EU - LIFE+ Finanzierung Umwelt

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Auszug aus: LIFE+ - Finanzierungsinstrument für die Umwelt

LIFE+ - Finanzierungsinstrument für die Umwelt

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Nationale Kontaktstellen für Life+; Europäische Kommission

Übersicht

Ziel und Gegenstand

LIFE+ fördert die Umsetzung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und des Umweltrechts in der Europäischen Union.

Das Programm unterstützt insbesondere die Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms, einschließlich der thematischen Strategien, und finanziert Maßnahmen mit einem europäischen Mehrwert in den Mitgliedstaaten. Das Programm besteht aus den Teilbereichen

  • Natur und biologische Vielfalt,
  • Umweltpolitik und Verwaltungspraxis sowie
  • Information und Kommunikation.

Gefördert werden

  • die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen auf europäischer Ebene,
  • der Aufbau und Unterhalt von Netzwerken und Datenbanken mit Umweltinformationen,
  • Studien, Erhebungen sowie die Entwicklung von Modellen und Szenarien,
  • Überwachungsmaßnahmen, einschließlich der Überwachung von Wäldern,
  • der Aufbau von Kapazitäten,
  • Aus- und Weiterbildung,
  • die Vernetzung und Verbreitung von Beispielen vorbildlicher Praxis,
  • Informations- und Kommunikationsvorhaben,
  • Demonstrationsvorhaben,
  • sowie weitere spezifische Maßnahmen für den Teilbereich „Natur und biologische Vielfalt“.

Die Förderprioritäten werden in strategischen Mehrjahresprogrammen (vgl. Anlage II) konkretisiert.

Antragsberechtigte

Förderfähig sind öffentliche und private Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes, der Umweltpolitik und des Umweltrechts tätig sind.

Die Teilnahme am Programm steht den EFTA-Ländern, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden sind, den Beitrittskandidaten zur EU sowie den Ländern des westlichen Balkans, die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmen, offen.

Art und Höhe der Förderung

Die Finanzierung erfolgt in Form von Finanzhilfen oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge.

Mindestens 78% der zur Verfügung stehen Mittel werden für Zuschüsse zur Projektförderung verwendet. Davon werden wiederum mindestens 50% für Maßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt eingesetzt.

Die Verteilung der Mittel auf die Mitgliedstaaten erfolgt im Verhältnis zur Bevölkerung sowie zur Gesamtfläche der „Natura 2000“-Gebiete des Mitgliedstaats.

Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50%, in Ausnahmefällen bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten.

Budget

Die Finanzausstattung für die Durchführung von LIFE+ beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 insgesamt 2,143 Mrd. EUR.
Für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse stehen im Jahr 2012 Haushaltsmittel von insgesamt 276,7 Mio. EUR zur Verfügung. Mindestens 50% dieses Betrags werden für Maßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt eingesetzt.

Antragsverfahren

Die Kommission veröffentlicht jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Teilbereiche des Programms.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2011 wurde am 26. Februar veröffentlicht. Die Projektvorschläge sind bei den nationalen zuständigen Behörden bis 15. Juli 2011 einzureichen. Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm

Die Anschriften der nationalen Kontaktstellen für Deutschland können im Internet abgerufen werden.

Weiterführende Informationen:

Europäische Kommission
Generaldirektion Umwelt
BU-902/1
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
Fax (0032 2) 2 96 95 56
E-Mail: envinfo(at)ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/environment/life/index.htm

Quelle

Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 149 vom 9. Juni 2007, S. 1; Aufforderung zu Einreichung von Vorschlägen 2011, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 62 vom 26. Februar 2011, S. 28; Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 26. Mai 2011. 26.05.11

Geltungsdauer

1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.

Wichtige Hinweise

Die Europäische Kommission beabsichtigt, bis Ende 2011 einen Vorschlag für ein neues Finanzierungsinstrument zum Umwelt- und Klimaschutz für die Förderperiode 2014 bis 2020 vorzulegen. Seit November 2010 wurde den Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessen- und Expertengruppen in verschiedener Form Gelegenheit gegeben, ihre Erfahrungen mit LIFE+ und die Anforderungen an ein Nachfolgeprogramm zu formulieren. 26.05.11

Quelle

Siehe auch