Niedrigenergiehaus: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´ um mindestens 30 %  
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* [[Primärenergiebedarf]] Q<sub>P</sub> um mindestens 20 %
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Ferner wurde auch die Gebäudeausrüstung mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage vorgeschrieben.
Der resultierende Jahresheizwärmebedarf lag somit bei 40 – 79 kWh/(m²a).
Der resultierende Jahresheizwärmebedarf lag somit bei 40 – 79 kWh/(m²a).


  10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr.
  10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr.
Ferner wurde auch die Gebäudeausrüstung mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage vorgeschrieben.


Der Begriff Niedrigenergiehaus wurde fortan weiter verwendet und beschrieb überwiegend die Unterschreitung der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung EnEV]] bis zur [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] in der selben prozentualen Relation wie vor, mit dem Ergebnis, dass der Jahresheizwärmebedarf entsprechend niedriger lag. Spätestens seit Einführung der [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2009</sub>]] ist das Niedrigenergiehaus als allgemeiner Baustandard im Neubau anzusehen.
Der Begriff Niedrigenergiehaus wurde fortan weiter verwendet und beschrieb überwiegend die Unterschreitung der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung EnEV]] bis zur [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] in der selben prozentualen Relation wie vor, mit dem Ergebnis, dass der Jahresheizwärmebedarf entsprechend niedriger lag. Spätestens seit Einführung der [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2009</sub>]] ist das Niedrigenergiehaus als allgemeiner Baustandard im Neubau anzusehen.

Version vom 21. Juni 2009, 09:21 Uhr

Die Auslegung des Begriffs Niedrigenergiehaus NEH variiert. Ursprünglich beschreibt es die Unterschreitung der inzwischen lange überholten Wärmeschutzverordnung1995 maximal zulässigen Werte für

Der resultierende Jahresheizwärmebedarf lag somit bei 40 – 79 kWh/(m²a).

10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr.

Ferner wurde auch die Gebäudeausrüstung mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage vorgeschrieben.

Der Begriff Niedrigenergiehaus wurde fortan weiter verwendet und beschrieb überwiegend die Unterschreitung der Energieeinsparverordnung EnEV bis zur EnEV2007 in der selben prozentualen Relation wie vor, mit dem Ergebnis, dass der Jahresheizwärmebedarf entsprechend niedriger lag. Spätestens seit Einführung der EnEV2009 ist das Niedrigenergiehaus als allgemeiner Baustandard im Neubau anzusehen.

Im Hinblick auf klare Definitionen setzt sich in Deutschland zunehmend durch die Förderkriterien der KfW zu verwenden.
So spricht man vom KfW-40 und KfW-60-Haus. Seit dem 01.04.09 gelten die Richtlinien KfW-Effizienzhaus 55 und KfW-Effizienzhaus 70.

Siehe auch

Weblinks