EU - LIFE+ Finanzierung Umwelt

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Auszug aus: LIFE+ - Finanzierungsinstrument für die Umwelt

LIFE+ - Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2014-2020)

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Infrastruktur; Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Nationale Kontaktstellen LIFE; Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME); Europäische Kommission

Übersicht

Ziel und Gegenstand

Das Programm bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2014 bis 2020. LIFE besteht aus den Teilprogrammen „Umwelt“ und „Klimapolitik“.

Das Teilprogramm „Umwelt“ umfasst die Schwerpunkte

  • Umwelt und Ressourceneffizienz,
  • Natur und Biodiversität sowie
  • Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich.

Das Teilprogramm „Klimapolitik“ umfasst die Schwerpunkte

  • Klimaschutz,
  • Anpassung an den Klimawandel sowie
  • Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich.

Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt:

  • Pilotprojekte,
  • Demonstrationsprojekte,
  • Best-Practice-Projekte,
  • integrierte Projekte,
  • Projekte der technischen Hilfe,
  • Projekte zum Kapazitätsaufbau,
  • vorbereitende Projekte,
  • Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte,
  • sonstige Projekte, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.

Aus dem LIFE-Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, mit denen die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union gefördert werden.
Hierzu zählen:

  • Information und Kommunikation,
  • Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien,
  • Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften,
  • Workshops, Konferenzen und Sitzungen,
  • Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren,
  • sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die förderfähige Vorhaben durchführen. Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des EWR, den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie Ländern, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden sind, offen.

Art und Höhe der Förderung

Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.

Budget

Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 insgesamt 3,457 Mrd. EUR, darunter 2,592 Mrd. EUR für das Teilprogramm „Umwelt“ und 864,164 Mio. EUR für das Teilprogramm „Klimapolitik“.

Antragsverfahren

DDie Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme mit einer Laufzeit von vier bzw. drei Jahren. Im Rahmen der Arbeitsprogramme veröffentlicht die Kommission jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Teilbereiche des Programms. Die Anschriften der nationalen Kontaktstellen für Deutschland können im Internet abgerufen werden.

Weiterführende Informationen:

Europäische Kommission
Generaldirektion Umwelt (DG ENV)
Avenue de Beaulieu 5
B-1160 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11 (Telefonzentrale)
E-Mail: envinfo@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/dgs/environment

Zuständig für die Durchführung von Teilen des Programms ist:

Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME)
Place Charles Rogier 16
B-1210 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (00 32 2) 2 96 14 94
Fax (00 32 2) 2 97 35 12
E-Mail: eaci-enquiries@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/easme

Quelle

Verordnung (EU) Nr. 1239/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 185; Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2016; Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 3. November 2016.

Geltungsdauer

1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020.

Wichtige Hinweise

Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2013 wurde am 19. März 2013 veröffentlicht. Die Frist zum Einreichen von Projektvorschlägen bei den zuständigen nationalen Behörden endet am 25. Juni 2013. Der Antragsleitfaden und weitere Informationen sind im Internet erhältlich unter http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm erhältlich. Für die Zeit ab dem Jahr 2014 hat die Europäische Kommision einen Vorschlag über ein Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) vorgelegt.

Quelle

Siehe auch