EU - Darlehen (EIB): Unterschied zwischen den Versionen

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Informationen der Europäischen Investitionsbank (EIB), Stand Februar 2017.
Informationen der Europäischen Investitionsbank (EIB), Stand Februar 2017.
====Wichtige Hinweise====
Am 21. Oktober 2009 hat der EIB-Vorstand weitere 600 Mio. EUR für europäische Pkw-Hersteller bewilligt. Davon gehen 400 Mio. EUR an SAAB, 200 Mio. EUR an Renault. Insgesamt hat die EIB von Dezember 2008 bis Oktober 2009 7,56 Mrd. EUR für die europäische Autoindustrie bereitgestellt, davon wurden 4,52 Mrd. EUR aus der Europäischen Fazilität für umweltfreundlichen Verkehr (ECTF) der EIB gewährt. Diese Fazilität ist Teil des umfassenden Beitrags der EIB zum Konjunkturpaket der EU und zielt auf eine wesentliche Senkung der CO<sub>2</sub>-Emissionen von Fahrzeugen ab. Zu diesem Zweck werden Vorhaben in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation sowie zur Herstellung umweltfreundlicherer und kraftstoffeffizienterer Pkw und anderer Verkehrsmittel unterstützt.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) beabsichtigt, ihre gesamte Darlehensvergabe in der Europäischen Union und den Bewerberländern im Jahr 2009 als Reaktion auf die starke Nachfrage nach ihren Finanzierungsmitteln in der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise auf bis zu 70 Mrd. EUR zu steigern. Die von Oktober 2008 bis Ende Mai 2009 unterzeichneten Darlehen in der Europäischen Union beliefen sich auf insgesamt 46,9 Mrd. EUR; dies ist ein Anstieg um 63% gegenüber dem Zeitraum von Oktober 2007 bis Ende Mai 2008. Die Auszahlungen in diesem Zeitraum erreichten 35,8 Mrd. EUR, was einer Zunahme um 37% gegenüber dem Vergleichszeitraum entspricht.


==Quelle==
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Version vom 23. Juni 2017, 14:58 Uhr

Auszug aus: Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB)

Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB)

Förderart: Darlehen
Förderbereich: Infrastruktur; Regionalförderung; Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung
Ansprechpartner: Europäische Investitionsbank (EIB)

Übersicht

Ziel und Gegenstand

Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Bank der Europäischen Union. Anteilseigner sind die EU-Mitgliedstaaten. Aufgabe der EIB ist es, die Ziele der Europäischen Union zu fördern, indem sie im Einklang mit allgemein anerkannten Bankenpraktiken langfristige Finanzierungen für spezifische Investitionsvorhaben bereitstellt. Sie fördert die Schaffung eines durch größere Homogenität geprägten Europas, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche Integration und stärkeren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Die EIB gewährt Darlehen in erster Linie aus den Erlösen ihrer Anleihen, die zusammen mit ihren Eigenmitteln (eingezahltes Kapital und Rücklagen) die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur Vergabe bilden. Außerhalb der Europäischen Union finanziert die EIB Vorhaben hauptsächlich aus ihren eigenen Mitteln sowie darüber hinaus – im Rahmen von Finanzierungsmandaten – auch aus Haushaltsmitteln der Union oder der Mitgliedstaaten. Die Darlehensvergabe ist mit Abstand der Haupttätigkeitsbereich. Auf ihn entfallen rund 90% des finanziellen Gesamtengagements. Die EIB bietet zur Unterstützung von Vorhaben verschiedene Finanzierungsprodukte an, deren Einsatz von der Förderungswürdigkeit und der Art der Projekte abhängt:

  • Globaldarlehen: Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen oder Projekte mit einem Finanzbedarf bis 25 Mio. EUR, die über zwischengeschaltete Finanzinstitute bereitgestellt werden,
  • Einzeldarlehen: Direkte Darlehen für Projekte mit einem Umfang von mehr als 25 Mio. EUR,

Darüber hinaus verfügt die EIB über eine Palette von spezialisierten Finanzierungsinstrumenten. Bei ihrer Finanzierungstätigkeit in der EU verfolgt die Bank die folgenden Prioritäten und Ziele, die in ihrem Geschäftsplan, dem Operativen Gesamtplan (OGP), festgelegt sind:

  • Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der EU,
  • Kompetenzaufbau und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit,
  • Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts,
  • Beseitigung des Marktversagens bei der Risikoübernahme,
  • Maximierung der Wirkung von ökologisch nachhaltigen, klimafreundlichen Finanzierungen und
  • Schließung der Investitionslücke durch die Mobilisierung privater Investitionen und gleichzeitig
  • stärkere Ausrichtung auf den Zusatznutzen und
  • Beibehaltung des Geschäftsmodells der Bank und ihres Status als erstklassiger Emittent auf den Kapitalmärkten.

Außerhalb der Union erfolgen die Finanzierungen der EIB auf der Grundlage von Mandaten, die ihr von der Europäischen Union zur Unterstützung der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der EU in Partnerländern übertragen wurden. Die Finanzierungen im Rahmen dieser Mandate verfolgen in erster Linie die folgenden Ziele:

  • Entwicklung des privaten Sektors, auf lokaler Ebene, insbesondere Unterstützung von KMU,
  • Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur, einschließlich Verkehr, Energie, Umweltinfrastruktur sowie Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel.

Antragsberechtigte

Förderfähig sind grundsätzlich alle Projektträger des öffentlichen und des privaten Sektors einschließlich Banken.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt überwiegend in Form von Einzel- oder Globaldarlehen. Darüber hinaus werden auch andere Finanzierungsformen wie Garantien und Beteiligungen angeboten. Einzeldarlehen werden für Investitionsprogramme oder Projekte gewährt, deren Kosten 25 Mio. EUR überschreiten. EIB-Darlehen decken maximal 50% der Investitionskosten, wobei der Finanzierungsanteil der EIB im Durchschnitt jedoch etwa einem Drittel des Finanzierungsbedarfs entspricht. Globaldarlehen, das sind Kreditlinien an Finanzinstitute. Diese leiten die Mittel an ihre Kunden zur Finanzierung von Programmen oder Vorhaben weiter, die den Kriterien der Bank entsprechen und deren Kosten unter 25 Mio. EUR liegen. Der Umfang, die Laufzeit und die Gestaltung der Darlehen können flexibel festgelegt werden. Über die Vergabe entscheiden die zwischengeschalteten Institute, die auch das finanzielle Risiko tragen. Die EIB selbst geht keine vertragliche Beziehung zu den Endkreditnehmern ein. Das zwischengeschaltete Institut muss den finanziellen Vorteil, der sich aus den vergünstigten Konditionen der EIB ergibt, weitergeben und den Endkreditnehmer darüber informieren.

Antragsverfahren

Anträge auf Einzeldarlehen sind direkt an die EIB zu richten, und zwar entweder an die Hauptverwaltung in Luxemburg oder an eines ihrer Außenbüros.

Globaldarlehen werden in Deutschland über folgende Institute abgewickelt:

  • Bayerische Landesbank, München
  • Commerzbank AG, Frankfurt am Main
  • Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
  • DKB Deutsche Kreditbank AG, Berlin
  • HELABA Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main
  • HSH Nordbank AG, Hamburg,
  • Landesbank Saar, Saarbrücken,
  • NRW.BANK, Düsseldorf,
  • DLL Leasing (Rabobank), Düsseldorf,
  • Thüringer Aufbaubank, Erfurt,
  • Investitionsbank Schleswig-Holstein, Kiel,
  • Rentenbank, Frankfurt am Main,
  • Bayerische Landesbodenkreditanstalt, München,
  • IKB Leasing GmbH, Hamburg.

Kontaktinformationen der zwischengeschalteten Banken und Finanzinstitute in der EU sind im Internet erhältlich.

Weiterführende Informationen:

Europäische Investitionsbank (EIB)
98-100, bd. Konrad Adenauer
L-2959 Luxemburg
Tel. (0 03 52) 43 79-1
Fax (0 03 52) 43 77 04
E-Mail: info@eib.org
Internet: http://www.eib.org
Information Desk der EIB
Tel. (0 03 52) 43 79-22 000
Fax (0 03 52) 43 79-62 000
E-Mail: info@eib.org
Außenbüro der EIB in Deutschland
Lennéstraße 11
10785 Berlin
Tel. (0 30) 59 00 47 90
Fax (0 30) 59 00 47 99
E-Mail: berlinoffice@eib.org

Quelle

Informationen der Europäischen Investitionsbank (EIB), Stand Februar 2017.

Quelle

Stand
07.12.2010


Siehe auch