Niedrigenergiehaus

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Die Auslegung der Definition für Niedrigenergiehäuser (NEH) variiert.
Ursprünglich: Unterschreitung der nach Wärmeschutzverordnung 1995 für Gebäude maximal zulässige

Daraus resultierte der

  • Jahresheizwärmebedarf von 40 – 79 kWh/(m²a).

Das ist gemäß aktueller Energie-Einsparverordnung überholt.

Zum Vergleich Jahresheizwärmebedarf:

10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.

Die Klassifizierung Niedrigenergiehaus sagt nichts über die Bauweise des Objekts aus.

Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich im Markt zunehmend durch von KfW-40 und KfW-60-Häusern zu sprechen.

Siehe auch

Weblinks