Nageldichtband: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Nageldichtbänder''' für [[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en werden unterhalb der [[Konterlattung]] geneigter Dachkonstruktionen eingesetzt
'''Nageldichtbänder''' für [[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en werden unterhalb der [[Konterlattung]] geneigter Dachkonstruktionen  
* die als [[Behelfsdeckung]]en (temporäre Maßnahme) fungieren  
* die als [[Behelfsdeckung]]en fungieren oder
* bei Unterschreitung der [[Regeldachneigung]] (≥ -12°, bei Mindestdachneigung 10°) <br />als erforderliche "Zusatzmaßnahme" bei 2 "[[Erhöhte Anforderung|erhöhten Anforderungen]]" für das Kriterium "'''[[regensicheres Unterdach]]''' - Klasse 2" gemäß "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1]]" vom [[ZVDH]].  
* bei [[Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung|naht- und perforationsgesicherter Unterdeckung]]/[[naht- und perforationsgesicherte Unterspannung|Unterspannung]] gemäß <br />[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1]] vom [[ZVDH]].  


Damit werden die Durchdringungen der Befestigungsmittel aus [[Konterlatte]]n (Nägel, Schrauben) in den Bahnen dauerhaft und sicher abgedichtet verhindert somit das Eindringen von Wasser.
Somit werden die Durchdringungen der Bahnen durch die Befestigungsmittel der [[Konterlatte]]n (Nägel, Schrauben) dauerhaft und sicher abgedichtet und somit das Eindringen von Feuchtigkeit verhindert.





Version vom 6. April 2011, 17:19 Uhr

Nageldichtbänder für Unterdeck- und Unterspannbahnen werden unterhalb der Konterlattung geneigter Dachkonstruktionen

Somit werden die Durchdringungen der Bahnen durch die Befestigungsmittel der Konterlatten (Nägel, Schrauben) dauerhaft und sicher abgedichtet und somit das Eindringen von Feuchtigkeit verhindert.


Siehe auch