KfW-Effizienzhaus 55: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''KfW Effizienzhaus 55''' bezeichnet Standards der [[KfW Bankengruppe|Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)]] für entsprechende Programme zur Förderung von energieeffizientem Bauen.
=={{PAGENAME}}==
Das '''{{PAGENAME}}''' ist die Bezeichnung der [[KfW Bankengruppe|Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)]] für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.


==Förderung==
{{PAGENAME}} ([[EnEV]]<sub>2009</sub> - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> nicht überschreiten.
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung (EnEV)]] für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist. Die Zahl nach dem Begriff [[KfW-Effizienzhaus]] zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 55 beträgt somit nur 55 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach [[EnEV]].


==Gültigkeit seit 01.10.2009==
* [[Jahres-Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>): '''55 %'''
Am 01.10.2009 trat die novellierte [[EnEV|EnEV<sub>2009</sub>]] in Kraft. Die energetischen Anforderungen liegen ca. 30 % unter den vorherigen Standards.  
* [[Transmissionswärmeverlust]] (H'<sub>T</sub>): '''70 %'''
Gleichzeitig darf der [[Transmissionswärmeverlust]] nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub>).


Da die Bezeichnungen KfW-Effizienzhaus 55 (bzw. [[KfW-Effizienzhaus 70]]) die prozentual zulässigen Höchstwerte in Anlehnung an die geltende [[EnEV|EnEV<sub>2009</sub>]] widerspiegeln, ist eine Anpassung an die neuen Standards erforderlich.  
Folgende Förderprogramme der [[KfW Bankengruppe|KfW]] lassen sich dem Energiestandard '''{{PAGENAME}}''' zuordnen:
====KfW Fördermittel - Neubau====
Ab 01.07.2010 neu für {{PAGENAME}}:
;[[KfW Energieeffizient Bauen (153)]]: Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 153]] oder direkt abfragen. <br /> Bedingung für {{PAGENAME}}: Baubegleitung durch einen Sachverständigen <br /> Tilgungszuschuss ab 01.07.2010 für {{PAGENAME}}: 5 % <br /> Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit [[KfW Programm 124]]. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]], [[KfW Programm 154|154]] für dieselbe Wohneinheit.


Das [[KfW-Effizienzhaus 55]] gemäß EnEV<sub>2009</sub> (ab Anfang 2010) benötigt nur 55 % der Energie, die ein Neubau in Deutschland maximal verbrauchen darf. Der [[Transmissionswärmeverlust]] liegt bei 70 % im Vergleich zum Referenzgebäude. Es ist derzeit der höchste von der KfW gesetzte Förderstandard.


Weitere Infos hierzu unter: [[KfW Förderinfo EnEV 2009]]
====KfW Fördermittel - Altbau====
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. <br /> Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}} neu ab 01.07.10: 12,5 % <br /> Keine Kombination mit [[KfW Programm 152|KfW Programm 152]], [[KfW Programm 153|153]], [[KfW Programm 154|154]], [[KfW Programm 430|430]] und [[KfW Programm 431|431]] für dieselbe Wohneinheit. <br /> Für andere [[Sanierung]]s- , [[Modernisierung]]sarbeiten: [[KfW Programm 141|KfW Programme 141]] oder [[KfW Programm 155|155]]. <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]].


===Regularien bis 30.09.2009===
mit Option zur Antragstellung bis 31.12.2009
* [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub>: max. 40 kWh/(m²a) bezogen auf die [[Gebäudenutzfläche]] A<sub>N</sub>.
* [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub> und [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´: max. 55 % der nach [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] zulässigen Werte.


'''[[Passivhaus|Passivhäuser]]''' wurden in dieser Variante gefördert bei
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]]) neu ab 01.07.10: 15 % förderfähiger Kosten, bis 11.250 EUR pro Wohneinheit. <br /> Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. <br /> Kombination mit [[KfW Programm 431]] möglich. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151]], [[KfW Programm 152|152]] <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]], aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".
* [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub>: max. 40 kWh/(m²a) bezogen auf die [[Gebäudenutzfläche]] A<sub>N</sub>
* Jahres-Heizwärmebedarf Q<sub>h</sub>: max. 15 kWh pro m² Wohnfläche


Dieser Standard löste das bis 31.03.09 gültige Programm [[KfW-40 Haus]] ab. 


10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter [[Gebäudenutzfläche]] im Jahr.
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]: - Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben <br /> - Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. [[KfW Programm 151|Progr.151]], [[KfW Programm 152|152]], [[KfW Programm 430|430]] od. [[Marktanreizprogramm|Marktanreizprogr.]].<br /> - Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.<br /> Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 152|152]] und [[KfW Programm 430|430]].
 
 
===Siehe auch===
* [[Bund, D - Förderprogramme]] - Übersicht
* [[KfW-Förderangebot Privatpersonen, Bau]] - Übersicht
* [[Energiestandard]]s - Übersicht
* [[KfW-Effizienzhaus 40]]
* [[KfW-Effizienzhaus 55]]
* [[KfW-Effizienzhaus 70]]
* [[KfW-Effizienzhaus 85]]
* [[KfW-Effizienzhaus 100]]
* [[KfW-Effizienzhaus 115]]
* [[KfW-Effizienzhaus 130]]


==Siehe auch==
* [[Energiestandard]]s - Zusammenfassende Übersicht verschiedener Energiestandards
* [[KfW-Effizienzhaus 70]] 
* [[Niedrigenergiehaus]]
* [[3 Liter Haus]]
* [[Passivhaus]]
* [[Nullenergiehaus]]
* [[klima:aktiv Haus]] - Österreich
* [[KlimaHaus|KlimaHaus CasaClima]] - Südtirol | Italien
* [[Minergie-Haus]] - Schweiz


==Weblinks==  
==Weblinks==  
* [http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/Energieeffizient_Bauen/index.jsp KfW Energieeffizient Bauen]
* [http://foerderdata.de/ Fördermitteldatenbank]
* [http://www.zukunft-haus.info/de/projekte/niedrigenergiehaus-im-bestand.html Deutsche Energie Agentur – Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand“]
* [http://www.zukunft-haus.info/de/projekte/niedrigenergiehaus-im-bestand.html Deutsche Energie Agentur – Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand“]
* [http://www.guetezeichen-neh.de Das RAL-Gütezeichen für Niedrigenergie-Bauweise]
* [http://www.enob.info/ Forschung zu Energieoptimiertem Bauen – Modellprojekte Niedrigenergiegebäude]
* [http://www.enob.info/ Forschung zu Energieoptimiertem Bauen – Modellprojekte Niedrigenergiegebäude]
* [http://foerderdata.de/ Fördermitteldatenbank]


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Version vom 5. Mai 2010, 12:57 Uhr

KfW-Effizienzhaus 55

Das KfW-Effizienzhaus 55 ist die Bezeichnung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.

KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).

Folgende Förderprogramme der KfW lassen sich dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 55 zuordnen:

KfW Fördermittel - Neubau

Ab 01.07.2010 neu für KfW-Effizienzhaus 55:

KfW Energieeffizient Bauen (153)
Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 153 oder direkt abfragen.
Bedingung für KfW-Effizienzhaus 55: Baubegleitung durch einen Sachverständigen
Tilgungszuschuss ab 01.07.2010 für KfW-Effizienzhaus 55: 5 %
Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit KfW Programm 124. Keine Kombination mit KfW Programm 151, 152, 154 für dieselbe Wohneinheit.


KfW Fördermittel - Altbau

KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)
Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.
Tilgungszuschuß für KfW-Effizienzhaus 55 neu ab 01.07.10: 12,5 %
Keine Kombination mit KfW Programm 152, 153, 154, 430 und 431 für dieselbe Wohneinheit.
Für andere Sanierungs- , Modernisierungsarbeiten: KfW Programme 141 oder 155.
Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm.


KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151, 152) neu ab 01.07.10: 15 % förderfähiger Kosten, bis 11.250 EUR pro Wohneinheit.
Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.
Kombination mit KfW Programm 431 möglich. Keine Kombination mit KfW Programm 151, 152
Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm, aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".


KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)
- Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben
- Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. Progr.151, 152, 430 od. Marktanreizprogr..
- Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.
Voraussetzung: Kombination mit KfW Programm 151, 152 und 430.


Siehe auch


Weblinks