Niedrigenergiehaus: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] (NEH) ist die Bezeichnung für Neubauten oder [[Albausanierung|sanierte Altbauten]], deren Jahresheizwärmebedarf unter dem Standard liegt.
[[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] (NEH) ist die Bezeichnung für Neubauten oder [[Sanierung|sanierte Altbauten]], deren Jahresheizwärmebedarf unter dem Standard liegt.
Die Auslegung der Definition variiert. Weit verbreitet ist:
Die Auslegung der Definition variiert. Weit verbreitet ist:
<!--* Unterschreitung der nach [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] für das Gebäude maximal zulässige [[Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub> [(kWh/(m²a)] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>t</sub> [kWh/m²a] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 %. -->
<!--* Unterschreitung der nach [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] für das Gebäude maximal zulässige [[Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub> [(kWh/(m²a)] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>t</sub> [kWh/m²a] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 %. -->

Version vom 12. Mai 2009, 07:04 Uhr

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Niedrigenergiehäuser (NEH) ist die Bezeichnung für Neubauten oder sanierte Altbauten, deren Jahresheizwärmebedarf unter dem Standard liegt. Die Auslegung der Definition variiert. Weit verbreitet ist:

  • Jahresheizwärmebedarf unter 70 kWh/m²a bezogen auf die Wohnfläche. siehe: Wolfgang Feist

Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich im Markt zunehmend durch von KfW-40 und KfW-60-Häusern zu sprechen.

In Norddeutschland gelten strenge Anforderungen an den Begriff Niedrigenergiehaus. Der seit 1990 mit mehr als 35.000 Häusern und Wohnungen mit am meisten verbreitete Typ ist der „Niedrig-Energiehaus-Standard Schleswig-Holstein“ – hier muss der nach EnEV für das Gebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf Qp [(kWh/(m²a)] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) Transmissionswärmeverlust Ht [kWh/m²a] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 % unterschritten werden. Die Gebäude müssen mit einer definierten Be- und Entlüftung (mechanischen Be- und Entlüftungsanlage) ausgerüstet werden.

Beispiel

Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem A/V-Verhältnis von 0,8 m²/m³ darf nach EnEV z.B. einen Primärenergiebedarf von max. 121 kWh/(m²a) und ein HT von maximal 0,49 W/(m²K) aufweisen. Je nach gewählter Heizungsanlage ergibt sich daraus der Endenergiebedarf in Litern Heizöl oder Kubikmetern Gas.

Kurz gesagt: Ein Niedrigenergiehaus hat einen Heizwärmebedarf von 40–79 kWh/(m²a) (40–79 Kilowattstunden pro Quadratmeter und pro Jahr).

Siehe auch

  • Eine Übersicht über die verschiedenen Energiestandards findet man im Artikel Energiestandards.
  • Passivhaus, Nullenergiehaus, Plusenergiehaus, 3-Liter-Haus, Klimaschutzhaus
  • Schweiz: Minergie-Haus
  • In Südtirol werden die Niedrigenergiehäuser in die Klassen Klimahaus A, B oder C eingeteilt.

Weblinks