EU - LIFE+ Finanzierung Umwelt

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Auszug aus: LIFE+ - Finanzierungsinstrument für die Umwelt

LIFE+ - Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2014-2020)

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Infrastruktur; Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Nationale Kontaktstellen LIFE; Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME); Europäische Kommission

Übersicht

Ziel und Gegenstand

Das Programm bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2014 bis 2020. LIFE besteht aus den Teilprogrammen „Umwelt“ und „Klimapolitik“.

Das Teilprogramm „Umwelt“ umfasst die Schwerpunkte

  • Umwelt und Ressourceneffizienz,
  • Natur und Biodiversität sowie
  • Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich.

Das Teilprogramm „Klimapolitik“ umfasst die Schwerpunkte

  • Klimaschutz,
  • Anpassung an den Klimawandel sowie
  • Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich.

Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt:

  • Pilotprojekte,
  • Demonstrationsprojekte,
  • Best-Practice-Projekte,
  • integrierte Projekte,
  • Projekte der technischen Hilfe,
  • Projekte zum Kapazitätsaufbau,
  • vorbereitende Projekte,
  • Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte,
  • sonstige Projekte, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.

Aus dem LIFE-Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, mit denen die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union gefördert werden.
Hierzu zählen:

  • Information und Kommunikation,
  • Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien,
  • Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften,
  • Workshops, Konferenzen und Sitzungen,
  • Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren,
  • sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die förderfähige Vorhaben durchführen. Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des EWR, den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie Ländern, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden sind, offen.

Art und Höhe der Förderung

Die Finanzierung erfolgt in Form von Finanzhilfen oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge.

Mindestens 78% der zur Verfügung stehen Mittel werden für Zuschüsse zur Projektförderung verwendet. Davon werden wiederum mindestens 50% für Maßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt eingesetzt.

Die Verteilung der Mittel auf die Mitgliedstaaten erfolgt im Verhältnis zur Bevölkerung sowie zur Gesamtfläche der „Natura 2000“-Gebiete des Mitgliedstaats.

Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50%, in Ausnahmefällen bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten.

Budget

Die Finanzausstattung für die Durchführung von LIFE+ beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 insgesamt 2,143 Mrd. EUR.
Für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse stehen im Jahr 2012 Haushaltsmittel von insgesamt 276,7 Mio. EUR zur Verfügung. Mindestens 50% dieses Betrags werden für Maßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt eingesetzt.

Antragsverfahren

Die Kommission veröffentlicht jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Teilbereiche des Programms.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2011 wurde am 26. Februar veröffentlicht. Die Projektvorschläge sind bei den nationalen zuständigen Behörden bis 15. Juli 2011 einzureichen. Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm

Die Anschriften der nationalen Kontaktstellen für Deutschland können im Internet abgerufen werden.

Weiterführende Informationen:

Europäische Kommission
Generaldirektion Umwelt
Avenue de Beaulieu 5
B-1160 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
E-Mail: envinfo(at)ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/environment/life

Quelle

Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 149 vom 9. Juni 2007, S. 1; Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen (2012/C 74/08), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 74 vom 3. März 2012, S. 11.

Geltungsdauer

1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.

Wichtige Hinweise

Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2013 wurde am 19. März 2013 veröffentlicht. Die Frist zum Einreichen von Projektvorschlägen bei den zuständigen nationalen Behörden endet am 25. Juni 2013. Der Antragsleitfaden und weitere Informationen sind im Internet erhältlich unter http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm erhältlich. Für die Zeit ab dem Jahr 2014 hat die Europäische Kommision einen Vorschlag über ein Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) vorgelegt.

Quelle

Siehe auch