähnlicher Chemikalien („read-across“) oder mit Hilfe von Struktur-Wirkungsmodellen („QSAR“) zu erfüllen. Dies muss wissenschaftlich plausibel begründet sein. In der Studie überprüften die Behörden die Plausibilität der Begründungen. War dies in der für die Studie zur Verfügung stehenden Zeit nicht nachvollziehbar, wurde die Datenanforderung als „komplex“ bewertet. Dies betrifft 42 Prozent der Registrierungen. Bei diesen Dossiers muss nun eine Detailprüfung erfolgen. <br />
[[http://www.reach-info.de/reach-compliance.htm Weiterlesen]]
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=== Französischer Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in Thermopapier – RAC-Entscheidung Anfang Juni 2015 erwartet ===
=== Französischer Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in Thermopapier – RAC-Entscheidung Anfang Juni 2015 erwartet ===
01. Juni 2015
01. Juni 2015


Nach der Diskussion des Beschränkungsvorschlags in den ECHA Ausschüssen für Risikobeurteilung (RAC) und Sozioökonomische Analyse (SEAC) wird nun die noch ausstehende Entscheidung des RAC in seiner nächsten Sitzung Anfang Juni 2015 erwartet. Mit dem möglichen Inkrafttreten der Beschränkung erwartet das UBA auch eine signifikante Verringerung der Bisphenol A-Mengen in der Umwelt, da Thermopapierverwendungen aus Sicht des UBA einen Haupteintragspfad dieser Chemikalie in die Umwelt darstellen.
Nach der Diskussion des Beschränkungsvorschlags in den ECHA Ausschüssen für Risikobeurteilung (RAC) und Sozioökonomische Analyse (SEAC) wird nun die noch ausstehende Entscheidung des RAC in seiner nächsten Sitzung Anfang Juni 2015 erwartet. Mit dem möglichen Inkrafttreten der Beschränkung erwartet das UBA auch eine signifikante Verringerung der Bisphenol A-Mengen in der Umwelt, da Thermopapierverwendungen aus Sicht des UBA einen Haupteintragspfad dieser Chemikalie in die Umwelt darstellen. <br />
[[http://www.reach-info.de/bisphenol-a.htm#2 Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/bisphenol-a.htm#2 Weiterlesen]


=== Großbritannien schlägt der EU Beschränkung für Silikonverbindungen D4 und D5 vor ===
=== Großbritannien schlägt der EU Beschränkung für Silikonverbindungen D4 und D5 vor ===
22. Mai 2015
22. Mai 2015


Die beiden cyclischen Silikonverbindungen D4 und D5 (chemisch Octamethylcyclotetrasiloxan und Decamethylcyclopentasiloxan) sind langlebige Chemikalien, die sich in Organismen anreichern. Diese Bewertung als vPvB (very persistent, very bioaccumulative) bestätigte kürzlich der Mitgliedstaatenausschuss der Europäischen Chemikalienagentur ECHA. Der Direktor der Agentur hatte den Ausschuss befragt, weil das Vereinigte Königreich (UK) vorschlägt, die Verwendung beider Stoffe EU-weit gesetzlich zu beschränken. Besonders D4 findet sich nämlich in verschiedenen Körperpflegeprodukten. Dort werden die Chemikalien nach der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe INCI als Cyclomethicone, Cyclotetrasiloxane (D4) oder Cyclopentasiloxane (D5) bezeichnet.
Die beiden cyclischen Silikonverbindungen D4 und D5 (chemisch Octamethylcyclotetrasiloxan und Decamethylcyclopentasiloxan) sind langlebige Chemikalien, die sich in Organismen anreichern. Diese Bewertung als vPvB (very persistent, very bioaccumulative) bestätigte kürzlich der Mitgliedstaatenausschuss der Europäischen Chemikalienagentur ECHA. Der Direktor der Agentur hatte den Ausschuss befragt, weil das Vereinigte Königreich (UK) vorschlägt, die Verwendung beider Stoffe EU-weit gesetzlich zu beschränken. Besonders D4 findet sich nämlich in verschiedenen Körperpflegeprodukten. Dort werden die Chemikalien nach der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe INCI als Cyclomethicone, Cyclotetrasiloxane (D4) oder Cyclopentasiloxane (D5) bezeichnet. <br />
[[http://www.reach-info.de/silikonverbindungen.htm Weiterlesen]]
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=== CLP-Verordnung ist ab 01.06.2015 auch für Gemische verbindlich anzuwenden ===
=== CLP-Verordnung ist ab 01.06.2015 auch für Gemische verbindlich anzuwenden ===
21. Mai 2015
21. Mai 2015


Am 20.01.2009 trat die europäische Verordnung für die harmonisierte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EG Nr. 1272/2008) in Kraft (= CLP oder Classification, Labelling and Packaging-Verordnung). Sie löste das bisher vorhandene System der Einstufung und Kennzeichnung nach den Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) ab.
Am 20.01.2009 trat die europäische Verordnung für die harmonisierte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EG Nr. 1272/2008) in Kraft (= CLP oder Classification, Labelling and Packaging-Verordnung). Sie löste das bisher vorhandene System der Einstufung und Kennzeichnung nach den Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) ab. <br />
In der CLP-Verordnung wurden Übergangsfristen für die Anwendung der neuen Verordnung festgelegt: für Stoffe endete sie bereits am 30.11.2014 und für Gemische (Gemische oder Lösungen, welche aus zwei oder mehr Stoffen bestehen) endet sie am 31.5.2015.
In der CLP-Verordnung wurden Übergangsfristen für die Anwendung der neuen Verordnung festgelegt: für Stoffe endete sie bereits am 30.11.2014 und für Gemische (Gemische oder Lösungen, welche aus zwei oder mehr Stoffen bestehen) endet sie am 31.5.2015.


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11. Mai 2015
11. Mai 2015


Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine entsprechende Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH würde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so ein UBA-Rechtsgutachten. Eine weitere, einfache Verbesserung wäre, ein verbindliches, standardisiertes Kommunikationsformat einzuführen, in dem Hersteller für ihre Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe auch deren Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Verwendung und Entsorgung angeben müssen.
Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine entsprechende Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH würde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so ein UBA-Rechtsgutachten. Eine weitere, einfache Verbesserung wäre, ein verbindliches, standardisiertes Kommunikationsformat einzuführen, in dem Hersteller für ihre Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe auch deren Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Verwendung und Entsorgung angeben müssen. <br />
> [[http://sofia-darmstadt.de/index.php?id=604 Workshop-Dokumentation: Vorstellung der Projektergebnisse]]
> [http://sofia-darmstadt.de/index.php?id=604 Workshop-Dokumentation: Vorstellung der Projektergebnisse]<br />
> [[https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/staerkung-der-regelungen-fuer-import-erzeugnisse-in Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH]]
> [https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/staerkung-der-regelungen-fuer-import-erzeugnisse-in Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH]


=== Stoffbewertung Bisphenol A: Neues Sicherheitsdatenblatt und aktualisiertes Registrierungsdossier ===
=== Stoffbewertung Bisphenol A: Neues Sicherheitsdatenblatt und aktualisiertes Registrierungsdossier ===
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Als Reaktion auf die deutsche REACH Stoffbewertung hat der federführende Registrant im Dezember 2014 das Registrierungsdossier und im März 2015 auch das Sicherheitsdatenblatt aktualisiert. Alle Verwender von Bisphenol A und weiterverarbeitende Unternehmen müssen nun umgehend überprüfen, ob ihre Verwendungen noch von der Registrierung erfasst sind. Ist dies nicht der Fall, müssen diese „Downstream User“ einen eigenen Stoffsicherheitsbericht erstellen und dies der ECHA anzeigen. Der Stoffsicherheitsbericht muss die spezielle Verwendung und darauf resultierende Umwelteinträge beschreiben.
Als Reaktion auf die deutsche REACH Stoffbewertung hat der federführende Registrant im Dezember 2014 das Registrierungsdossier und im März 2015 auch das Sicherheitsdatenblatt aktualisiert. Alle Verwender von Bisphenol A und weiterverarbeitende Unternehmen müssen nun umgehend überprüfen, ob ihre Verwendungen noch von der Registrierung erfasst sind. Ist dies nicht der Fall, müssen diese „Downstream User“ einen eigenen Stoffsicherheitsbericht erstellen und dies der ECHA anzeigen. Der Stoffsicherheitsbericht muss die spezielle Verwendung und darauf resultierende Umwelteinträge beschreiben.


Zur Erfüllung der Forderungen aus der Stoffbewertung finanziert das Bisphenol A REACH Konsortium ein Modellierungsprojekt, um die Haupteintragspfade und Eintragsmengen von Bisphenol A in deutsche Gewässer zu bestimmen. Das UBA sieht darin eine wichtige Basis für ein anschließendes Monitoring, bei dem Bisphenol A in Gewässern überwacht werden soll. Dazu passt auch die Initiative der Europäischen Kommission, Bisphenol A auf die Beobachtungsliste („watch list“) nach Art. 8b der Wasserrahmenrichtlinie aufzunehmen.
Zur Erfüllung der Forderungen aus der Stoffbewertung finanziert das Bisphenol A REACH Konsortium ein Modellierungsprojekt, um die Haupteintragspfade und Eintragsmengen von Bisphenol A in deutsche Gewässer zu bestimmen. Das UBA sieht darin eine wichtige Basis für ein anschließendes Monitoring, bei dem Bisphenol A in Gewässern überwacht werden soll. Dazu passt auch die Initiative der Europäischen Kommission, Bisphenol A auf die Beobachtungsliste („watch list“) nach Art. 8b der Wasserrahmenrichtlinie aufzunehmen. <br />
[[http://www.reach-info.de/bisphenol-a.htm#1 Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/bisphenol-a.htm#1 Weiterlesen]


=== Die ECHA informiert über Bewertungsaktivitäten zu potenziell gefährlichen Stoffen ===
=== Die ECHA informiert über Bewertungsaktivitäten zu potenziell gefährlichen Stoffen ===
15. April 2015
15. April 2015


Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht seit März 2015 das Public Activities Coordination Tool (PACT) auf ihrer Homepage. Bisher waren dort nur Stoffe aufgeführt, für die eine RMOA (Risk Management Option Analysis – Analyse der Risikomanagement-Maßnahmen) durchgeführt wird. Seit April 2015 ergänzt die ECHA diese Liste regelmäßig um Stoffe, die Mitgliedstaaten auf mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdung überprüfen.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht seit März 2015 das Public Activities Coordination Tool (PACT) auf ihrer Homepage. Bisher waren dort nur Stoffe aufgeführt, für die eine RMOA (Risk Management Option Analysis – Analyse der Risikomanagement-Maßnahmen) durchgeführt wird. Seit April 2015 ergänzt die ECHA diese Liste regelmäßig um Stoffe, die Mitgliedstaaten auf mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdung überprüfen. <br />
[[http://www.reach-info.de/pact2.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/pact2.htm Weiterlesen]


=== Europäische Chemikalienagentur aktualisiert gemeinsamen Aktionsplan zur Stoffbewertung ===
=== Europäische Chemikalienagentur aktualisiert gemeinsamen Aktionsplan zur Stoffbewertung ===
27. März 2015
27. März 2015


Das Umweltbundesamt (UBA) ist bei den deutschen Stoffbewertungen für die Umweltbelange zuständig. Zur Aufstellung des gemeinsamen Aktionsplans nominiert das UBA bevorzugt Stoffe, für die Hinweise auf persistente, bioaakumulierende und toxische Eigenschaften (PBT-Stoffe) oder endokrine Wirkungen (endokrine Disruptoren) vorliegen. In 2015 wird das UBA zwei PBT-Verdachtsstoffe, zwei endokrin wirksame Perchlorate und einen weiteren Stoff mit hormonellen Wirkungen bewerten.
Das Umweltbundesamt (UBA) ist bei den deutschen Stoffbewertungen für die Umweltbelange zuständig. Zur Aufstellung des gemeinsamen Aktionsplans nominiert das UBA bevorzugt Stoffe, für die Hinweise auf persistente, bioaakumulierende und toxische Eigenschaften (PBT-Stoffe) oder endokrine Wirkungen (endokrine Disruptoren) vorliegen. In 2015 wird das UBA zwei PBT-Verdachtsstoffe, zwei endokrin wirksame Perchlorate und einen weiteren Stoff mit hormonellen Wirkungen bewerten. <br />
[[http://www.reach-info.de/corap.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/corap.htm Weiterlesen]


=== REACH in der Praxis Fachworkshop am 15. April 2015 in Berlin: REACH Registrierung 2018 ===
=== REACH in der Praxis Fachworkshop am 15. April 2015 in Berlin: REACH Registrierung 2018 ===
20. Mär 2015
20. Mär 2015


Die letzte REACH Registrierungsfrist endet am 1. Juni 2018. Bis dahin müssen alle Chemikalien registriert sein, die in einer Menge von > 1 Tonne pro Jahr und Hersteller/Importeur hergestellt oder in die EU importiert werden. Diese Registrierungsfrist betrifft insbesondere viele kleine und mittlere Unternehmen, die zum Teil noch wenig bis keine Erfahrungen mit dem Registrierungsprozess sammeln konnten. In der Reihe REACH in der Praxis ist der nächste Fachworkshop daher genau diesem Thema gewidmet. Der Workshop führt in die notwendigen Arbeitsschritte der Registrierungsprozedur ein und stellt Unterstützungsangebote von Behörden und Verbänden vor. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die umweltbezogene Stoffsicherheitsbeurteilung gelegt. Der Workshop richtet sich bevorzugt an Vertreter/innen kleiner und mittlerer Unternehmen. Programm und Anmeldung unter [[http://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/reach-in-der-praxis/reach-workshop-2015]]
Die letzte REACH Registrierungsfrist endet am 1. Juni 2018. Bis dahin müssen alle Chemikalien registriert sein, die in einer Menge von > 1 Tonne pro Jahr und Hersteller/Importeur hergestellt oder in die EU importiert werden. Diese Registrierungsfrist betrifft insbesondere viele kleine und mittlere Unternehmen, die zum Teil noch wenig bis keine Erfahrungen mit dem Registrierungsprozess sammeln konnten. In der Reihe REACH in der Praxis ist der nächste Fachworkshop daher genau diesem Thema gewidmet. Der Workshop führt in die notwendigen Arbeitsschritte der Registrierungsprozedur ein und stellt Unterstützungsangebote von Behörden und Verbänden vor. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die umweltbezogene Stoffsicherheitsbeurteilung gelegt. Der Workshop richtet sich bevorzugt an Vertreter/innen kleiner und mittlerer Unternehmen. Programm und Anmeldung unter [http://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/reach-in-der-praxis/reach-workshop-2015]


=== Hamburg: Ausstellung Fast Fashion – Die Schattenseiten der Mode 20.März – 20. September 2015 ===
=== Hamburg: Ausstellung Fast Fashion – Die Schattenseiten der Mode 20.März – 20. September 2015 ===
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Die Ausstellung „Fast Fashion“ im Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg beleuchtet das Thema Mode im Hinblick auf die Aspekte Konsum, Ökonomie und Ökologie. Dabei geht es auch um die Auswirkungen der in den Textilien verwendeten Chemikalien auf Mensch und Umwelt. Beispielhaft werden mögliche Wirkungen von perfluorierten Chemikalien, Alkylphenolethoxylaten, Phthalaten und weiteren Chemikaliengruppen dargestellt. Thema sind aber auch Prozesse wie „Stonewashing“, Sandstrahlen von Jeans und Gerben von Leder, für die alternative Methoden vorgestellt werden. Die Ausstellung will Konsumenten anregen ihre Rolle in der Gesellschaft zu hinterfragen und ihre Marktmacht zu nutzen, um positive Veränderungen herbeizuführen. Im „Labor“ werden unter dem Stichwort Slow Fashion Möglichkeiten vorgestellt, wie neue Fasern und Technologien sowie neue Designansätze des Recyclings, Upcyclings oder Zero Waste. Das „Labor“ zeigt auf, wie der ethisch vertretbarer Kleiderschrank von morgen aussehen könnte. Nähere Informationen finden Sie unter
Die Ausstellung „Fast Fashion“ im Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg beleuchtet das Thema Mode im Hinblick auf die Aspekte Konsum, Ökonomie und Ökologie. Dabei geht es auch um die Auswirkungen der in den Textilien verwendeten Chemikalien auf Mensch und Umwelt. Beispielhaft werden mögliche Wirkungen von perfluorierten Chemikalien, Alkylphenolethoxylaten, Phthalaten und weiteren Chemikaliengruppen dargestellt. Thema sind aber auch Prozesse wie „Stonewashing“, Sandstrahlen von Jeans und Gerben von Leder, für die alternative Methoden vorgestellt werden. Die Ausstellung will Konsumenten anregen ihre Rolle in der Gesellschaft zu hinterfragen und ihre Marktmacht zu nutzen, um positive Veränderungen herbeizuführen. Im „Labor“ werden unter dem Stichwort Slow Fashion Möglichkeiten vorgestellt, wie neue Fasern und Technologien sowie neue Designansätze des Recyclings, Upcyclings oder Zero Waste. Das „Labor“ zeigt auf, wie der ethisch vertretbarer Kleiderschrank von morgen aussehen könnte. Nähere Informationen finden Sie unter
[[http://www.mkg-hamburg.de/de/ausstellungen/vorschau/fast-fashion.html]]
[http://www.mkg-hamburg.de/de/ausstellungen/vorschau/fast-fashion.html]


=== Workshop "Mind the Gap-Data Availability in REACH Registrations” ===
=== Workshop "Mind the Gap-Data Availability in REACH Registrations” ===
03. Februar 2015
03. Februar 2015


Auf dem Workshop werden die Ergebnisse eines Forschungsprojekts vorgestellt, in dem 1.800 REACH-Registrierungsdossiers von Chemikalien mit hohen Tonnagen überprüft wurden. Zusätzlich dazu bietet der Workshop allen interessierten Stakeholdern die Gelegenheit zur Diskussion über die generelle Qualität der REACH-Registrierungen.
Auf dem Workshop werden die Ergebnisse eines Forschungsprojekts vorgestellt, in dem 1.800 REACH-Registrierungsdossiers von Chemikalien mit hohen Tonnagen überprüft wurden. Zusätzlich dazu bietet der Workshop allen interessierten Stakeholdern die Gelegenheit zur Diskussion über die generelle Qualität der REACH-Registrierungen. <br />
Der Workshop wird gemeinsam vom Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) organisiert und findet am 02. März 2015 im BfR, Didersdorfer Weg 1 (Marienfelde), 12277 Berlin statt.
Der Workshop wird gemeinsam vom Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) organisiert und findet am 02. März 2015 im BfR, Didersdorfer Weg 1 (Marienfelde), 12277 Berlin statt. <br />
Nähere Informationen, die Tagesordnung und das Anmeldeformular finden Sie unter [[http://www.bfr.bund.de]]
Nähere Informationen, die Tagesordnung und das Anmeldeformular finden Sie unter [http://www.bfr.bund.de]


=== Öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zu Endokrinen Disruptoren beendet ===
=== Öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zu Endokrinen Disruptoren beendet ===
30. Januar 2015
30. Januar 2015


Im Rahmen eines Impact Assessments zu verschiedenen Regulierungsoptionen für endokrin wirksame Stoffe hatte die Europäische Kommission dazu aufgerufen, verschiedene Optionen zur Identifizierung Endokriner Disruptoren zu kommentieren. Gefragt war unter anderem, ob bei der Identifizierung Endokriner Disruptoren neben den Stoffeigenschaften auch weitere Informationen wie z.B. die Wirkstärke eine Rolle spielen sollen. Dieses lehnt das Umweltbundesamt für die Umweltbewertung von Endokrinen Disruptoren in seinem [[http://www.reach-info.de/dokumente/ed-consultation_uba-statement.pdf Kommentar]] ab.
Im Rahmen eines Impact Assessments zu verschiedenen Regulierungsoptionen für endokrin wirksame Stoffe hatte die Europäische Kommission dazu aufgerufen, verschiedene Optionen zur Identifizierung Endokriner Disruptoren zu kommentieren. Gefragt war unter anderem, ob bei der Identifizierung Endokriner Disruptoren neben den Stoffeigenschaften auch weitere Informationen wie z.B. die Wirkstärke eine Rolle spielen sollen. Dieses lehnt das Umweltbundesamt für die Umweltbewertung von Endokrinen Disruptoren in seinem [http://www.reach-info.de/dokumente/ed-consultation_uba-statement.pdf Kommentar] ab. <br />
Weitere Informationen zur Konsultation:
Weitere Informationen zur Konsultation:<br />
[[http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dgs_consultations/food/consultation_20150116_endocrine-disruptors_en.htm]]
[http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dgs_consultations/food/consultation_20150116_endocrine-disruptors_en.htm]


=== Sechs neue Stoffe auf der REACH Kandidatenliste ===
=== Sechs neue Stoffe auf der REACH Kandidatenliste ===
19. Dezember 2014
19. Dezember 2014


Seit 17. Dezember umfasst die REACH Kandidatenliste sechs weitere besonders besorgniserregende Stoffe, insgesamt nun 161 Stoffe. Zwei Neuaufnahmen gehen auf Vorschläge des Umweltbundesamtes zurück: UV-Stabilisatoren aus der Gruppe der Phenolbenzotriazole, die vor allem in Kunststoffen, Gummi und Beschichtungen eingesetzt werden. Die beiden Stoffe sind in der Umwelt sehr langlebig, wirken giftig und reichern sich in hohem Maße in Organismen an.
Seit 17. Dezember umfasst die REACH Kandidatenliste sechs weitere besonders besorgniserregende Stoffe, insgesamt nun 161 Stoffe. Zwei Neuaufnahmen gehen auf Vorschläge des Umweltbundesamtes zurück: UV-Stabilisatoren aus der Gruppe der Phenolbenzotriazole, die vor allem in Kunststoffen, Gummi und Beschichtungen eingesetzt werden. Die beiden Stoffe sind in der Umwelt sehr langlebig, wirken giftig und reichern sich in hohem Maße in Organismen an. <br />
[[http://www.reach-info.de/kandidatenliste161.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/kandidatenliste161.htm Weiterlesen]


=== Kommentierung Beschränkungsvorschlag PFOA und PFOA-Vorläufersubstanzen ===
=== Kommentierung Beschränkungsvorschlag PFOA und PFOA-Vorläufersubstanzen ===
17. Dezember 2014
17. Dezember 2014


Deutschland hat gemeinsam mit Norwegen einen Vorschlag zur Beschränkung der Herstellung, der Vermarktung, des Imports und der Verwendung von Perfluoroktansäure (PFOA), deren Salze und Vorläuferverbindungen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Dieser Beschränkungsvorschlag kann bis zum 17.06.2015 über die [[https://echa.europa.eu/restrictions-under-consideration ECHA-Internetseite]] kommentiert werden. Damit die Kommentare bereits bei der ersten Diskussion im März berücksichtigt werden können, begrüßen die ECHA-Ausschüsse frühzeitige Kommentare bis zum 01.03.2015. Mit [[https://echa.europa.eu/documents/10162/3b6926a2-64cb-4849-b9be-c226b56ae7fe spezifischen Fragen]] macht die ECHA auf noch relevante Informationen aufmerksam.
Deutschland hat gemeinsam mit Norwegen einen Vorschlag zur Beschränkung der Herstellung, der Vermarktung, des Imports und der Verwendung von Perfluoroktansäure (PFOA), deren Salze und Vorläuferverbindungen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Dieser Beschränkungsvorschlag kann bis zum 17.06.2015 über die [https://echa.europa.eu/restrictions-under-consideration ECHA-Internetseite] kommentiert werden. Damit die Kommentare bereits bei der ersten Diskussion im März berücksichtigt werden können, begrüßen die ECHA-Ausschüsse frühzeitige Kommentare bis zum 01.03.2015. Mit [https://echa.europa.eu/documents/10162/3b6926a2-64cb-4849-b9be-c226b56ae7fe spezifischen Fragen] macht die ECHA auf noch relevante Informationen aufmerksam.


=== Acht Jahre REACH – positive Bilanz, aber es bleibt viel zu tun ===
=== Acht Jahre REACH – positive Bilanz, aber es bleibt viel zu tun ===
01. Dezember 2014
01. Dezember 2014


Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA) ziehen nach acht Jahren REACH eine positive Bilanz: „Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem besseren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien – in Europa und global.
Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA) ziehen nach acht Jahren REACH eine positive Bilanz: „Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem besseren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien – in Europa und global. <br />
[[https://www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/acht-jahre-reach-positive-bilanz-aber-es-bleibt UBA Presseinformation]] >
[https://www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/acht-jahre-reach-positive-bilanz-aber-es-bleibt UBA Presseinformation >]


=== REACH Kongress 2014: Dialog. Verantwortung. Perspektiven. ===
=== REACH Kongress 2014: Dialog. Verantwortung. Perspektiven. ===
06. November 2014
06. November 2014


Auf dem REACH-Kongress 2014 am 1. und 2. Dezember am Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau steht die Frage im Mittelpunkt, wie die Verantwortungsteilung für die Identifizierung und Minimierung von Chemikalienrisiken in der Praxis funktioniert. Vertreterinnen und Vertretern aller von der EU-Chemikalienverordnung REACH betroffenen Interessengruppen werden sich offen und kritisch zum heutigen Umsetzungsstand austauschen können. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das UBA als Veranstalter wollen mit diesem Dialog eine gemeinsame Basis für die weitere Entwicklung schaffen.
Auf dem REACH-Kongress 2014 am 1. und 2. Dezember am Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau steht die Frage im Mittelpunkt, wie die Verantwortungsteilung für die Identifizierung und Minimierung von Chemikalienrisiken in der Praxis funktioniert. Vertreterinnen und Vertretern aller von der EU-Chemikalienverordnung REACH betroffenen Interessengruppen werden sich offen und kritisch zum heutigen Umsetzungsstand austauschen können. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das UBA als Veranstalter wollen mit diesem Dialog eine gemeinsame Basis für die weitere Entwicklung schaffen. <br />
> [[https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/reach-kongress-2014-start zur Kongresswebseite]]
> [https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/reach-kongress-2014-start zur Kongresswebseite]


=== Gruppierung von Stoffen für das behördliche Risikomanagement ===
=== Gruppierung von Stoffen für das behördliche Risikomanagement ===
06. November 2014
06. November 2014


Dr. Björn Hansen, EU Kommission und Dr. Christoph Schulte, UBA diskutierten bei der ChemSec Veranstaltung „SINnovation - keys for the future“ über die Möglichkeiten, Stoffe beim Risikomanagement zu gruppieren. Die Diskussion war Teil einer Veranstaltung der NGO „ChemSec“ am 08.10.2014 in Brüssel zur Erweiterung der SIN-Liste (Substitute It Now). Die Liste der Chemikalien, für die ChemSEC eine Substitution fordert, wurde um 28 auf 831 Stoffe erweitert. Die neuen Stoffe wählte ChemSEC überwiegend wegen ihres endokrinen Wirkmechanismus oder wegen persistenter, bioakkumulierender Eigenschaften aus. Bei der Veranstaltung stellte ChemSEC auch ein Konzept zur Identifizierung ähnlicher Stoffe (SINimilyrity tool) vor.
Dr. Björn Hansen, EU Kommission und Dr. Christoph Schulte, UBA diskutierten bei der ChemSec Veranstaltung „SINnovation - keys for the future“ über die Möglichkeiten, Stoffe beim Risikomanagement zu gruppieren. Die Diskussion war Teil einer Veranstaltung der NGO „ChemSec“ am 08.10.2014 in Brüssel zur Erweiterung der SIN-Liste (Substitute It Now). Die Liste der Chemikalien, für die ChemSEC eine Substitution fordert, wurde um 28 auf 831 Stoffe erweitert. Die neuen Stoffe wählte ChemSEC überwiegend wegen ihres endokrinen Wirkmechanismus oder wegen persistenter, bioakkumulierender Eigenschaften aus. Bei der Veranstaltung stellte ChemSEC auch ein Konzept zur Identifizierung ähnlicher Stoffe (SINimilyrity tool) vor. <br />
[[http://www.reach-info.de/sin.htm Weiterlesen]]
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=== Welche Stoffe prüfen die Behörden? ECHA und deutscher Helpdesk erweitern REACH-Informationsangebot. ===
=== Welche Stoffe prüfen die Behörden? ECHA und deutscher Helpdesk erweitern REACH-Informationsangebot. ===
13. Oktober 2014
13. Oktober 2014


Seit Kurzem informiert die europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website darüber, welche Chemikalien aktuell unter REACH auf dem Prüfstand stehen. Für diese Stoffe analysieren die Behörden die Risikomanagement-Optionen. Mit der RMOA (Risk Management Options Analysis) dokumentieren sie, wie Risiken angemessen reguliert werden sollen. Zu den möglichen Regelungen gehören z.B. eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung, die Zulassungspflicht oder eine Beschränkung. Das neue „Public Activities Coordination Tool“ (PACT) beschreibt den Stand einer RMOA und, nach der EU-weiten Diskussion, die Schlussfolgerungen daraus.
Seit Kurzem informiert die europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website darüber, welche Chemikalien aktuell unter REACH auf dem Prüfstand stehen. Für diese Stoffe analysieren die Behörden die Risikomanagement-Optionen. Mit der RMOA (Risk Management Options Analysis) dokumentieren sie, wie Risiken angemessen reguliert werden sollen. Zu den möglichen Regelungen gehören z.B. eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung, die Zulassungspflicht oder eine Beschränkung. Das neue „Public Activities Coordination Tool“ (PACT) beschreibt den Stand einer RMOA und, nach der EU-weiten Diskussion, die Schlussfolgerungen daraus. <br />
[[http://www.reach-info.de/pact.htm Weiterlesen]]
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=== ECHA schlägt weitere 22 Stoffe für Zulassungpflicht vor ===
=== ECHA schlägt weitere 22 Stoffe für Zulassungpflicht vor ===
05. September 2014
05. September 2014


Bis zum 30. November ist es möglich, die nächsten Empfehlungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für die Fortschreibung des Anhangs XIV zu kommentieren. Der Anhang XIV umfasst alle besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die unter REACH zulassungspflichtig sind. Erstmals wird in dieser Kommentierungsrunde bereits nach möglichen sozioökonomischen Folgen einer Zulassungspflicht gefragt.
Bis zum 30. November ist es möglich, die nächsten Empfehlungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für die Fortschreibung des Anhangs XIV zu kommentieren. Der Anhang XIV umfasst alle besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die unter REACH zulassungspflichtig sind. Erstmals wird in dieser Kommentierungsrunde bereits nach möglichen sozioökonomischen Folgen einer Zulassungspflicht gefragt. <br />
[[http://www.reach-info.de/zulassungspflicht.htm Weiterlesen]]
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=== ECHA veröffentlicht zehn SVHC-Vorschläge ===
=== ECHA veröffentlicht zehn SVHC-Vorschläge ===
05. September 2014
05. September 2014


Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat zehn Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) veröffentlicht, die bis zum 16.10.2014 über die ECHA-Internetseite kommentiert werden können. Im Dezember entscheidet dann der Ausschuss der Mitgliedstaaten bei der ECHA über die Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat zehn Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) veröffentlicht, die bis zum 16.10.2014 über die ECHA-Internetseite kommentiert werden können. Im Dezember entscheidet dann der Ausschuss der Mitgliedstaaten bei der ECHA über die Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste. <br />
[[http://www.reach-info.de/svhc_vorschlaege-2014.htm Weiterlesen]]
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=== Europäische Chemikalienagentur wirbt für REACH Verbraucherrechte ===
=== Europäische Chemikalienagentur wirbt für REACH Verbraucherrechte ===
18. Juli 2014
18. Juli 2014


Mit einem [[https://www.youtube.com/watch?v=8znVRGqz314 sehenswerten Werbespot]] macht die Europäische Chemikalienagentur ECHA neuerdings auf die [[http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm REACH Auskunftsrechte]] aufmerksam. Verbraucherinnen und Verbraucher werden aufgefordert ihr Recht auf Auskunft über besonders besorgniserregende Chemikalien in Produkten zu nutzen. „Jedes Produkt besteht aus Chemikalien“, heißt es in dem Spot, „Achten Sie darauf, dass nicht Sie den Preis für gefährliche Chemikalien zahlen müssen“. Um Ihr Auskunftsrecht zu nutzen, müssen Sie eine Anfrage an den Hersteller, Importeur oder Händler eines Produktes stellen. Am einfachsten geht das über das [[http://www.reach-info.de/verbraucheranfrage.htm Online-Formular des Umweltbundesamtes]]. Nach Eingabe der Barcode-Nummer des Produktes und Ihrer Kontaktdaten wird dort automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur versendet.
Mit einem [https://www.youtube.com/watch?v=8znVRGqz314 sehenswerten Werbespot] macht die Europäische Chemikalienagentur ECHA neuerdings auf die [http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm REACH Auskunftsrechte] aufmerksam. Verbraucherinnen und Verbraucher werden aufgefordert ihr Recht auf Auskunft über besonders besorgniserregende Chemikalien in Produkten zu nutzen. „Jedes Produkt besteht aus Chemikalien“, heißt es in dem Spot, „Achten Sie darauf, dass nicht Sie den Preis für gefährliche Chemikalien zahlen müssen“. Um Ihr Auskunftsrecht zu nutzen, müssen Sie eine Anfrage an den Hersteller, Importeur oder Händler eines Produktes stellen. Am einfachsten geht das über das [http://www.reach-info.de/verbraucheranfrage.htm Online-Formular des Umweltbundesamtes]. Nach Eingabe der Barcode-Nummer des Produktes und Ihrer Kontaktdaten wird dort automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur versendet.


=== Ergebnisse des UBA-Workshops zur Bioakkumulation ===
=== Ergebnisse des UBA-Workshops zur Bioakkumulation ===
18. Juli 2014
18. Juli 2014


Die Bioakkumulation ist eine der wichtigsten Kenngrößen bei der Identifizierung von Stoffen mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften (PBT-Eigenschaften). Solche Stoffe sind langlebig in der Umwelt, können sich in Organismen anreichern und sind gleichzeitig giftig – eine ungewünschte Kombination von Eigenschaften. REACH fordert daher, solche Stoffe zu ersetzen.
Die Bioakkumulation ist eine der wichtigsten Kenngrößen bei der Identifizierung von Stoffen mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften (PBT-Eigenschaften). Solche Stoffe sind langlebig in der Umwelt, können sich in Organismen anreichern und sind gleichzeitig giftig – eine ungewünschte Kombination von Eigenschaften. REACH fordert daher, solche Stoffe zu ersetzen. <br />
Am 26. und 27. Juni führte das UBA einen internationalen Bioakkumulations-Workshop in der Aula des Bauhauses in Dessau durch, an dem über 70 Vertreter der Wissenschaft, Industrie und Behörden teilnahmen. Ziel des Workshops war es, das Verständnis der Bioakkumulation zu verbessern, weiteren Forschungsbedarf aufzuzeigen und einen Beitrag zur Verbesserung von Bewertungsstrategien zu leisten.
Am 26. und 27. Juni führte das UBA einen internationalen Bioakkumulations-Workshop in der Aula des Bauhauses in Dessau durch, an dem über 70 Vertreter der Wissenschaft, Industrie und Behörden teilnahmen. Ziel des Workshops war es, das Verständnis der Bioakkumulation zu verbessern, weiteren Forschungsbedarf aufzuzeigen und einen Beitrag zur Verbesserung von Bewertungsstrategien zu leisten. <br />
[[http://www.reach-info.de/ws_bioakkumulation.htm Weiterlesen]]
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=== Beschränkungsvorschlag von Bisphenol A in Thermopapier – Öffentliche Kommentierung gestartet ===
=== Beschränkungsvorschlag von Bisphenol A in Thermopapier – Öffentliche Kommentierung gestartet ===
14. Juli 2014
14. Juli 2014


Nachdem die Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und für Sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA das überarbeitete französische REACH Beschränkungsdossier für die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier als konform mit den REACH-Anforderungen erklärt haben, hat die ECHA am 18.06. das öffentliche Kommentierungsverfahren zu dem Beschränkungsvorschlag eröffnet.
Nachdem die Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und für Sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA das überarbeitete französische REACH Beschränkungsdossier für die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier als konform mit den REACH-Anforderungen erklärt haben, hat die ECHA am 18.06. das öffentliche Kommentierungsverfahren zu dem Beschränkungsvorschlag eröffnet. <br />
[[http://www.reach-info.de/bisphenol-a.htm Weiterlesen und weitere Neuigkeiten zu Bisphenol A]]
[http://www.reach-info.de/bisphenol-a.htm Weiterlesen und weitere Neuigkeiten zu Bisphenol A]


=== UBA-Outdoorjacken-Test: Wetterschutz schädigt die Gewässer ===
=== UBA-Outdoorjacken-Test: Wetterschutz schädigt die Gewässer ===
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15 wetterfeste Funktionsjacken ließ das UBA untersuchen - und fand in allen Imprägnierungen poly- und perfluorierte Chemikalien (PFC). Dies ist problematisch, da PFC durch Verflüchtigen in die Luft und beim Waschen in die Gewässer gelangen, wo sie nicht abgebaut, sondern weltweit verbreitet werden.
15 wetterfeste Funktionsjacken ließ das UBA untersuchen - und fand in allen Imprägnierungen poly- und perfluorierte Chemikalien (PFC). Dies ist problematisch, da PFC durch Verflüchtigen in die Luft und beim Waschen in die Gewässer gelangen, wo sie nicht abgebaut, sondern weltweit verbreitet werden.
> [[http://www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/uba-outdoorjacken-test-wetterschutz-schaedigt-die]]
> [http://www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/uba-outdoorjacken-test-wetterschutz-schaedigt-die]


=== Erste Zulassung unter REACH beschlossen ===
=== Erste Zulassung unter REACH beschlossen ===
24. Juni 2014
24. Juni 2014


Am 18.06.2014 hat der REACH Regelungsausschuss der EU Kommission die erste Zulassung unter REACH beschlossen. Bei dem Zulassungsantrag der Firma Rolls Royce geht es um die Verwendung des fortpflanzungsschädigenden Weichmachers DEHP bei der Herstelllung von Triebwerksschaufeln für Flugzeugtriebwerke. Weil Ersatzstoffe noch nicht ausreichend getestet sind, darf DEHP für weitere sieben Jahre für diesen Zweck verwendet werden.
Am 18.06.2014 hat der REACH Regelungsausschuss der EU Kommission die erste Zulassung unter REACH beschlossen. Bei dem Zulassungsantrag der Firma Rolls Royce geht es um die Verwendung des fortpflanzungsschädigenden Weichmachers DEHP bei der Herstelllung von Triebwerksschaufeln für Flugzeugtriebwerke. Weil Ersatzstoffe noch nicht ausreichend getestet sind, darf DEHP für weitere sieben Jahre für diesen Zweck verwendet werden. <br />
[[http://www.reach-info.de/zulassung_dehp.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/zulassung_dehp.htm Weiterlesen]


=== Kandidatenliste enthält 155 besonders besorgniserregende Stoffe ===
=== Kandidatenliste enthält 155 besonders besorgniserregende Stoffe ===
20. Juni 2014
20. Juni 2014


Am 16.06.2014 wurde die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), nach einstimmigem Beschluss des Ausschusses der EU-Mitgliedstaaten, um 4 auf nun 155 Stoffe erweitert. Zwei Natriumborate, der Weichmacher DIHP (1,2-Benzenedicarboxylic acid, dihexyl ester, branched and linear) und Cadmiumchlorid wurden aufgenommen, weil sie krebserregende, mutagene und/oder fortpflanzungsschädigende Eigenschaften haben. Damit umfasst die Kandidatenliste 155 SVHC.
Am 16.06.2014 wurde die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), nach einstimmigem Beschluss des Ausschusses der EU-Mitgliedstaaten, um 4 auf nun 155 Stoffe erweitert. Zwei Natriumborate, der Weichmacher DIHP (1,2-Benzenedicarboxylic acid, dihexyl ester, branched and linear) und Cadmiumchlorid wurden aufgenommen, weil sie krebserregende, mutagene und/oder fortpflanzungsschädigende Eigenschaften haben. Damit umfasst die Kandidatenliste 155 SVHC. <br />
[[http://www.reach-info.de/kandidatenliste155.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/kandidatenliste155.htm Weiterlesen]


=== Wissenschaftlicher Ausschuss für Risikobeurteilung unterstützt EU-weite Beschränkung von Nonylphenol und Nonylphenol-Ethoxylaten ===
=== Wissenschaftlicher Ausschuss für Risikobeurteilung unterstützt EU-weite Beschränkung von Nonylphenol und Nonylphenol-Ethoxylaten ===
19. Juni 2014
19. Juni 2014


Der wissenschaftliche Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (RAC) unterstützt mit seiner Stellungnahme Anfang Juni den schwedischen Vorschlag einer EU-weiten Beschränkung von [[http://www.reach-info.de/alkylphenole.htm Nonylphenol und Nonylphenol-Ethoxylaten]]. Ziel der Beschränkung ist das Verbot des Inverkehrbringens von Textilbekleidung, Stoffaccessoires und Heimtextilien, die diese Chemikalien enthalten.
Der wissenschaftliche Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (RAC) unterstützt mit seiner Stellungnahme Anfang Juni den schwedischen Vorschlag einer EU-weiten Beschränkung von [http://www.reach-info.de/alkylphenole.htm Nonylphenol und Nonylphenol-Ethoxylaten]. Ziel der Beschränkung ist das Verbot des Inverkehrbringens von Textilbekleidung, Stoffaccessoires und Heimtextilien, die diese Chemikalien enthalten. <br />
Deutschland bereitet gemeinsam mit Norwegen einen Vorschlag zur Beschränkung eines weiteren umweltschädigenden Stoff vor. Der Vorschlag zur Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens, des Imports und der Verwendung von der Perfluoroktansäure [[https://echa.europa.eu/registry-of-current-restriction-proposal-intentions/-/substance/5524/search/+/term (PFOA), ihrer Salze und Vorläuferverbindungen]] wird im Oktober bei der europäischen Chemikalienagentur eingereicht.
Deutschland bereitet gemeinsam mit Norwegen einen Vorschlag zur Beschränkung eines weiteren umweltschädigenden Stoff vor. Der Vorschlag zur Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens, des Imports und der Verwendung von der Perfluoroktansäure [https://echa.europa.eu/registry-of-current-restriction-proposal-intentions/-/substance/5524/search/+/term (PFOA), ihrer Salze und Vorläuferverbindungen] wird im Oktober bei der europäischen Chemikalienagentur eingereicht.


=== Bisphenol-A Emissionen in die Umwelt ===
=== Bisphenol-A Emissionen in die Umwelt ===
17. Juni 2014
17. Juni 2014


Wegen der Wirkungen auf das Hormonsystem ist Bisphenol A eine weltweit sehr umstrittene, aber auch wirtschaftlich bedeutende Chemikalie. Allein in Europa stellt die chemische Industrie jährlich 1.15 Millionen Tonnen davon her. Bisphenol A ist ein Ausgangsstoff für Polycarbonate und Epoxidharze, die beispielsweise für Plastikflaschen oder Doseninnenbeschichtungen verwendet werden. Bisphenol-A dient auch als Entwickler in Thermopapier. Wissenschaftler weisen Bisphenol-A regelmäßig in der Umwelt nach. An einer UBA-Studie beteiligte Wissenschaftler werteten aktuelle Daten von Unternehmen, Datenbanken und wissenschaftlichen Studien aus und ermittelten so, aus welchen Quellen und in welchen Mengen Bisphenol-A in die Umwelt gelangt.
Wegen der Wirkungen auf das Hormonsystem ist Bisphenol A eine weltweit sehr umstrittene, aber auch wirtschaftlich bedeutende Chemikalie. Allein in Europa stellt die chemische Industrie jährlich 1.15 Millionen Tonnen davon her. Bisphenol A ist ein Ausgangsstoff für Polycarbonate und Epoxidharze, die beispielsweise für Plastikflaschen oder Doseninnenbeschichtungen verwendet werden. Bisphenol-A dient auch als Entwickler in Thermopapier. Wissenschaftler weisen Bisphenol-A regelmäßig in der Umwelt nach. An einer UBA-Studie beteiligte Wissenschaftler werteten aktuelle Daten von Unternehmen, Datenbanken und wissenschaftlichen Studien aus und ermittelten so, aus welchen Quellen und in welchen Mengen Bisphenol-A in die Umwelt gelangt. <br />
[[http://www.reach-info.de/bisphenol-a_gutachten.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/bisphenol-a_gutachten.htm Weiterlesen]


=== Auskunftsrecht zu Chemikalien in Verbraucherprodukten ===
=== Auskunftsrecht zu Chemikalien in Verbraucherprodukten ===
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Alltagsprodukte wie Möbel, Sportartikel, Schuhe, Werkzeuge etc. können besonders besorgniserregende Chemikalien enthalten. Mit Hilfe der Nummer unter dem Barcode können Sie sich über solche Chemikalien in Alltagsprodukten informieren. Das Online-Formular des Umweltbundesamtes erstellt für Sie eine Anfrage beim Hersteller oder Importeur. Das Auskunftsrecht ist Bestandteil der Europäischen Chemikalienverordnung REACH.
Alltagsprodukte wie Möbel, Sportartikel, Schuhe, Werkzeuge etc. können besonders besorgniserregende Chemikalien enthalten. Mit Hilfe der Nummer unter dem Barcode können Sie sich über solche Chemikalien in Alltagsprodukten informieren. Das Online-Formular des Umweltbundesamtes erstellt für Sie eine Anfrage beim Hersteller oder Importeur. Das Auskunftsrecht ist Bestandteil der Europäischen Chemikalienverordnung REACH.
[[http://www.reach-info.de/einfuehrung.htm#verbraucher Weiterlesen]]
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=== Wie können Nanomaterialien mit REACH angemessen bewertet werden ===
=== Wie können Nanomaterialien mit REACH angemessen bewertet werden ===
17. April 2014
17. April 2014


Seit mehreren Jahren diskutieren die Europäischen Mitgliedstaaten, wie sich spezifische Risiken durch Nanomaterialien angemessen bewerten und bei Bedarf auch regulieren lassen. Denn in Nanoform haben Chemikalien oft völlig andere Eigenschaften und Wirkungen. Auch Verteilung- und Transportmechanismen im Organismus sind durch die Aufnahme als Partikel verschieden. Die große Oberfläche von Nanomaterialien bedingt ein besonders großes Wechselwirkungspotential mit Umweltmedien und biologischen Systemen.
Seit mehreren Jahren diskutieren die Europäischen Mitgliedstaaten, wie sich spezifische Risiken durch Nanomaterialien angemessen bewerten und bei Bedarf auch regulieren lassen. Denn in Nanoform haben Chemikalien oft völlig andere Eigenschaften und Wirkungen. Auch Verteilung- und Transportmechanismen im Organismus sind durch die Aufnahme als Partikel verschieden. Die große Oberfläche von Nanomaterialien bedingt ein besonders großes Wechselwirkungspotential mit Umweltmedien und biologischen Systemen. <br />
[[http://www.reach-info.de/nanomaterialien.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/nanomaterialien.htm Weiterlesen]


=== UBA-Workshop zur Bioakkumulation ===
=== UBA-Workshop zur Bioakkumulation ===
11. April 2014
11. April 2014


Vom 26. bis 27 Juni 2014 organisiert das UBA in Dessau einen Workshop zur Bioakkumulation von Stoffen. Die Bioakkumulation ist ein zentrales Kriterium bei der Gefahrenabschätzung von Chemikalien und der Identifizierung persistenter bioakkumulierender Stoffe als besonders Besorgnis erregende Substanzen nach der REACH-Verordnung. Partner der Veranstaltung sind das Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie (IME)Schmallenberg , das Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin Hannover (ITEM), das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UfZ) Leipzig, die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen und das Analytische Laboratorium Luhnstedt. Gemeinsam mit weiteren internationalen Expertinnen und Experten soll der aktuelle Wissensstand zur Bioakkumulation und Möglichkeiten diskutiert werden, wie der aktuelle Bewertungsansatz erweitert werden kann. Der Workshop richtet sich an Wissenschaftler und interessierte Akteure aus den Bereichen der Regulatorik und Industrie.
Vom 26. bis 27 Juni 2014 organisiert das UBA in Dessau einen Workshop zur Bioakkumulation von Stoffen. Die Bioakkumulation ist ein zentrales Kriterium bei der Gefahrenabschätzung von Chemikalien und der Identifizierung persistenter bioakkumulierender Stoffe als besonders Besorgnis erregende Substanzen nach der REACH-Verordnung. Partner der Veranstaltung sind das Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie (IME)Schmallenberg , das Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin Hannover (ITEM), das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UfZ) Leipzig, die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen und das Analytische Laboratorium Luhnstedt. Gemeinsam mit weiteren internationalen Expertinnen und Experten soll der aktuelle Wissensstand zur Bioakkumulation und Möglichkeiten diskutiert werden, wie der aktuelle Bewertungsansatz erweitert werden kann. Der Workshop richtet sich an Wissenschaftler und interessierte Akteure aus den Bereichen der Regulatorik und Industrie. <br />
Weitere Details sind der detaillierten [[http://www.reach-info.de/dokumente/bioacc-ws.pdf Workshopankündigung]] zu entnehmen. Anmeldungen bitte per Email bis zum 13.6.2014 an: [[mailo: uta.zacharias@uba.de uta.zacharias@uba.de]]
Weitere Details sind der detaillierten [http://www.reach-info.de/dokumente/bioacc-ws.pdf Workshopankündigung] zu entnehmen. Anmeldungen bitte per Email bis zum 13.6.2014 an: [mailo:uta.zacharias@uba.de]


=== Neuer CoRAP veröffentlicht: Deutschland bewertet 2014 sieben Stoffe ===
=== Neuer CoRAP veröffentlicht: Deutschland bewertet 2014 sieben Stoffe ===
04. April 2014
04. April 2014


Am 26. März hat die ECHA den aktualisierten Community Rolling Action Plan (CoRAP) für die Jahre 2014 bis 2016 veröffentlicht. Dieser Plan benennt die für die jeweiligen Jahre geplanten Stoffbewertungen unter REACH, die von den einzelnen Behörden der Mitgliedsstaaten angekündigt sind. Von den 51 für 2014 gemeldeten Bewertungen übernimmt Deutschland sieben. Fünf dieser Bewertungen werden durch das Umweltbundesamt (UBA) erfolgen. Bei der Stoffbewertung werden Verdachtsmomente bezüglich der Gefährdung der Umwelt oder Gesundheit überprüft. Ggf. können auch weitere Untersuchungen seitens der Unternehmen gefordert werden. Die Stoffbewertung muss innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung des aktualisierten CoRAP abgeschlossen sein.
Am 26. März hat die ECHA den aktualisierten Community Rolling Action Plan (CoRAP) für die Jahre 2014 bis 2016 veröffentlicht. Dieser Plan benennt die für die jeweiligen Jahre geplanten Stoffbewertungen unter REACH, die von den einzelnen Behörden der Mitgliedsstaaten angekündigt sind. Von den 51 für 2014 gemeldeten Bewertungen übernimmt Deutschland sieben. Fünf dieser Bewertungen werden durch das Umweltbundesamt (UBA) erfolgen. Bei der Stoffbewertung werden Verdachtsmomente bezüglich der Gefährdung der Umwelt oder Gesundheit überprüft. Ggf. können auch weitere Untersuchungen seitens der Unternehmen gefordert werden. Die Stoffbewertung muss innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung des aktualisierten CoRAP abgeschlossen sein. <br />
[[http://www.reach-info.de/corap2014.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/corap2014.htm Weiterlesen]


=== Kommentierung der aktuellen SVHC-Vorschläge ===
=== Kommentierung der aktuellen SVHC-Vorschläge ===
04. April 2014
04. April 2014


Zweimal jährlich können die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zur Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste ([[http://www.reach-info.de/kandidatenliste.htm]]) vorschlagen. Im Januar 2014 gingen zwei dänische und zwei schwedische Vorschläge bei der ECHA ein. Die Vorschläge können bis zum 17.4.2014 über die ECHA-Internetseite kommentiert werden. Über die Aufnahme in die Kandidatenliste wird der Ausschuss der Mitgliedstaaten bei der ECHA im Juni entscheiden.
Zweimal jährlich können die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zur Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste ([http://www.reach-info.de/kandidatenliste.htm]) vorschlagen. Im Januar 2014 gingen zwei dänische und zwei schwedische Vorschläge bei der ECHA ein. Die Vorschläge können bis zum 17.4.2014 über die ECHA-Internetseite kommentiert werden. Über die Aufnahme in die Kandidatenliste wird der Ausschuss der Mitgliedstaaten bei der ECHA im Juni entscheiden. <br />
[[http://www.reach-info.de/svhc_vorschlaege.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/svhc_vorschlaege.htm Weiterlesen]


=== Europäische Chemikalienagentur schlägt Zulassungspflicht vor ===
=== Europäische Chemikalienagentur schlägt Zulassungspflicht vor ===
04. April 2014
04. April 2014


Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihre 5. Empfehlung zur Fortschreibung des Anhangs XIV der REACH-Verordnung veröffentlicht. Im Anhang XIV sind die Stoffe aufgeführt, für die eine Zulassungspflicht besteht. Die Empfehlung umfasst bestimmte Keramikfasern und Octylphenol-Ethoxylate. Diese Gruppe hatte das Umweltbundesamt als besonders besorgniserregend vorgeschlagen. Die EU-Mitgliedstaaten unterstützten den Vorschlag einstimmig, so dass Octylphenol-Ethoxylate seit Dezember 2012 auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen sind.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihre 5. Empfehlung zur Fortschreibung des Anhangs XIV der REACH-Verordnung veröffentlicht. Im Anhang XIV sind die Stoffe aufgeführt, für die eine Zulassungspflicht besteht. Die Empfehlung umfasst bestimmte Keramikfasern und Octylphenol-Ethoxylate. Diese Gruppe hatte das Umweltbundesamt als besonders besorgniserregend vorgeschlagen. Die EU-Mitgliedstaaten unterstützten den Vorschlag einstimmig, so dass Octylphenol-Ethoxylate seit Dezember 2012 auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen sind. <br />
[[http://www.reach-info.de/zulassungspflicht.htm Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/zulassungspflicht.htm Weiterlesen]


=== Wissenschaftlicher Ausschuss bestätigt Einstufung von Bisphenol A als fortpflanzungsgefährdend ===
=== Wissenschaftlicher Ausschuss bestätigt Einstufung von Bisphenol A als fortpflanzungsgefährdend ===
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25. März 2014
25. März 2014


Vom 15. bis 18. Juni 2014 findet an der Hochschule Fresenius in Idstein die 6. internationale Tagung zu per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) statt. PFC sind wegen ihrer Umweltgefährdung für das UBA eine Stoffgruppe, die weiterer gesetzlicher Regulierung bedarf. Deshalb beteiligt sich das UBA aktiv an der Organisation dieser Veranstaltung. Im Rahmen dieser Tagungsreihe präsentieren und diskutieren Wissenschaftler und Regulatoren aus der ganzen Welt über wissenschaftliche und regulatorische Entwicklungen in Bezug auf diese besorgniserregende Stoffgruppe. Weitere Informationen zur Tagungsreihe, insbesondere zur diesjährigen Tagung, finden Sie unter [[http://www.hs-fresenius.de/pfas/]]. Mehr Informationen zu PFC, ihren Verwendungen und den Besorgnissen aus der Umweltperspektive finden Sie unter [[http://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffgruppen/per-polyfluorierte-chemikalien-pfc]] sowie [[http://www.reach-info.de/pfc.htm]]
Vom 15. bis 18. Juni 2014 findet an der Hochschule Fresenius in Idstein die 6. internationale Tagung zu per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) statt. PFC sind wegen ihrer Umweltgefährdung für das UBA eine Stoffgruppe, die weiterer gesetzlicher Regulierung bedarf. Deshalb beteiligt sich das UBA aktiv an der Organisation dieser Veranstaltung. Im Rahmen dieser Tagungsreihe präsentieren und diskutieren Wissenschaftler und Regulatoren aus der ganzen Welt über wissenschaftliche und regulatorische Entwicklungen in Bezug auf diese besorgniserregende Stoffgruppe. Weitere Informationen zur Tagungsreihe, insbesondere zur diesjährigen Tagung, finden Sie unter [http://www.hs-fresenius.de/pfas/]. Mehr Informationen zu PFC, ihren Verwendungen und den Besorgnissen aus der Umweltperspektive finden Sie unter [http://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffgruppen/per-polyfluorierte-chemikalien-pfc] sowie [http://www.reach-info.de/pfc.htm]


=== Unter REACH wird die Freisetzung eines Stoffes in die Umwelt mittels Emissionsfaktoren abgeschätzt
=== Standardisation of release factors for the exposure assessment under REACH - Developments since 2010 ===
Standardisation of release factors for the exposure assessment under REACH - Developments since 2010 ===
21. März 2014
21. März 2014


Unter der Europäischen Chemikalienverordnung REACH wird die Freisetzung eines Stoffes in die Umwelt anhand von Emissionsfaktoren abgeschätzt. Die Industrie kann hierfür realistische Emissionsfaktoren ableiten indem sie sogenannte spezifische Umweltfreisetzungskategorien (spERCs) entwickelt und dies in einem Datenblatt dokumentiert. In einem Gutachten wurden die Plausibilität der Emissionsfaktoren sowie die Qualität der Dokumentation der im Juli 2013 verfügbaren spERCs und ihrer Datenblätter untersucht und bezüglich der Umsetzung von Empfehlungen einer Vorgängerstudie geprüft.
Unter der Europäischen Chemikalienverordnung REACH wird die Freisetzung eines Stoffes in die Umwelt anhand von Emissionsfaktoren abgeschätzt. Die Industrie kann hierfür realistische Emissionsfaktoren ableiten indem sie sogenannte spezifische Umweltfreisetzungskategorien (spERCs) entwickelt und dies in einem Datenblatt dokumentiert. In einem Gutachten wurden die Plausibilität der Emissionsfaktoren sowie die Qualität der Dokumentation der im Juli 2013 verfügbaren spERCs und ihrer Datenblätter untersucht und bezüglich der Umsetzung von Empfehlungen einer Vorgängerstudie geprüft. <br />
[[http://www.reach-info.de/emissionsfaktoren2.htm weiterlesen...]]
[http://www.reach-info.de/emissionsfaktoren2.htm weiterlesen...]


=== Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt - ===
=== Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt - ===
19. März 2014
19. März 2014


Das Ziel einer weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist es, die Gefahren für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt bei der Herstellung, Verwendung und beim Transport von chemischen Stoffen und Gemischen zu reduzieren. Die Grundlage dafür ist ein weltweit einheitliches System für die Einstufung der Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, und für die Gefahrenkommunikation durch die Verwendung gleicher Kennzeichnungssymbole.
Das Ziel einer weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist es, die Gefahren für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt bei der Herstellung, Verwendung und beim Transport von chemischen Stoffen und Gemischen zu reduzieren. Die Grundlage dafür ist ein weltweit einheitliches System für die Einstufung der Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, und für die Gefahrenkommunikation durch die Verwendung gleicher Kennzeichnungssymbole. <br />
[[https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/neue-einstufungs-kennzeichnungssystem-fuer weiterlesen...]]
[https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/neue-einstufungs-kennzeichnungssystem-fuer weiterlesen...]


=== Chemikalien: Leitfaden zur CLP-Verordnung überarbeitet ===
=== Chemikalien: Leitfaden zur CLP-Verordnung überarbeitet ===
19. März 2014
19. März 2014


Bis zum 1. Juni 2015 wird in der EU das alte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien schrittweise durch ein neues ersetzt. Mit dem „Globally Harmonised System“, kurz GHS, wollen die Vereinten Nationen ein weltweit einheitliches System etablieren. In der EU wird es durch die CLP-Verordnung eingeführt, die 2009 in Kraft trat. Der UBA-Leitfaden zu ihrer Anwendung ist nun aktualisiert.
Bis zum 1. Juni 2015 wird in der EU das alte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien schrittweise durch ein neues ersetzt. Mit dem „Globally Harmonised System“, kurz GHS, wollen die Vereinten Nationen ein weltweit einheitliches System etablieren. In der EU wird es durch die CLP-Verordnung eingeführt, die 2009 in Kraft trat. Der UBA-Leitfaden zu ihrer Anwendung ist nun aktualisiert. <br />
[[https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien-leitfaden-zur-clp-verordnung weiterlesen...]]
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=== Ausstieg aus dem Flammschutzmittel HBCD ===
=== Ausstieg aus dem Flammschutzmittel HBCD ===
19. März 2014
19. März 2014


Wärmedämmung wird angesichts der Klimaveränderungen immer dringender. Polystyroldämmstoffe oder auch Rückenbeschichtungen von Vorhängen und Möbelbezugsstoffen oder Beschichtungen von Gehäusekunststoffen werden künftig kein Flammschutzmittel HBCD mehr enthalten dürfen.
Wärmedämmung wird angesichts der Klimaveränderungen immer dringender. Polystyroldämmstoffe oder auch Rückenbeschichtungen von Vorhängen und Möbelbezugsstoffen oder Beschichtungen von Gehäusekunststoffen werden künftig kein Flammschutzmittel HBCD mehr enthalten dürfen. <br />
[https://www.umweltbundesamt.de/themen/ausstieg-aus-dem-flammschutzmittel-hbcd weiterlesen...]]
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=== Aufruf zur Übermittelung von Informationen zu PFOA und PFOA-Vorläufersubstanzen ===
=== Aufruf zur Übermittelung von Informationen zu PFOA und PFOA-Vorläufersubstanzen ===
07. März 2014
07. März 2014


Im Oktober dieses Jahres wird Deutschland gemeinsam mit Norwegen einen Vorschlag zur Beschränkung der Herstellung, der Vermarktung, des Imports und der Verwendung von Perfluoroktansäure (PFOA) sowie deren Salze und Vorläuferverbindungen bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen. Der vorläufige Anwendungsbereich dieser Beschränkung ist detailliert auf der [[https://echa.europa.eu/registry-of-current-restriction-proposal-intentions/-/substance/5524/search/+/term ECHA-Webseite]] beschrieben. Um noch bestehende Informationslücken zur Verwendung von PFOA und PFOA-Vorläufersubstanzen sowie Verfügbarkeit und Anwendbarkeit von Alternativen zu füllen sind Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender aufgerufen bis 30. April 2014 im Rahmen einer Umfrage („Call for Evidence“) ihnen vorliegende Informationen zu übermitteln. Das Umfrageformular und ein Statusbericht zur Beschränkung finden Sie auf der Webseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden: [[http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Verfahren/Beschraenkung/Call-for-evidence/Call-for-evidence.html]]
Im Oktober dieses Jahres wird Deutschland gemeinsam mit Norwegen einen Vorschlag zur Beschränkung der Herstellung, der Vermarktung, des Imports und der Verwendung von Perfluoroktansäure (PFOA) sowie deren Salze und Vorläuferverbindungen bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen. Der vorläufige Anwendungsbereich dieser Beschränkung ist detailliert auf der [https://echa.europa.eu/registry-of-current-restriction-proposal-intentions/-/substance/5524/search/+/term ECHA-Webseite] beschrieben. Um noch bestehende Informationslücken zur Verwendung von PFOA und PFOA-Vorläufersubstanzen sowie Verfügbarkeit und Anwendbarkeit von Alternativen zu füllen sind Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender aufgerufen bis 30. April 2014 im Rahmen einer Umfrage („Call for Evidence“) ihnen vorliegende Informationen zu übermitteln. Das Umfrageformular und ein Statusbericht zur Beschränkung finden Sie auf der Webseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden: [http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Verfahren/Beschraenkung/Call-for-evidence/Call-for-evidence.html]


=== Aufnahme weiterer 7 Stoffe auf die REACH Kandidatenliste ===
=== Aufnahme weiterer 7 Stoffe auf die REACH Kandidatenliste ===
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'''In sechs Jahren haben die Europäische Chemikalienagentur und die Mitgliedstaaten 151 Stoffe als besonders besorgniserregend identifiziert'''
'''In sechs Jahren haben die Europäische Chemikalienagentur und die Mitgliedstaaten 151 Stoffe als besonders besorgniserregend identifiziert'''
Am 16.12.2013 nahm die Europäische Chemikalienagentur sieben weitere Stoffe in die REACH Kandidatenliste auf. Damit sind es nun 151 Stoffe. Nach fünf Jahren waren bereits 138 Stoffe auf der Kandidatenliste. Denn 136 Stoffe auf der Liste im Jahr 2012 war das erklärte Ziel der EU Kommissare für Umwelt, Janez Potocnik, und Wirtschaft und Unternehmen, Antonio Tajani. Nachdem der Druck der EU-Kommission abnahm, sind 2013 nur 13 Stoffe dazugekommen.
Am 16.12.2013 nahm die Europäische Chemikalienagentur sieben weitere Stoffe in die REACH Kandidatenliste auf. Damit sind es nun 151 Stoffe. Nach fünf Jahren waren bereits 138 Stoffe auf der Kandidatenliste. Denn 136 Stoffe auf der Liste im Jahr 2012 war das erklärte Ziel der EU Kommissare für Umwelt, Janez Potocnik, und Wirtschaft und Unternehmen, Antonio Tajani. Nachdem der Druck der EU-Kommission abnahm, sind 2013 nur 13 Stoffe dazugekommen. <br />
[[http://www.reach-info.de/kandidatenliste151.htm weiterlesen...]]
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=== Allwetterkleidung kann gefährliche Chemikalien enthalten ===
=== Allwetterkleidung kann gefährliche Chemikalien enthalten ===
18. Dezember 2013
18. Dezember 2013


Ob Sommer oder Winter, ob Stadt oder Natur. Eine schicke „Outdoorjacke“ lässt Naturverbundenheit erkennen. Greenpeace hat wetterfeste Jacken und Handschuhe auf gefährliche Chemikalien testen lassen und wurde fündig.
Ob Sommer oder Winter, ob Stadt oder Natur. Eine schicke „Outdoorjacke“ lässt Naturverbundenheit erkennen. Greenpeace hat wetterfeste Jacken und Handschuhe auf gefährliche Chemikalien testen lassen und wurde fündig. <br />
[[https://www.umweltbundesamt.de/themen/allwetterkleidung-kann-gefaehrliche-chemikalien weiterlesen...]]
[https://www.umweltbundesamt.de/themen/allwetterkleidung-kann-gefaehrliche-chemikalien weiterlesen...]


=== UBA-Leitfaden „Nachhaltige Chemikalien“ in der Anwendung ===
=== UBA-Leitfaden „Nachhaltige Chemikalien“ in der Anwendung ===
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10. Dezember 2013
10. Dezember 2013


'''Hersteller von Gummi- und Kunststoffprodukten müssen PAK-Gehalt verringern'''
'''Hersteller von Gummi- und Kunststoffprodukten müssen PAK-Gehalt verringern''' <br />
Gummi- und kunststoffhaltige Alltagsprodukte dürfen in Zukunft nur noch minimale Spuren krebserregender Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe – kurz PAK – enthalten. Dazu zählen vor allem Spielzeug- und Sportartikel sowie Werkzeuge. Enthalten diese Produkte eines der acht krebserregenden PAK mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg, so sind sie ab dem 27.12.2015 verboten. Um die neuen Grenzwerte einzuhalten, müssen die Hersteller bis zum Jahresende 2015 ihre Produktionsprozesse optimieren – das gilt auch für Importprodukte, in denen häufig PAK nachgewiesen werden. PAK stehen seit Jahrzehnten wegen ihrer besorgniserregenden Eigenschaften im Fokus von Wissenschaft und Öffentlichkeit: Unabhängige Labore weisen regelmäßig hohe PAK-Gehalte in vielen Alltagsprodukten nach.
Gummi- und kunststoffhaltige Alltagsprodukte dürfen in Zukunft nur noch minimale Spuren krebserregender Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe – kurz PAK – enthalten. Dazu zählen vor allem Spielzeug- und Sportartikel sowie Werkzeuge. Enthalten diese Produkte eines der acht krebserregenden PAK mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg, so sind sie ab dem 27.12.2015 verboten. Um die neuen Grenzwerte einzuhalten, müssen die Hersteller bis zum Jahresende 2015 ihre Produktionsprozesse optimieren – das gilt auch für Importprodukte, in denen häufig PAK nachgewiesen werden. PAK stehen seit Jahrzehnten wegen ihrer besorgniserregenden Eigenschaften im Fokus von Wissenschaft und Öffentlichkeit: Unabhängige Labore weisen regelmäßig hohe PAK-Gehalte in vielen Alltagsprodukten nach. <br />
[[http://www.reach-info.de/pak-grenzwerte.htm weiterlesen...]]
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=== Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen in deutscher Übersetzung ===
=== Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen in deutscher Übersetzung ===
10. Dezember 2013
10. Dezember 2013


Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes (substance of very high concern, SVHC) enthalten, müssen gewerbliche Abnehmer und auf Anfrage auch Verbraucher über diese Stoffe informieren. Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Informationspflicht zu unterstützen, wurde im Juli 2013 der Leitfaden "Guidance for suppliers of articles" auf der Seite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks veröffentlicht. Jetzt steht er als "Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen" auch auf Deutsch zur Verfügung. Der Leitfaden wurde von den für REACH zuständigen Behörden in Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Schweden und Norwegen entwickelt. Diese Staaten haben eine eigene Interpretation der Bezugsgröße für die 0,1 Prozent-Schwelle, ab der die Informationspflichten greifen.
Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes (substance of very high concern, SVHC) enthalten, müssen gewerbliche Abnehmer und auf Anfrage auch Verbraucher über diese Stoffe informieren. Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Informationspflicht zu unterstützen, wurde im Juli 2013 der Leitfaden "Guidance for suppliers of articles" auf der Seite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks veröffentlicht. Jetzt steht er als "Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen" auch auf Deutsch zur Verfügung. Der Leitfaden wurde von den für REACH zuständigen Behörden in Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Schweden und Norwegen entwickelt. Diese Staaten haben eine eigene Interpretation der Bezugsgröße für die 0,1 Prozent-Schwelle, ab der die Informationspflichten greifen. <br />
[[http://www.reach-info.de/lieferanten_von_erzeugnissen.htm weiterlesen...]]
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===  Planung REACH Stoffbewertung 2014-2016 ===
===  Planung REACH Stoffbewertung 2014-2016 ===
18. November 2013
18. November 2013


Die Europäische Chemikalienagentur hat den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für die Aktualisierung des gemeinschaftlichen Aktionsplans zur REACH Stoffbewertung, des sogenannten Community rolling action plan, unterbereitet ([[http://echa.europa.eu/documents/10162/13628/corap_2014-2016_en.pdf]]). Darin werden 125 Stoffe gelistet, für die 2014-2016 eine Stoffbewertung (Substance Evaluation) durchgeführt werden soll. Das Umweltbundesamt wird für 12 der 20 deutschen Stoffbewertungen die Risiken für die Umwelt überprüfen. Dabei stehen Stoffe im Fokus, die möglicherweise endokrin wirksam sind, Stoffe, die besonders langlebig sind, sich in Organismen anreichern und giftig wirken bzw. Stoffe, die durch hohe Anwendungsmengen und Umweltkonzentrationen auffallen.
Die Europäische Chemikalienagentur hat den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für die Aktualisierung des gemeinschaftlichen Aktionsplans zur REACH Stoffbewertung, des sogenannten Community rolling action plan, unterbereitet ([http://echa.europa.eu/documents/10162/13628/corap_2014-2016_en.pdf]). Darin werden 125 Stoffe gelistet, für die 2014-2016 eine Stoffbewertung (Substance Evaluation) durchgeführt werden soll. Das Umweltbundesamt wird für 12 der 20 deutschen Stoffbewertungen die Risiken für die Umwelt überprüfen. Dabei stehen Stoffe im Fokus, die möglicherweise endokrin wirksam sind, Stoffe, die besonders langlebig sind, sich in Organismen anreichern und giftig wirken bzw. Stoffe, die durch hohe Anwendungsmengen und Umweltkonzentrationen auffallen. <br />
[[http://www.reach-info.de/stoffbewertung.htm#2014-2016 weiterlesen...]]
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=== Chemikalien: Mögliche Gefahren nicht ignorieren, sondern handeln! ===
=== Chemikalien: Mögliche Gefahren nicht ignorieren, sondern handeln! ===
20. August 2013
20. August 2013


Stellt sich bei Stoffen heraus, dass sie sich in der Umwelt kaum abbauen, in Lebewesen anreichern und gesundheitsschädlich sein können, sollte ihre Verwendung verboten oder weitestgehend eingeschränkt werden. So UBA-Präsident Flasbarth auf einer Veranstaltung zum Thema Polychlorierte Biphenyle (PCB). Da bei PCB, einer früher etwa in Bodenbelägen eingesetzten Chemikalie, Hinweise auf kritische Stoffeigenschaften zu lange ignoriert wurden, hat sich der in Tierversuchen krebserzeugende Stoff weltweit verbreitet und wird noch viele Jahrzehnte unsere Gesundheit gefährden und einen hohen Aufwand verursachen.
Stellt sich bei Stoffen heraus, dass sie sich in der Umwelt kaum abbauen, in Lebewesen anreichern und gesundheitsschädlich sein können, sollte ihre Verwendung verboten oder weitestgehend eingeschränkt werden. So UBA-Präsident Flasbarth auf einer Veranstaltung zum Thema Polychlorierte Biphenyle (PCB). Da bei PCB, einer früher etwa in Bodenbelägen eingesetzten Chemikalie, Hinweise auf kritische Stoffeigenschaften zu lange ignoriert wurden, hat sich der in Tierversuchen krebserzeugende Stoff weltweit verbreitet und wird noch viele Jahrzehnte unsere Gesundheit gefährden und einen hohen Aufwand verursachen. <br />
[[https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/dokumente/pcb_management_erledigte_und_unerledigte_hausaufgaben.pdf Rede von UBA-Präsident Flasbarth]]
[https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/dokumente/pcb_management_erledigte_und_unerledigte_hausaufgaben.pdf Rede von UBA-Präsident Flasbarth]


===  PBT-Screening-Studie: Identification of potential PBT/vPvB-Substances by QSAR methods ===
===  PBT-Screening-Studie: Identification of potential PBT/vPvB-Substances by QSAR methods ===
26. Juli 2013
26. Juli 2013


Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen ([[http://www.reach-info.de/pbt.htm PBT]]) bzw. sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden ([[http://www.reach-info.de/pbt.htm vPvB]]) Eigenschaften können aufgrund ihrer kritischen Eigenschaften enorme Umweltschäden verursachen und gelten darum unter REACH als [[http://www.reach-info.de/besonders_besorgniserregend.htm besonders besorgniserregende Stoffe]] (SVHC).
Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen ([http://www.reach-info.de/pbt.htm PBT]) bzw. sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden ([http://www.reach-info.de/pbt.htm vPvB]) Eigenschaften können aufgrund ihrer kritischen Eigenschaften enorme Umweltschäden verursachen und gelten darum unter REACH als [http://www.reach-info.de/besonders_besorgniserregend.htm besonders besorgniserregende Stoffe] (SVHC). <br />
[[http://www.reach-info.de/pbt_screening.htm weiterlesen...]]
[http://www.reach-info.de/pbt_screening.htm weiterlesen...]


===  Überprüfung und Weiterentwicklung neuer Konzepte zur Risikobewertung unter REACH ===
===  Überprüfung und Weiterentwicklung neuer Konzepte zur Risikobewertung unter REACH ===
26. Juli 2013
26. Juli 2013


Für die Registrierung von Stoffen nach REACH, sind Standarddaten von den Herstellern oder Inverkehrbringern erforderlich. Diese Standarddaten werden in physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Angaben gegliedert.
Für die Registrierung von Stoffen nach REACH, sind Standarddaten von den Herstellern oder Inverkehrbringern erforderlich. Diese Standarddaten werden in physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Angaben gegliedert. <br />
[[http://www.reach-info.de/neue_konzepte_zur_risikobewertung.htm weiterlesen...]]
[http://www.reach-info.de/neue_konzepte_zur_risikobewertung.htm weiterlesen...]


=== Besonders besorgniserregende Stoffe unter REACH – Analyse der Unsicherheiten bei der Umweltrisikobewertung endokriner Stoffe ===
=== Besonders besorgniserregende Stoffe unter REACH – Analyse der Unsicherheiten bei der Umweltrisikobewertung endokriner Stoffe ===
16. Juli 2013
16. Juli 2013


Nach Art. 57 f können Stoffe mit endokrinen Eigenschaften im Einzelfall ebenso besorgniserregend wie PBT/ vPvB und CMR Stoffe sein. Bei einer Aufnahme in den Anhang XIV der REACH Verordnung werden sie zulassungspflichtig. Eine Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Risiko für Mensch und Umwelt durch die Verwendung angemessen beherrscht wird (Art. 60 Abs. 2). Für Stoffe PBT, vPvB Stoffe und für Stoffe, für die kein Schwellenwert abgeleitet werden kann, ist eine Zulassung jedoch nur möglich, wenn die sozioökonomischen Vorteile die Risiken überwiegen und keine geeigneten Alternativstoffe oder -technologien verfügbar sind (Art. 60 Abs. 4).
Nach Art. 57 f können Stoffe mit endokrinen Eigenschaften im Einzelfall ebenso besorgniserregend wie PBT/ vPvB und CMR Stoffe sein. Bei einer Aufnahme in den Anhang XIV der REACH Verordnung werden sie zulassungspflichtig. Eine Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Risiko für Mensch und Umwelt durch die Verwendung angemessen beherrscht wird (Art. 60 Abs. 2). Für Stoffe PBT, vPvB Stoffe und für Stoffe, für die kein Schwellenwert abgeleitet werden kann, ist eine Zulassung jedoch nur möglich, wenn die sozioökonomischen Vorteile die Risiken überwiegen und keine geeigneten Alternativstoffe oder -technologien verfügbar sind (Art. 60 Abs. 4). <br />
[[http://www.reach-info.de/umweltrisikobewertung_endokriner_stoffe.htm weiterlesen...]]
[http://www.reach-info.de/umweltrisikobewertung_endokriner_stoffe.htm weiterlesen...]


=== Weitere umweltschädliche Chemikalien in Kandidatenliste aufgenommen ===
=== Weitere umweltschädliche Chemikalien in Kandidatenliste aufgenommen ===
20. Juni 2013
20. Juni 2013


'''Die Kandidatenliste umfasst nun 144 besonders besorgniserregende Chemikalien. Das UBA hatte die Aufnahme von sieben besonders umweltgefährlichen Chemikalien vorgeschlagen.'''
'''Die Kandidatenliste umfasst nun 144 besonders besorgniserregende Chemikalien. Das UBA hatte die Aufnahme von sieben besonders umweltgefährlichen Chemikalien vorgeschlagen.''' <br />
Ein Ziel von REACH ist, alle besonders besorgniserregenden Chemikalien schrittweise durch geeignete Alternativsubstanzen oder –technologien zu ersetzen. Dazu müssen solche Stoffe erkannt und in die Kandidatenliste aufgenommen werden. Die EU Mitgliedstaaten bestätigten drei weitere Vorschläge des Umweltbundesamtes. Dazu gehört Perfluoroktansäure (PFOA), die ein wichtiger Vertreter der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) und ist ebenfalls das Salz dieser Säure (APFO). Diese Vorschläge hat das UBA in Kooperation mit der norwegischen REACH-Behörde erarbeitet.
Ein Ziel von REACH ist, alle besonders besorgniserregenden Chemikalien schrittweise durch geeignete Alternativsubstanzen oder –technologien zu ersetzen. Dazu müssen solche Stoffe erkannt und in die Kandidatenliste aufgenommen werden. Die EU Mitgliedstaaten bestätigten drei weitere Vorschläge des Umweltbundesamtes. Dazu gehört Perfluoroktansäure (PFOA), die ein wichtiger Vertreter der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) und ist ebenfalls das Salz dieser Säure (APFO). Diese Vorschläge hat das UBA in Kooperation mit der norwegischen REACH-Behörde erarbeitet. <br />
[[http://www.reach-info.de/kandidatenliste144.htm weiterlesen...]]
[http://www.reach-info.de/kandidatenliste144.htm weiterlesen...]


=== Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht über das Online-Formular des Umweltbundesamtes ===
=== Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht über das Online-Formular des Umweltbundesamtes ===
20. Juni 2013
20. Juni 2013


Mit Hilfe der Nummer unter dem Barcode können Sie sich über besonders besorgniserregende Chemikalien in Alltagsprodukten informieren. Das Online-Formular des Umweltbundesamtes erstellt für Sie automatisch eine Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien beim Hersteller. Das Auskunftsrecht ist Bestandteil der Europäischen Chemikalienverordnung REACH.
Mit Hilfe der Nummer unter dem Barcode können Sie sich über besonders besorgniserregende Chemikalien in Alltagsprodukten informieren. Das Online-Formular des Umweltbundesamtes erstellt für Sie automatisch eine Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien beim Hersteller. Das Auskunftsrecht ist Bestandteil der Europäischen Chemikalienverordnung REACH. <br />
[[http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm mehr Informationen zum REACH-Auskunftsrecht]] >
[http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm mehr Informationen zum REACH-Auskunftsrecht >] <br />
[[http://www.reach-info.de/verbraucheranfrage.htm Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien]] >
[http://www.reach-info.de/verbraucheranfrage.htm Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien >] >


=== Zweite Registrierungsperiode beendet: 31 % der über 9.000 neuen Registrierungen kommen aus Deutschland  ===
=== Zweite Registrierungsperiode beendet: 31 % der über 9.000 neuen Registrierungen kommen aus Deutschland  ===
07. Juni 2013
07. Juni 2013


Am 31.05.2013 endete die zweite REACH-Registrierungsperiode. Bis dahin mussten die verantwortlichen Unternehmen die Chemikalien registrieren, die sie in Mengen von 100 bis 1000 t/a herstellen oder importieren. 9.084 Registrierungsdossiers für 2.923 Chemikalien gingen bei der zentralen Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein.
Am 31.05.2013 endete die zweite REACH-Registrierungsperiode. Bis dahin mussten die verantwortlichen Unternehmen die Chemikalien registrieren, die sie in Mengen von 100 bis 1000 t/a herstellen oder importieren. 9.084 Registrierungsdossiers für 2.923 Chemikalien gingen bei der zentralen Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein. <br />
Aus Deutschland kommen 31% dieser Registrierungen, gefolgt von Großbritannien mit 12 %. Wenn die deutschen Behörden nicht hinter den deutschen Unternehmen und anderen EU-Mitgliedstaaten zurückstehen wollen, müssen sie bei den behördlichen Aufgaben einen hohen Anteil übernehmen. Dazu gehören Beiträge zum REACH-Arbeitsplan der EU („road-map“) und zur REACH-Stoffbewertung.
Aus Deutschland kommen 31% dieser Registrierungen, gefolgt von Großbritannien mit 12 %. Wenn die deutschen Behörden nicht hinter den deutschen Unternehmen und anderen EU-Mitgliedstaaten zurückstehen wollen, müssen sie bei den behördlichen Aufgaben einen hohen Anteil übernehmen. Dazu gehören Beiträge zum REACH-Arbeitsplan der EU („road-map“) und zur REACH-Stoffbewertung. <br />
Die erste Registrierungsperiode endete im Dezember 2010. Sie galt besonders kritischen Stoffen und Stoffen mit einer Produktions- bzw. Importmenge von über 1000 t/a. Nun sollten alle Stoffe registriert sein, die jährlich in Mengen über 100 Tonnen hergestellt oder importiert werden. Insgesamt waren zum Stichtag in der EU 6598 Chemikalien registriert. Dazu kommen noch 5292 Chemikalien, die vor Inkrafttreten von REACH als Neustoffe notifiziert wurden und dadurch unter REACH als registriert gelten. Die letzte REACH-Registrierungsfrist läuft bis zum 31. Mai 2018. Sie gilt für Stoffe, die in Mengen von 1 bis 100 t/a hergestellt oder importiert werden.
Die erste Registrierungsperiode endete im Dezember 2010. Sie galt besonders kritischen Stoffen und Stoffen mit einer Produktions- bzw. Importmenge von über 1000 t/a. Nun sollten alle Stoffe registriert sein, die jährlich in Mengen über 100 Tonnen hergestellt oder importiert werden. Insgesamt waren zum Stichtag in der EU 6598 Chemikalien registriert. Dazu kommen noch 5292 Chemikalien, die vor Inkrafttreten von REACH als Neustoffe notifiziert wurden und dadurch unter REACH als registriert gelten. Die letzte REACH-Registrierungsfrist läuft bis zum 31. Mai 2018. Sie gilt für Stoffe, die in Mengen von 1 bis 100 t/a hergestellt oder importiert werden. <br />
[[https://echa.europa.eu/documents/10162/13126357/press_memo_reach_2013_en.pdf Presseinformation und Presse-Memo]] der ECHA
[https://echa.europa.eu/documents/10162/13126357/press_memo_reach_2013_en.pdf Presseinformation und Presse-Memo] der ECHA <br />
[[https://echa.europa.eu/reach-2013/overview ausführliche Auswertung]] ECHA-Website
[https://echa.europa.eu/reach-2013/overview ausführliche Auswertung] ECHA-Website <br />
[[https://echa.europa.eu/information-on-chemicals/registered-substances Datenbank]] der ECHA und Liste der registrierten Stoffe
[https://echa.europa.eu/information-on-chemicals/registered-substances Datenbank] der ECHA und Liste der registrierten Stoffe


=== Stoffbewertungen unter REACH ===
=== Stoffbewertungen unter REACH ===
04. Juni 2013
04. Juni 2013


'''Umweltbundesamt beteiligte sich an den REACH-Stoffbewertungen für Bisphenol A, N-phenyl-1-naphthalenamine (PAN) und 2,3,3,3-Tetrafluoropropen (R 1234 yf)'''. Ein wichtiges Instrument der REACH-Verordnung ist die Stoffbewertung (Substance Evaluation). Verantwortlich für die Stoffbewertung sind die EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland teilen sich diese Aufgabe drei Bundesoberbehörden: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist Koordinierungsstelle und für den Schutz am Arbeitsplatz verantwortlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kümmert sich um den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Und das Umweltbundesamt (UBA) ist für die Umweltschutzaspekte zuständig.
'''Umweltbundesamt beteiligte sich an den REACH-Stoffbewertungen für Bisphenol A, N-phenyl-1-naphthalenamine (PAN) und 2,3,3,3-Tetrafluoropropen (R 1234 yf)'''. Ein wichtiges Instrument der REACH-Verordnung ist die Stoffbewertung (Substance Evaluation). Verantwortlich für die Stoffbewertung sind die EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland teilen sich diese Aufgabe drei Bundesoberbehörden: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist Koordinierungsstelle und für den Schutz am Arbeitsplatz verantwortlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kümmert sich um den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Und das Umweltbundesamt (UBA) ist für die Umweltschutzaspekte zuständig. <br />
[[http://www.reach-info.de/stoffbewertung.htm weiterlesen...]]
[http://www.reach-info.de/stoffbewertung.htm weiterlesen...]


===  Neue Chemikalien-Sanktionsverordnung in Kraft ===
===  Neue Chemikalien-Sanktionsverordnung in Kraft ===
27. Mai 2013
27. Mai 2013


'''Bis zu 50.000 € für Verstöße gegen REACH Auskunftspflichten, bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe für Verstöße gegen Beschränkungen'''.
'''Bis zu 50.000 € für Verstöße gegen REACH Auskunftspflichten, bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe für Verstöße gegen Beschränkungen'''. <br />
Industrie und Handel müssen ihre Kunden informieren, wenn Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Bei gewerblichen Kunden ohne Aufforderung, bei privaten Kunden auf Anfrage. Das Umweltbundesamt unterstützt dabei, diese Anfragen online zu stellen ([[http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm]]). Ab sofort gilt: Wer diese Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen.
Industrie und Handel müssen ihre Kunden informieren, wenn Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Bei gewerblichen Kunden ohne Aufforderung, bei privaten Kunden auf Anfrage. Das Umweltbundesamt unterstützt dabei, diese Anfragen online zu stellen ([http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm]). Ab sofort gilt: Wer diese Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen. <br />
[[http://www.reach-info.de/chemikalien-sanktionsverordnung.htm weiterlesen...]]
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=== REACH - Was ist das? ===
=== REACH - Was ist das? ===
17. April 2013
17. April 2013


Ferntransportpotential? Persistenz? Endokrine Wirkungen? Diese und weitere Themen rund um problematische Chemikalien stellt ein neues Leporello des Umweltbundesamtes (UBA) vor und zeigt, wie das UBA und andere Behörden damit umgehen. Über ein kleines Quiz haben Sie sogar die Möglichkeit etwas zu gewinnen. Bestellen Sie kostenlos ein Leporello oder laden Sie es hier direkt herunter:
Ferntransportpotential? Persistenz? Endokrine Wirkungen? Diese und weitere Themen rund um problematische Chemikalien stellt ein neues Leporello des Umweltbundesamtes (UBA) vor und zeigt, wie das UBA und andere Behörden damit umgehen. Über ein kleines Quiz haben Sie sogar die Möglichkeit etwas zu gewinnen. Bestellen Sie kostenlos ein Leporello oder laden Sie es hier direkt herunter: <br />
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=== PFC-Planet: Chemikalien sind überall ===
=== PFC-Planet: Chemikalien sind überall ===
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== Quelle ==
== Quelle ==
Siehe: [http://www.reach-info.de/ UmweltBundesAmt (UBA) - REACH] - Abgerufen: 21.02.2013
Siehe: [http://www.reach-info.de/ UmweltBundesAmt (UBA) - REACH] - Abgerufen: 09.06.2017


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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