Behelfsdeckung Behelfsabdichtung: Unterschied zwischen den Versionen

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Laut Begriffsdefinition vom [[ZVDH]] im "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1]]" vom 01-2010: '' - Auszug -''
#redirect [[Behelfsdeckung]]
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===3.2 Behelfsdeckungen===
(1) Auf zu Wohnzwecken genutzen und/oder wärmegedämmten Dächern können Behelfsdeckungen erforderlich sein.
 
(2) Behelfsdeckungen können durch Abplanen, Einhausen oder regensichernde Zusatzmaßnahmen geschaffen werden.
 
(3) [[Unterdächer]] können die Funktion der Behelfsdeckungen erfüllen.
 
(4) [[Unterdeckung]]en und [[Unterspannung]]en können dann die Funktion einer Behelfsdeckung erfüllen, wenn diese für einen gemäß Abschnitt 1.1 (1) begrenzten Zeitraum den regensichernden Schutz des Gebäudes oder der darunter liegenden Bauteilschichten übernehmen können.
>>
 
;Mit anderen Worten:
[[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en gelten per se nicht als Behelfsdeckung, sondern sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen [[Dachdeckung]]. Diese Bahnen '''können''' aber bei entsprechend zusätzlichen Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für:
* Widerstand gegen Schlagregen
* erhöhte Anforderungen an die Alterung
Herstellerseits sind herauszugeben:
* Angaben zur [[Freibewitterung]]szeit, unter Zusicherung der Materialeigenschaften
* geeignetes Systemzubehör.
 
 
Siehe auch: [[Vordeckung]]
 
 
 
[[Kategorie:Außendichtung]][[Kategorie:Dach]][[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version vom 9. April 2025, 15:08 Uhr

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