Zweischaliges Mauerwerk: Unterschied zwischen den Versionen

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Beim '''zweischaligen Mauerwerk''' (auch '''Verblender''', '''Vormauer''') handelt es sich um ein tragendes Mauerwerk (Hintermauerschale) mit einer nicht tragenden Vorsatzmauer (Vormauerschale) die den Witterungsschutz übernimmt. Die Vorsatzmauer besteht in der Regel aus 9 bis 11,5 cm dickem  Verblendmauerwerk aus Vormauerziegeln, Klinker, Kalksandstein- oder Betonsteinverblendern. Die Verblendschale wird mit Draht- oder Dübelankern an der hinteren Wandschale (Tragschale) befestigt. Der Schalenabstand (zw. Innen- und Außenschale) ist gemäß  [[DIN 1053]] auf max. 15 cm beschränkt. Durch den Einsatz allgemein bauaufsichtlich zugelassener Draht- und Dübelanker sind Schalenabstände bis 20 cm möglich.  
Beim '''zweischaligen Mauerwerk''' (auch '''Verblender''', '''Vormauer''') handelt es sich um ein tragendes Mauerwerk (Hintermauerschale) mit einer nicht tragenden Vorsatzmauer (Vormauerschale) die den Witterungsschutz übernimmt. Die Vorsatzmauer besteht in der Regel aus 9 bis 11,5 cm dickem  Verblendmauerwerk aus Vormauerziegeln, Klinker, Kalksandstein- oder Betonsteinverblendern.  
 
Die Verblendschale wird mit Draht-, Dübelankern an der Hintermauerschale befestigt. Der Schalenabstand ist gemäß  [[DIN 1053]] auf höchstens 15 cm beschränkt. Durch den Einsatz zugelassener Draht- und Dübelanker sind Schalenabstände bis 20 cm möglich.  


Zweischalige Wände sind ferner gemäß [[DIN 1053]] zu unterscheiden in die Konstruktionen, mit  
Zweischalige Wände sind ferner gemäß [[DIN 1053]] zu unterscheiden in die Konstruktionen, mit  

Version vom 26. Oktober 2010, 14:53 Uhr

Beim zweischaligen Mauerwerk (auch Verblender, Vormauer) handelt es sich um ein tragendes Mauerwerk (Hintermauerschale) mit einer nicht tragenden Vorsatzmauer (Vormauerschale) die den Witterungsschutz übernimmt. Die Vorsatzmauer besteht in der Regel aus 9 bis 11,5 cm dickem Verblendmauerwerk aus Vormauerziegeln, Klinker, Kalksandstein- oder Betonsteinverblendern.

Die Verblendschale wird mit Draht-, Dübelankern an der Hintermauerschale befestigt. Der Schalenabstand ist gemäß DIN 1053 auf höchstens 15 cm beschränkt. Durch den Einsatz zugelassener Draht- und Dübelanker sind Schalenabstände bis 20 cm möglich.

Zweischalige Wände sind ferner gemäß DIN 1053 zu unterscheiden in die Konstruktionen, mit

  • Kerndämmung - vollständige Hohlraumfüllung
  • Wärmedämmung und min. 4 cm Luftschicht
  • nur Luftschicht

Letzteres ist auf Grund aktueller Wärmeschutzanforderungen allenfalls noch im Altbaubestand zu finden.


Siehe auch