S-Sätze: Unterschied zwischen den Versionen

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In den '''S-Sätzen''' (''Safety phrases'') werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der [[Gefahrstoffverordnung]] aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese S-Sätze Verwendung in den Sicherheitsdatenblätter und auf den Kennzeichnungsschildern.
Hinweise:
Hinweise:
* Links der S-Sätze weisen auf die Richtlinie 67/548/EWG. Sie können dort entnehmen, wie der betreffende S-Satz zu verwenden ist.
* Links der S-Sätze weisen auf die Richtlinie 67/548/EWG. Sie können dort entnehmen, wie der betreffende S-Satz zu verwenden ist.
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''Merck S6.1: Unter Stickstoff aufbewahren.<br />''
''Merck S6.1: Unter Stickstoff aufbewahren.<br />''
''Merck S6.2: Unter Argon aufbewahren.<br />''
''Merck S6.2: Unter Argon aufbewahren.<br />''
''Merck S6.3: Unter Kohlendioxid aufbewahren.<br />''
''Merck S6.3: Unter [[Kohlendioxid]] aufbewahren.<br />''
''Riedel-de Haen S6A: Unter Schutzgas aufbewahren.<br />''
''Riedel-de Haen S6A: Unter Schutzgas aufbewahren.<br />''
''Riedel-de Haen S6B: Unter Stickstoff aufbewahren.<br />''
''Riedel-de Haen S6B: Unter Stickstoff aufbewahren.<br />''
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S9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />
S9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />
''S10 (veraltet): Inhalt feucht halten.<br />''
''S10 (veraltet): Inhalt feucht halten.<br />''
(''Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:(''Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
''S11(veraltet): Zutritt von Luft verhindern.<br />''
''S11(veraltet): Zutritt von Luft verhindern.<br />''
''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
S12: Behälter nicht gasdicht verschließen.<br />
S12: Behälter nicht gasdicht verschließen.<br />
S13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.<br />
S13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.<br />
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S20: Bei der Arbeit nicht essen und trinken.<br />
S20: Bei der Arbeit nicht essen und trinken.<br />
S21: Bei der Arbeit nicht rauchen.<br />
S21: Bei der Arbeit nicht rauchen.<br />
S22: Staub nicht einatmen.<br />
S22: [[Staub]] nicht einatmen.<br />
S23: Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben).<br />
S23: Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben).<br />
''Merck S23.1: Gas nicht einatmen.<br />''
''Merck S23.1: Gas nicht einatmen.<br />''
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S30: Niemals Wasser hinzufügen.<br />
S30: Niemals Wasser hinzufügen.<br />
''S31 (veraltet): Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten.<br />''
''S31 (veraltet): Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten.<br />''
''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
S33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.<br />
S33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.<br />
''S34 (veraltet): Schlag und Reibung vermeiden.<br />''
''S34 (veraltet): Schlag und Reibung vermeiden.<br />''
''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.<br />
S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.<br />
''Merck S35.1: Abfälle und Behälter müssen durch Behandeln mit 2 %iger Natronlauge beseitigt werden.<br />''
''Merck S35.1: Abfälle und Behälter müssen durch Behandeln mit 2 %iger Natronlauge beseitigt werden.<br />''
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''Merck S43.2: Zum Löschen Wasser oder Pulverlöschmittel verwenden.<br />''
''Merck S43.2: Zum Löschen Wasser oder Pulverlöschmittel verwenden.<br />''
''Merck S43.3: Zum Löschen Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden.<br />''
''Merck S43.3: Zum Löschen Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden.<br />''
''Merck S43.4: Zum Löschen Kohlendioxid verwenden. Kein Wasser verwenden.<br />''
''Merck S43.4: Zum Löschen [[Kohlendioxid]] verwenden. Kein Wasser verwenden.<br />''
''Merck S43.6: Zum Löschen Sand verwenden. Kein Wasser verwenden.<br />''
''Merck S43.6: Zum Löschen Sand verwenden. Kein Wasser verwenden.<br />''
''Merck S43.7: Zum Löschen Metallbrandpulver verwenden. Kein Wasser verwenden.<br />''
''Merck S43.7: Zum Löschen Metallbrandpulver verwenden. Kein Wasser verwenden.<br />''
''Merck S43.8: Zum Löschen Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden.<br />''
''Merck S43.8: Zum Löschen Sand, [[Kohlendioxid]] oder Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden.<br />''
''Riedel-de Haen S43A: Zum Löschen Sand (niemals Wasser) verwenden.<br />''
''Riedel-de Haen S43A: Zum Löschen Sand (niemals Wasser) verwenden.<br />''
''S44 (veraltet): Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)<br />''
''S44 (veraltet): Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)<br />''
''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
S45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)<br />
S45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)<br />
S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.<br />
S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.<br />
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S53: Exposition vermeiden! Vor Gebrauch besondere Anweisung einholen.<br />
S53: Exposition vermeiden! Vor Gebrauch besondere Anweisung einholen.<br />
''S54 (veraltet): Vor Ableitung in Kläranlagen Einwilligung der zuständigen Behörden einholen.<br />''
''S54 (veraltet): Vor Ableitung in Kläranlagen Einwilligung der zuständigen Behörden einholen.<br />''
''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
''S55 (veraltet): Vor Ableitung in die Kanalisation oder in Gewässer nach dem Stand der Technik behandeln.<br />''
''S55 (veraltet): Vor Ableitung in die Kanalisation oder in Gewässer nach dem Stand der Technik behandeln.<br />''
''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
S56: Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.<br />
S56: Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.<br />
S57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.<br />
S57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.<br />
''S58 (veraltet): Als gefährlichen Abfall entsorgen.<br />''
''S58 (veraltet): Als gefährlichen Abfall entsorgen.<br />''
''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
S59: Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten erfragen.<br />
S59: Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten erfragen.<br />
S60: Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.<br />
S60: Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.<br />
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S64: Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen. (Nur wenn Verunfallter bei Bewußtsein ist.)<br />
S64: Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen. (Nur wenn Verunfallter bei Bewußtsein ist.)<br />


===Kombinationen der S-Sätze:===
===Kombinationen der S-Sätze===
S1/2: Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.<br />
S1/2: Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.<br />
S3/7: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.<br />
S3/7: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.<br />
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''Burkhard Kirste, 1994-07-08, Thomas Lehmann, 1996-01-02; letzte Änderung: 2009-01-21''
''Burkhard Kirste, 1994-07-08, Thomas Lehmann, 1996-01-02; letzte Änderung: 2009-01-21''


==Quelle - Auszug==
*[http://www.chemie.fu-berlin.de/chemistry/safety/s-saetze.html FU Berlin S-Sätze]- Abgerufen: 14.06.2017


==Quelle - Auszug==
==Siehe auch==
*[http://www.chemie.fu-berlin.de/chemistry/safety/s-saetze.html FU Berlin S-Sätze]
* [[Gefahrstoff]]


==Weblinks==
==Weblinks==
*[http://www.umweltbundesamt.de/bauprodukte/dokumente/AgBB-Bewertungsschema2008.pdf UBA: NIK-Werte-Liste S.16]
*[https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/355/dokumente/agbb-bewertungsschema_2015_2.pdf UBA: NIK-Werte-Liste S.17]
*[http://www.chemie.fu-berlin.de/chemistry/safety/r-saetze.html FU Berlin R-Sätze]
*[http://www.chemie.fu-berlin.de/chemistry/safety/r-saetze.html FU Berlin R-Sätze]


{{Rechtshinweis}}


[[Kategorie:Qualitätssicherung]][[Kategorie:Wohngesundheit]][[Kategorie:Stoffkunde]][[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Qualitätssicherung]][[Kategorie:Wohngesundheit]][[Kategorie:Gefahrstoffe| S-Sätze]][[Kategorie:Stoffkunde]][[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Glossar]]
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