CE-Kennzeichnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der '''CE-Kennzeichnung''' (''Communautés Européennes'' - Europäische Gemeinschaften bzw. ''Conformité Européenne'') bestätigen Hersteller, dass das entsprechende Produkt geltenden europäischen Richtlinien und somit den festgelegten "wesentlichen Anforderungen"  hinsichtlich grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.  
Mit der '''CE-Kennzeichnung''' (''Communautés Européennes'' - Europäische Gemeinschaften bzw. ''Conformité Européenne'') bestätigen Hersteller, dass das entsprechende Produkt geltenden europäischen Richtlinien und somit den festgelegten "wesentlichen Anforderungen"  hinsichtlich grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.  
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Produkte, für die es keine Produktnorm gibt (siehe ein Teil der [[Wärmedämmstoff|Dämmstoffe]] aus [[Nachwachsender Rohstoff|nachwachsenden Rohstoffen]]), benötigen eine [[Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung]] (abZ) und/oder eine [[Europäische Technische Zulassung]] (ETA).  
Produkte, für die es keine Produktnorm gibt (siehe ein Teil der [[Wärmedämmstoff|Dämmstoffe]] aus [[Nachwachsender Rohstoff|nachwachsenden Rohstoffen]]), benötigen eine [[Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung]] (abZ) und/oder eine [[Europäische Technische Zulassung]] (ETA).  
== Einzelnachweis ==
<references>
<ref name="Q_2"> Herbert Danner, Baubiologe (IBN), [[Bauzentrum München]], [http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/70_rgu/03_beratung_foerderung/003_bauzentr/pdf/2010/06_10/oekolog_waermedaemmstoffe_v_2.pdf Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0], Juni 2010, S. 21</ref>
</references>


[[Kategorie:Qualitätssicherung]][[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Glossar]]
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Version vom 22. Juni 2011, 08:55 Uhr

CE-Zeichen [1]

Mit der CE-Kennzeichnung (Communautés Européennes - Europäische Gemeinschaften bzw. Conformité Européenne) bestätigen Hersteller, dass das entsprechende Produkt geltenden europäischen Richtlinien und somit den festgelegten "wesentlichen Anforderungen" hinsichtlich grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.

  • Grundsätzlich müssen Produkte auf die EG-Richlinien angewendet werden können, das CE-Kennzeichnen erhalten.
  • Dabei sind die Bestimmungen anwendbarer Richtlinien einzuhalten und ggf. eine Konformitätsbewertung vorzunehmen.
  • Hersteller technischer Produkte haben in Eigenverantwortung zu prüfen, welche EG-Richtlinien anzuwenden sind.
  • In der Regel sind Produkte nicht anmeldepflichtig (Bsp-Ausnahme: medizinische Produkte). Die Kennzeichnung trifft keine Aussage darüber, ob das Produkt auf Einhaltung der Richtlinien geprüft wurde. Erscheint in Verbindung mit der Kennzeichnung eine 4-stellige Zahl, ist dies Hinweis, dass das Produkt einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde.
  • Das CE- Zeichen ist kein Qualitätszeichen.


dient Zeilenumbruch
"China-Export"
Achtung Fälschung

Es kursieren sogenannte "China Export"-Zeichen. Achten Sie auf den den verkürzten Mittelstrich im E und Buchstabenabstand.


Sonderregelung

Produkte, für die es keine Produktnorm gibt (siehe ein Teil der Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen), benötigen eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (abZ) und/oder eine Europäische Technische Zulassung (ETA).

Einzelnachweis

  1. Herbert Danner, Baubiologe (IBN), Bauzentrum München, Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0, Juni 2010, S. 21