KfW-Effizienzhaus 100: Unterschied zwischen den Versionen

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;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|KfW Programm 151]]) für {{PAGENAME}}:  
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|KfW Programm 151]]) für {{PAGENAME}}:  
* 12,5 % förderfähiger Kosten, bis 9.375 EUR pro Wohneinheit.  
* 12,5 % förderfähiger Kosten, bis 9.375 EUR pro Wohneinheit.  
* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)]] ist möglich.
* Ergänzende Angebote zu diesem KfW-Förderprogramm
** [[KfW Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)]]  
** [[KfW Erneuerbare Energien - Standard - Photovoltaik Kredit (274)]]
** [[KfW Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)]]
** [[KfW Wohneigentumsprogramm (124)]]
** [[KfW Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)]]
* Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren -Kredit (151,]] [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|152)]].   
* Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren -Kredit (151,]] [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|152)]].   
* Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.  
* Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.  
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; Für Programm 151 und 430 gilt außerdem
; Für Programm 151 und 430 gilt außerdem
* Empfehlung: [[KfW Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)]].
* Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]].   
* Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]].   



Version vom 26. März 2013, 19:54 Uhr

KfW-Effizienzhaus 100

Das KfW-Effizienzhaus 100 ist die Bezeichnung der KfW Bankengruppe für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.

KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).



Folgende Förderprogramme der KfW lassen sich dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 100 zuordnen:

KfW Fördermittel - Altbau

KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)
Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.


IKU-Energetische Stadtsanierung-Energieeffizient Sanieren - Kredit (219)
Kredit, bis zu 100 % Finanzierung, max. 500 Euro pro m² Nettogrundfläche, Laufzeit: 20 / 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre


KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151) für KfW-Effizienzhaus 100:


Für Programm 151 und 430 gilt außerdem


KfW Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)

Siehe auch