Bundesnetzagentur: Unterschied zwischen den Versionen

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===Status der Bundesnetzagentur===
=== Auf­ga­ben und Struk­tur ===
Die '''Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen''' ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des [[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie|Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie]] mit Sitz in Bonn. Seit dem 13. Juli 2005 ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervorging, umbenannt in Bundesnetzagentur. Sie ist außerdem Wurzelbehörde nach dem Signaturgesetz.
Die Umsetzung von Klimaschutz, Energiewende und Digitalisierung sind für eine erfolgreiche Zukunft des Standorts Deutschland entscheidend. Der Ausbau der Netze ist dabei Dreh- und Angelpunkt. Die Bundesnetzagentur begleitet diesen Ausbau.


Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und seit dem 1. Januar 2006 auch auf dem Eisenbahninfrastrukturmarkt zu sorgen. Zur Durchsetzung der Regulierungsziele ist sie mit wirksamen Verfahren und Instrumenten ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen.
Sie setzt den Rahmen für einen diskriminierungsfreien, fairen Wettbewerb der Anbieter und ermöglicht neuen Unternehmen den Marktzugang. Für mehr Wettbewerb und Transparenz in den Bereichen Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Für die erforderlichen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Netze. Für einen modernen, leistungsfähigen, für einen stärkeren Standort Deutschland.
* Die Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur werden in den Bereichen Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post durch Beschlusskammern gefasst.
* Die unmittelbar betroffenen Unternehmen können sich an den Beschlusskammerverfahren beteiligen lassen.
* Die vom Verfahren berührten Wirtschaftskreise können beigeladen werden.
* Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur basieren auf dem Telekommunikationsgesetz, dem Postgesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz und sind rechtlich überprüfbar.
* Entscheidungen der Beschlusskammern können im Falle eines Rechtsstreits von der Aufsichtsbehörde, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), nicht aufgehoben werden. Eine so genannte Ministerentscheidung ist, abweichend von den Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), nicht vorgesehen.
* Gegen die Entscheidungen der Beschlusskammern kann unmittelbar vor den Verwaltungsgerichten in den Bereichen Post und Telekommunikation und vor den Zivilgerichten im Bereich Energie geklagt werden. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt. Klagen im Hauptsacheverfahren haben keine aufschiebende Wirkung.
 
Seit dem Jahr 2011 übernimmt die Bundesnetzagentur zudem Aufgaben im Bereich des Netzentwicklungsplans. Zeigt dieser Ausbaubedarf im Höchstspannungsnetz auf, so sorgt die Bundesnetzagentur mit effizienten Planungs- und Genehmigungsverfahren für eine beschleunigte Umsetzung.
 
===Adresse===
;Bundesnetzagentur
;Sitz Bonn:
:Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
:Postfach 80 01, 53105 Bonn
:Fon 0228 - 14 0
:Fax 0228 - 14 8872
:E-Mail: poststelle@bnetza.de


Gleichzeitig schützt sie Menschen, die Netze nutzen. Denn Wettbewerb sorgt für Anbieter- und Produktvielfalt, aber auch für komplexere Märkte. Die Bundesnetzagentur unterstützt den Dialog zwischen Kunden und Anbietern. Als unabhängiger und kompetenter Ansprechpartnerin sorgt die Bundesnetzagentur dafür, dass Verbraucherrechte gewahrt werden.


== Adresse ==
; Bundesnetzagentur
: Tulpenfeld 4
: 53105 Bonn
: Fon 0228 - 14 0
: Fax 0228 - 14 8872
: E-Mail:info@bnetza.de


== Quelle ==
== Quelle ==
* [http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/DieBundesnetzagentur/UeberDieAgentur/UeberDieAgentur_node.html#Hauptmenu www.bundesnetzagentur.de] - Abgerufen: 20.032012
* [https://www.bundesnetzagentur.de www.bundesnetzagentur.de] - Abgerufen: 28.07.2025


__NOTOC__
[[Kategorie:Behörden]][[Kategorie:Organisationen]][[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Behörden]][[Kategorie:Organisationen]][[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version vom 28. Juli 2025, 15:24 Uhr

Auf­ga­ben und Struk­tur

Die Umsetzung von Klimaschutz, Energiewende und Digitalisierung sind für eine erfolgreiche Zukunft des Standorts Deutschland entscheidend. Der Ausbau der Netze ist dabei Dreh- und Angelpunkt. Die Bundesnetzagentur begleitet diesen Ausbau.

Sie setzt den Rahmen für einen diskriminierungsfreien, fairen Wettbewerb der Anbieter und ermöglicht neuen Unternehmen den Marktzugang. Für mehr Wettbewerb und Transparenz in den Bereichen Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Für die erforderlichen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Netze. Für einen modernen, leistungsfähigen, für einen stärkeren Standort Deutschland.

Gleichzeitig schützt sie Menschen, die Netze nutzen. Denn Wettbewerb sorgt für Anbieter- und Produktvielfalt, aber auch für komplexere Märkte. Die Bundesnetzagentur unterstützt den Dialog zwischen Kunden und Anbietern. Als unabhängiger und kompetenter Ansprechpartnerin sorgt die Bundesnetzagentur dafür, dass Verbraucherrechte gewahrt werden.

Adresse

Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53105 Bonn
Fon 0228 - 14 0
Fax 0228 - 14 8872
E-Mail:info@bnetza.de

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