Niedrigenergiehaus: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´ um mindestens 30 %  
* [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´ um mindestens 30 %  
* [[Primärenergiebedarf]] Q<sub>P</sub> um mindestens 20 %
* [[Primärenergiebedarf]] Q<sub>P</sub> um mindestens 20 %
* zuzüglich der Gebäudeausrüstung mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage.  
* Gebäudeausrüstung mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage.  
Daraus resultierte seinerzeit ein Jahresheizwärmebedarf von '''40 – 79 kWh/(m²a)'''.
Daraus resultierte seinerzeit ein Jahresheizwärmebedarf von '''40 – 79 kWh/(m²a)'''.



Version vom 20. Juni 2009, 16:15 Uhr

Die Auslegung der Definition für Niedrigenergiehäuser (NEH) variiert.
Ursprünglich: Unterschreitung der nach der alten Wärmeschutzverordnung 1995 für Gebäude maximal zulässige

Daraus resultierte seinerzeit ein Jahresheizwärmebedarf von 40 – 79 kWh/(m²a).

Der Begriff Niedrigenergiehaus wird zum Teil heute noch verwandt und beschreibt häufig die Unterschreitung der Energieeinsparverordnung in der gleichen Relation wie oben, mit dem Unterschied, dass der Jahresheizwärmebedarf entsprechend niedriger liegt.

10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN im Jahr.

Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich in Deutschland zunehmend durch die Förderkriterien der KfW zu verwenden. So spricht man vom KfW-40 und KfW-60-Haus. Seit dem 01.04.09 ist es das KfW-Effizienzhaus 55 und KfW-Effizienzhaus 70.

Siehe auch

Weblinks