KfW-Effizienzhaus 55: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''{{PAGENAME}}''' ist die Bezeichnung der [[KfW Bankengruppe]] für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.
Das '''{{PAGENAME}}''' ist die Bezeichnung der [[KfW Bankengruppe]] für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.


{{PAGENAME}} ([[EnEV]]<sub>2009</sub> - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden [[Referenzgebäude]]s nach Tabelle 1 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> nicht überschreiten.
{{PAGENAME}} ([[EnEV]]<sub>2009</sub>) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> nicht überschreiten.


* [[Jahres-Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>): '''55 %'''
* [[Jahres-Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>): '''55 %'''
* [[Transmissionswärmeverlust]] (H'<sub>T</sub>): '''70 %'''  
* [[Transmissionswärmeverlust]] (H'<sub>T</sub>): '''70 %'''  
Gleichzeitig darf der [[Transmissionswärmeverlust]] nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> zulässig.
Gleichzeitig darf der [[Transmissionswärmeverlust]] nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> zulässig.
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Folgende Förderprogramme der [[KfW Bankengruppe|KfW]] lassen sich dem Energiestandard '''{{PAGENAME}}''' zuordnen:
====KfW Fördermittel - Neubau====
Ab 01.07.2010 neu für {{PAGENAME}}:
;[[KfW Energieeffizient Bauen (153)]]: Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 153]] oder direkt abfragen. <br /> Bedingung für {{PAGENAME}}: Baubegleitung durch einen Sachverständigen <br /> Tilgungszuschuss ab 01.07.2010 für {{PAGENAME}}: 5 % <br /> Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit [[KfW Programm 124]]. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 154|154]] für dieselbe Wohneinheit.
====KfW Fördermittel - Altbau====
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. <br /> Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}} neu ab 01.07.10: 12,5 % <br /> Keine Kombination mit [[KfW Programm 153|153]], [[KfW Programm 154|154]], [[KfW Programm 430|430]] und [[KfW Programm 431|431]] für dieselbe Wohneinheit. <br /> Für andere [[Sanierung]]s- , [[Modernisierung]]sarbeiten: [[KfW Programm 141|KfW Programme 141]] oder [[KfW Programm 155|155]]. <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]].
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]]) für {{PAGENAME}}: <br /> neu ab 01.07.10: 17,5 % förderfähiger Kosten, bis 13.125 EUR pro Wohneinheit. <br /> Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. <br />  Kombination mit [[KfW Programm 431]] möglich. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151]], <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]], aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]: - Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben <br /> - Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. [[KfW Programm 151|Progr.151]], [[KfW Programm 430|430]] od. [[Marktanreizprogramm|Marktanreizprogr.]].<br /> - Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.<br /> Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]] und [[KfW Programm 430|430]].




==Siehe auch==
==Siehe auch==
* [[Bund, D - Förderprogramme]] - Übersicht
* [[Bund, D - Förderprogramme]] - Übersicht
* [[KfW-Förderangebot für Privatkunden]] - Übersicht
* [[Energiestandard]]s - Übersicht  
* [[Energiestandard]]s - Übersicht  
* [[KfW-Effizienzhaus 40]]
* [[KfW-Effizienzhaus 40]]
Zeile 36: Zeile 18:
* [[KfW-Effizienzhaus 100]]
* [[KfW-Effizienzhaus 100]]
* [[KfW-Effizienzhaus 115]]
* [[KfW-Effizienzhaus 115]]
* [[KfW-Effizienzhaus 130]]
 


==Weblinks==  
==Weblinks==  

Aktuelle Version vom 1. Februar 2022, 12:16 Uhr

KfW-Effizienzhaus 55

Das KfW-Effizienzhaus 55 ist die Bezeichnung der KfW Bankengruppe für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.

KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.


Siehe auch


Weblinks