KfW-Effizienzhaus 55: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wissen Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 40: Zeile 40:
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]:  
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]:  
* Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten (bis 2.000 Euro pro Vorhaben)  
* Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten (bis 2.000 Euro pro Vorhaben)  
* Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren (Kredit (151)]] oder [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Zuschuss (430))]].
* Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Energieeffizient Bauen (153)|Energieeffizient Bauen (153)]], [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|Energieeffizient Sanieren (Kredit (152)]] oder [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Zuschuss (430))]].
* Keine Förderung für Aufwendungen umfassender Energieberatung (diese wird separat im Programm [[BAFA Energiesparberatung - "Vor-Ort-Beratung"|"Vor-Ort-Beratung"]] vom [[Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle|Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA]] gefördert).
* Keine Förderung für Aufwendungen umfassender Energieberatung (diese wird separat im Programm [[BAFA Energiesparberatung - "Vor-Ort-Beratung"|"Vor-Ort-Beratung"]] vom [[Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle|Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA]] gefördert).



Version vom 14. März 2011, 19:30 Uhr

KfW-Effizienzhaus 55

Das KfW-Effizienzhaus 55 ist die Bezeichnung der KfW Bankengruppe für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.

KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.



Folgende Förderprogramme der KfW lassen sich dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 55 zuordnen:

KfW Fördermittel - Neubau

für KfW-Effizienzhaus 55:

KfW Energieeffizient Bauen (153)
Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 153 oder direkt abfragen.

KfW Fördermittel - Altbau

KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)
Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.


KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151) für KfW-Effizienzhaus 55:


Für Programm 151 und 430 gilt außerdem


KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)

Siehe auch

Weblinks