Energieeinsparverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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; Die Energieeinsparverordnung wurde zum 01.11.2020 durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst.
; Die Energieeinsparverordnung wurde zum 01.11.2020 durch das Gebäudeenergiegesetz ([[GEG]]) abgelöst.


Die [[Energieeinsparverordnung]] '''(EnEV)''' ist die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" und beinhaltet somit Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für [[Wärmedämmung|Dämmstandards]] neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen. Sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Gebäudes und definiert [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] als allgemeinen Baustandard. Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten, hat sich die EnEV als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den [[Primärenergie]]verbrauch zu begrenzen.
Die [[Energieeinsparverordnung]] '''(EnEV)''' ist die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" und beinhaltet somit Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für [[Wärmedämmung|Dämmstandards]] neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen. Sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Gebäudes und definiert [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] als allgemeinen Baustandard. Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten, hat sich die EnEV als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den [[Primärenergie]]verbrauch zu begrenzen.
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Aktuelle Version vom 9. April 2025, 15:26 Uhr

Die Energieeinsparverordnung wurde zum 01.11.2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" und beinhaltet somit Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für Dämmstandards neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen. Sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Gebäudes und definiert Niedrigenergiehäuser als allgemeinen Baustandard. Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten, hat sich die EnEV als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den Primärenergieverbrauch zu begrenzen.