EU - LIFE+ Finanzierung Umwelt: Unterschied zwischen den Versionen

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==LIFE+ - Finanzierungsinstrument für die Umwelt==
==LIFE+ - Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2014-2020)==
{|
{|
| Förderart: || Zuschuss
| Förderart: || Zuschuss
|-
|-
| Förderbereich: || Umwelt- & Naturschutz
| Förderbereich: || Infrastruktur; Umwelt- & Naturschutz
|-
|-
|  Fördergebiet: || Bund
|  Fördergebiet: || Bund
|-
|-
|  Förderberechtigte: || Unternehmen; Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
|  Förderberechtigte: || Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
|-
|-
|  Ansprechpartner: || Nationale Kontaktstellen für Life+; Europäische Kommission
|  Ansprechpartner: || Nationale Kontaktstellen LIFE; Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME); Europäische Kommission
|}
|}


==Übersicht==
==Übersicht==
====Ziel und Gegenstand====
====Ziel und Gegenstand====
LIFE+ fördert die Umsetzung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und des Umweltrechts in der Europäischen Union.
Das Programm bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2014 bis 2020.
LIFE besteht aus den Teilprogrammen „Umwelt“ und „Klimapolitik“. <br />


Das Programm unterstützt insbesondere die Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms, einschließlich der thematischen Strategien, und finanziert Maßnahmen mit einem europäischen Mehrwert in den Mitgliedstaaten.
Das Teilprogramm „Umwelt“ umfasst die Schwerpunkte
Das Programm besteht aus den Teilbereichen
* Umwelt und Ressourceneffizienz,
* Natur und biologische Vielfalt,
* Natur und Biodiversität sowie
* Umweltpolitik und Verwaltungspraxis sowie
* Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich.
* Information und Kommunikation.
Gefördert werden
* die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen auf europäischer Ebene,
* der Aufbau und Unterhalt von Netzwerken und Datenbanken mit Umweltinformationen,
* Studien, Erhebungen sowie die Entwicklung von Modellen und Szenarien,
* Überwachungsmaßnahmen, einschließlich der Überwachung von Wäldern,
* der Aufbau von Kapazitäten,
* Aus- und Weiterbildung,
* die Vernetzung und Verbreitung von Beispielen vorbildlicher Praxis,
* Informations- und Kommunikationsvorhaben,
* Demonstrationsvorhaben,
* sowie weitere spezifische Maßnahmen für den Teilbereich „Natur und biologische Vielfalt“.


Die Förderprioritäten werden in strategischen Mehrjahresprogrammen (vgl. Anlage II) konkretisiert.  
Das Teilprogramm „Klimapolitik“ umfasst die Schwerpunkte
* Klimaschutz,
* Anpassung an den Klimawandel sowie
* Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich.
 
Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt:
* Pilotprojekte,
* Demonstrationsprojekte,
* Best-Practice-Projekte,
* integrierte Projekte,
* Projekte der technischen Hilfe,
* Projekte zum Kapazitätsaufbau,
* vorbereitende Projekte,
* Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte,
* sonstige Projekte, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.
 
Aus dem LIFE-Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, mit denen die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union gefördert werden. <br />
Hierzu zählen:
* Information und Kommunikation,
* Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien,
* Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften,
* Workshops, Konferenzen und Sitzungen,
* Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren,
* sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.


====Antragsberechtigte====
====Antragsberechtigte====
Förderfähig sind öffentliche und private Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes, der Umweltpolitik und des Umweltrechts tätig sind.
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die förderfähige Vorhaben durchführen.
 
Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des EWR, den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie Ländern, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden sind, offen.
Die Teilnahme am Programm steht den EFTA-Ländern, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden sind, den Beitrittskandidaten zur EU sowie den Ländern des westlichen Balkans, die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmen, offen.


====Art und Höhe der Förderung====
====Art und Höhe der Förderung====
Die Finanzierung erfolgt in Form von Finanzhilfen oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge.
 
Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
Mindestens 78% der zur Verfügung stehen Mittel werden für Zuschüsse zur Projektförderung verwendet. Davon werden wiederum mindestens 50% für Maßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt eingesetzt.
 
Die Verteilung der Mittel auf die Mitgliedstaaten erfolgt im Verhältnis zur Bevölkerung sowie zur Gesamtfläche der „Natura 2000“-Gebiete des Mitgliedstaats.
 
Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50%, in Ausnahmefällen bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten.


====Budget====
====Budget====
Die Finanzausstattung für die Durchführung von LIFE+ beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 insgesamt 2,143 Mrd. EUR.
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 insgesamt 3,457 Mrd. EUR, darunter 2,592 Mrd. EUR für das Teilprogramm „Umwelt“ und 864,164 Mio. EUR für das Teilprogramm „Klimapolitik“.
 
Das für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2011 vorgesehene Gesamtbudget beträgt ca. 267,4 Mio. EUR; davon sollen ca. 30,3 Mio. EUR auf Projekte in Deutschland entfallen.


====Antragsverfahren====
====Antragsverfahren====
Die Kommission veröffentlicht jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Teilbereiche des Programms.
DDie Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme mit einer Laufzeit von vier bzw. drei Jahren. Im Rahmen der Arbeitsprogramme veröffentlicht die Kommission jährliche [http://ec.europa.eu/environment/life/funding/life.htm Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen] für die Teilbereiche des Programms.
 
Die Anschriften der nationalen Kontaktstellen für Deutschland können im [http://ec.europa.eu/environment/life/contact/nationalcontact/index.htm Internet] abgerufen werden.  
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2011 wurde am 26. Februar veröffentlicht. Die Projektvorschläge sind bei den nationalen zuständigen Behörden bis 18. Juli 2011 einzureichen. Weitere Informationen: '''[http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm]'''
 
Die Anschriften der nationalen Kontaktstellen für Deutschland können im [http://ec.europa.eu/environment/life/countries/germany.html Internet] abgerufen werden.  


Weiterführende Informationen:
Weiterführende Informationen:
:Europäische Kommission
:Europäische Kommission
:Generaldirektion Umwelt
:Generaldirektion Umwelt (DG ENV)
:BU-902/1
:Avenue de Beaulieu 5
:200, rue de la Loi
:B-1160 Brüssel
:B-1049 Brüssel
:Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
:Tel. (0032 2) 2 99 11 11
:Tel. (0032 2) 2 99 11 11 (Telefonzentrale)
:Fax (0032 2) 2 96 95 56
:E-Mail: envinfo@ec.europa.eu
:E-Mail: envinfo(at)ec.europa.eu
:Internet: http://ec.europa.eu/dgs/environment
:Internet: http://ec.europa.eu/environment/life/index.htm
 
Zuständig für die Durchführung von Teilen des Programms ist:
:Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME)
:Place Charles Rogier 16
:B-1210 Brüssel
:Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
:Tel. (00 32 2) 2 96 14 94
:Fax (00 32 2) 2 97 35 12
:E-Mail: eaci-enquiries@ec.europa.eu
:Internet: http://ec.europa.eu/easme


====Quelle====
====Quelle====
Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 149 vom 9. Juni 2007, S. 1.; <br />
Verordnung (EU) Nr. 1239/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 185; Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2016; Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 3. November 2016.
Aufforderung zu Einreichung von Vorschlägen 2011, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 62 vom 26. Februar 2011, S. 28.
 
====Zeitrahmen====
1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.


====Geltungsdauer====
1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020.


====Wichtige Hinweise====
Die Europäische Kommission hat am 3. November 2016 Investitionen von insgesamt 223 Mio. EUR aus dem LIFE-Programm der EU für Umwelt- und Klimaschutz-Projekte in 23 Ländern genehmigt. Davon erhalten elf deutsche Projekte unter anderem in Aachen, Fulda, am Bodensee, in der Region Saale-Unstrut und in Dresden insgesamt 33 Mio. EUR. Die EU-Mittel werden zusätzliche Investitionen anstoßen, so dass insgesamt 398,6 Mio. EUR in 144 neue Projekte fließen werden. <br />
Die Kommission hat am 26. Januar 2016 Investitionen in Höhe von 63,8 Mio. EUR für die ersten „integrierten Projekte“ angekündigt. Die integrierten Projekte wurden eingeführt, um Umweltvorschriften in größerem Maßstab durchführen zu können und die Wirkung von Finanzmitteln für Pläne zu verstärken, die auf regionaler, multiregionaler und nationaler Ebene erarbeitet wurden. Die sechs ausgewählten Projekte verfügen über eine Mittelausstattung von insgesamt 108,7 Mio. EUR, davon entfallen insgesamt 63,8 Mio. EUR auf die EU-Kofinanzierung. Hierdurch könnten zusätzliche Mittel aus den EU-Agrar- und Regionalfonds sowie nationale und private Mittel von mehr als 1 Mrd. EUR mobilisiert und koordiniert werden. Mit den Geldern werden Projekte in Belgien, Deutschland, Italien, Polen, Finnland und dem Vereinigten Königreich unterstützt. Hauptmerkmal dieser Projekte ist ihr umfassender Ansatz, der verschiedene Interessenträger einbindet und zur Mobilisierung mindestens einer weiteren – EU-, nationalen oder privaten – Finanzierungsquelle beiträgt.


==Quelle==
==Quelle==
* [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=2591 LIFE+ - Finanzierungsinstrument für die Umwelt] - abgerufen: 15.03.2011
* [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/inhaltsverzeichnis.html?get=fb5f72c792d38101338cbd887fabfbf6;views;document&doc=11665 LIFE+ - Finanzierungsinstrument für die Umwelt] - Abgerufen: 23.06.2017


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Aktuelle Version vom 23. Juni 2017, 15:10 Uhr

Auszug aus: LIFE+ - Finanzierungsinstrument für die Umwelt

LIFE+ - Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2014-2020)

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Infrastruktur; Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Nationale Kontaktstellen LIFE; Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME); Europäische Kommission

Übersicht

Ziel und Gegenstand

Das Programm bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2014 bis 2020. LIFE besteht aus den Teilprogrammen „Umwelt“ und „Klimapolitik“.

Das Teilprogramm „Umwelt“ umfasst die Schwerpunkte

  • Umwelt und Ressourceneffizienz,
  • Natur und Biodiversität sowie
  • Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich.

Das Teilprogramm „Klimapolitik“ umfasst die Schwerpunkte

  • Klimaschutz,
  • Anpassung an den Klimawandel sowie
  • Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich.

Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt:

  • Pilotprojekte,
  • Demonstrationsprojekte,
  • Best-Practice-Projekte,
  • integrierte Projekte,
  • Projekte der technischen Hilfe,
  • Projekte zum Kapazitätsaufbau,
  • vorbereitende Projekte,
  • Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte,
  • sonstige Projekte, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.

Aus dem LIFE-Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, mit denen die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union gefördert werden.
Hierzu zählen:

  • Information und Kommunikation,
  • Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien,
  • Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften,
  • Workshops, Konferenzen und Sitzungen,
  • Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren,
  • sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die förderfähige Vorhaben durchführen. Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des EWR, den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie Ländern, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden sind, offen.

Art und Höhe der Förderung

Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.

Budget

Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 insgesamt 3,457 Mrd. EUR, darunter 2,592 Mrd. EUR für das Teilprogramm „Umwelt“ und 864,164 Mio. EUR für das Teilprogramm „Klimapolitik“.

Antragsverfahren

DDie Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme mit einer Laufzeit von vier bzw. drei Jahren. Im Rahmen der Arbeitsprogramme veröffentlicht die Kommission jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Teilbereiche des Programms. Die Anschriften der nationalen Kontaktstellen für Deutschland können im Internet abgerufen werden.

Weiterführende Informationen:

Europäische Kommission
Generaldirektion Umwelt (DG ENV)
Avenue de Beaulieu 5
B-1160 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11 (Telefonzentrale)
E-Mail: envinfo@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/dgs/environment

Zuständig für die Durchführung von Teilen des Programms ist:

Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME)
Place Charles Rogier 16
B-1210 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (00 32 2) 2 96 14 94
Fax (00 32 2) 2 97 35 12
E-Mail: eaci-enquiries@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/easme

Quelle

Verordnung (EU) Nr. 1239/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 185; Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2016; Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 3. November 2016.

Geltungsdauer

1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020.

Wichtige Hinweise

Die Europäische Kommission hat am 3. November 2016 Investitionen von insgesamt 223 Mio. EUR aus dem LIFE-Programm der EU für Umwelt- und Klimaschutz-Projekte in 23 Ländern genehmigt. Davon erhalten elf deutsche Projekte unter anderem in Aachen, Fulda, am Bodensee, in der Region Saale-Unstrut und in Dresden insgesamt 33 Mio. EUR. Die EU-Mittel werden zusätzliche Investitionen anstoßen, so dass insgesamt 398,6 Mio. EUR in 144 neue Projekte fließen werden.
Die Kommission hat am 26. Januar 2016 Investitionen in Höhe von 63,8 Mio. EUR für die ersten „integrierten Projekte“ angekündigt. Die integrierten Projekte wurden eingeführt, um Umweltvorschriften in größerem Maßstab durchführen zu können und die Wirkung von Finanzmitteln für Pläne zu verstärken, die auf regionaler, multiregionaler und nationaler Ebene erarbeitet wurden. Die sechs ausgewählten Projekte verfügen über eine Mittelausstattung von insgesamt 108,7 Mio. EUR, davon entfallen insgesamt 63,8 Mio. EUR auf die EU-Kofinanzierung. Hierdurch könnten zusätzliche Mittel aus den EU-Agrar- und Regionalfonds sowie nationale und private Mittel von mehr als 1 Mrd. EUR mobilisiert und koordiniert werden. Mit den Geldern werden Projekte in Belgien, Deutschland, Italien, Polen, Finnland und dem Vereinigten Königreich unterstützt. Hauptmerkmal dieser Projekte ist ihr umfassender Ansatz, der verschiedene Interessenträger einbindet und zur Mobilisierung mindestens einer weiteren – EU-, nationalen oder privaten – Finanzierungsquelle beiträgt.

Quelle

Siehe auch